Claus Erhard

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht

Sofort-Kontakt

+49 89 215 263 980


kanzlei@rechtsanwalt-erhard.de


Montag bis Sonntag 24h erreichbar

Büro

Radlkoferstr. 2
81373 München

Öffentliche Parkplätze vorhanden
Ubahn: U3/U6 Poccistraße

 

Impressum

erhard.rechtsanwälte – Fachanwälte für IT- und Strafrecht

Anklage wegen Betrugs nach § 263 StGB – Wie Sie sich verteidigen können

Einleitung

Der Vorwurf des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) ist ernst und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als erfahrene Strafverteidiger in München wissen wir, wie belastend eine solche Anschuldigung für die Betroffenen sein kann. In diesem Artikel erläutern wir die rechtlichen Hintergründe, Ihre Rechte und warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung unerlässlich ist.

Was versteht man unter Betrug nach § 263 StGB?

Betrug ist ein Vermögensdelikt, das im deutschen Strafrecht unter § 263 StGB geregelt ist. Demnach macht sich strafbar, wer durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält und dadurch einen Vermögensschaden bei einem anderen herbeiführt.

Die Tatbestandsmerkmale des Betrugs

Um den Tatbestand des Betrugs zu erfüllen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Täuschung: Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen.
  • Irrtum: Der Getäuschte erliegt einem Fehlglauben aufgrund der Täuschung.
  • Vermögensverfügung: Handlung des Getäuschten, die sein Vermögen mindert.
  • Vermögensschaden: Wirtschaftlicher Nachteil beim Getäuschten.
  • Vorsatz und Bereicherungsabsicht: Bewusstes Handeln, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
Bereits das Fehlen eines Tatbestandsmerkmals kann zur Straflosigkeit führen. Eine genaue Prüfung ist daher essentiell.

Welche Strafen drohen bei Betrug?

Für einfachen Betrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei gewerbsmäßigem Betrug oder Bandenbetrug, kann die Strafe bis zu zehn Jahren betragen.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu:

  1. Recht auf Schweigen: Sie müssen sich nicht selbst belasten.
  2. Recht auf einen Verteidiger: Sie können jederzeit einen Anwalt hinzuziehen.
  3. Einsicht in die Ermittlungsakte: Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen.
  4. Recht auf faire Behandlung: Polizei und Staatsanwaltschaft müssen rechtmäßig handeln.

Warum ist ein Strafverteidiger notwendig?

Die Komplexität eines Betrugsverfahrens erfordert juristisches Fachwissen und strategisches Geschick. Ein erfahrener Strafverteidiger kann:

  • Die Beweislage analysieren und mögliche Verteidigungsansätze identifizieren.
  • Unwirksame Verfahrenshandlungen oder Formfehler aufdecken.
  • Mit der Staatsanwaltschaft verhandeln und ggf. eine Verfahrenseinstellung erreichen.
  • Ihre Rechte effektiv vor Gericht vertreten.
Ohne juristische Unterstützung riskieren Sie, wichtige Verteidigungsmöglichkeiten zu verpassen.

Strategische Entscheidungen im Verfahren

Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens können kleine Entscheidungen große Auswirkungen haben. Beispielsweise kann eine vorschnelle Aussage ohne anwaltlichen Rat zu Nachteilen führen, die später schwer zu korrigieren sind.

Wie wir Ihnen helfen können

Unsere Kanzlei bietet Ihnen:

  • Kompetente Beratung: Wir klären Sie über die Sachlage und mögliche Folgen auf.
  • Individuelle Verteidigungsstrategie: Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Herangehensweise.
  • Erfahrung und Fachwissen: Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Strafrecht.

Checkliste für Betroffene

Wenn Sie eines Betrugs beschuldigt werden, sollten Sie:

  1. Keine Aussage ohne Anwalt machen.
  2. Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
  3. Beweismittel sammeln und sichern.
  4. Ruhe bewahren und nichts unterschreiben.
  5. Den Anweisungen Ihres Anwalts folgen.
Wichtig:
Zeit ist ein entscheidender Faktor. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Verteidigungschancen.

Fazit

Ein Betrugsvorwurf nach § 263 StGB ist kein Bagatelldelikt und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers ist unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und optimale Ergebnisse zu erzielen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und kämpfen für Ihr Recht.