Claus Erhard

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Beleidigung

1. Beleidigung: Was fällt darunter?

Unter Beleidigung gemäß § 185 StGB fällt jegliches Verhalten, das die Ehre einer Person verletzt, sei es durch verbale Äußerungen, Gesten oder schriftliche Äußerungen. Auch tätliche Angriffe können als Beleidigung gewertet werden.

2. Besonderheiten: Beleidigung im Internet

Auch unter dem vermeintlichen Deckmantel der Anonymität können Beleidigungen, die im Internet stattfinden rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Oftmals kann durch den Account oder den Internetanschluss die tatsächliche Person hinter den Kommentaren oder Nachrichten identifiziert werden. Beleidigungen im Internet sind ein zunehmendes Problem und werden daher von den Justizbehörden ernstgenommen und konsequent geahndet.

3. Konsequenzen

Eine Beleidigung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Besonderheit hierbei ist jedoch das Strafantragserfordernis: In den meisten Fällen muss ein Strafantrag durch die verletzte Person gestellt werden, damit die Ermittlungsbehörden weitere Schritte einleiten.

4. Reaktionsmöglichkeiten

Im Falle eines Beleidigungsvorwurfs ist es angesichts der drohenden Strafen ratsam, angemessen zu reagieren und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Auch Opfer einer Beleidigung, obgleich sie digital oder im realen Leben stattfindet, sollten sich rechtlichen Beistand suchen, um gegen die Täter vorzugehen.
In beiden Fällen können wir Ihnen als Rechts- und Fachanwälte für Strafrecht beistehen. Bereits vor einem gerichtlichen Verfahren sind einige Handlungsoptionen gegeben. Gerne beraten wir auch Sie zur optimalen Vorgehensweise in Ihrem Fall. Kontaktieren Sie uns dafür persönlich oder telefonisch oder vereinbaren Sie hier einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.