EncroChat – Beweisverwertungsverbot hopp oder top?
Rechtsanwalt Claus Erhard, München, Rechtsanwalt Christian Lödden, LL.M., Duisburg Zuerst erschienen in der Fachzeitschrift StraFo (Strafverteidiger Forum) Heft 9 September 2021. In einem fast schon als bahnbrechend zu bezeichnendem Beschluss hat das LG Berlin (Beschl. v. 1.7.2021 – (525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21)) die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt, da als Beweismittel nur EncroChat-Kommunikationsdaten des Angeschuldigten vorlagen, diese jedoch einem Verwertungsverbot unterliegen würden. Denn die Überwachung dieser Kommunikation war unzulässig: Sie verstößt gegen das „IT-Grundrecht“. I. Was war EncroChat? EncroChat war ein Anbieter verschlüsselter Software- und Hardwarelösungen, dessen Server u.a. in Frankreich standen. Zur Kommunikation mittels EncroChat waren eigens modifizierte Endgeräte erforderlich, die die