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Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB – Was Sie wissen müssen

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB – Was Sie wissen müssen

Einleitung

Die Themen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sind in der heutigen Wirtschaftswelt von großer Relevanz. Nach § 299 des Strafgesetzbuches (StGB) werden solche Handlungen strafrechtlich verfolgt. Doch was versteht man genau unter Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr? Welche Strafen drohen und welche Rechte haben Betroffene? In diesem Artikel klären wir diese Fragen und zeigen auf, warum die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich ist.

Was ist Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr?

Unter Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr versteht man das Fordern, Annehmen oder Versprechen eines Vorteils als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb. Konkret bedeutet dies:

  • Bestechlichkeit (§ 299 Abs. 1 StGB): Ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens fordert, lässt sich versprechen oder nimmt einen Vorteil an, um im Wettbewerb einen anderen zu bevorzugen.
  • Bestechung (§ 299 Abs. 2 StGB): Jemand bietet einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil an, um von diesem im Wettbewerb bevorzugt zu werden.

Rechtliche Grundlagen nach § 299 StGB

Der § 299 StGB stellt sowohl die Bestechlichkeit als auch die Bestechung im geschäftlichen Verkehr unter Strafe. Die Vorschrift soll den lauteren Wettbewerb schützen und Korruption in der Wirtschaft eindämmen. Wichtige Punkte sind dabei:

  • Vorteil: Hierunter versteht man jede Leistung, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht und die die Lage des Empfängers objektiv verbessert.
  • Unlautere Bevorzugung: Die Handlung muss darauf abzielen, den Bestechenden im Wettbewerb unrechtmäßig zu bevorteilen.
  • Handeln im geschäftlichen Verkehr: Die Tat muss in einem geschäftlichen Kontext erfolgen.

Strafmaß und Konsequenzen

Bei einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr drohen:

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.
  • Eintragung ins Führungszeugnis, was berufliche Konsequenzen haben kann.
  • Vermögensabschöpfung: Erlangte Vorteile können eingezogen werden.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen § 299 StGB eingeleitet wurde, haben Sie als Beschuldigter wichtige Rechte:

  • Recht auf Aussageverweigerung: Sie müssen sich nicht selbst belasten.
  • Einsicht in die Ermittlungsakten: Über Ihren Anwalt können Sie Akteneinsicht beantragen.
  • Recht auf einen Verteidiger: Sie können jederzeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Warum Sie einen erfahrenen Strafverteidiger benötigen

Die Vorwürfe der Bestechlichkeit oder Bestechung sind komplex und können schwerwiegende Folgen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger kann:

  • Frühzeitig eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
  • Die Ermittlungsakten gründlich analysieren.
  • Belastende Beweise hinterfragen und entkräften.
  • Eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe erreichen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sind nach § 299 StGB strafbar.
  • Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.
  • Betroffene haben das Recht auf Aussageverweigerung und anwaltliche Unterstützung.
  • Ein erfahrener Strafverteidiger kann entscheidend zum positiven Ausgang des Verfahrens beitragen.

Typische Fallkonstellationen

  • Geschenke an Einkaufsleiter: Ein Lieferant überreicht regelmäßig wertvolle Geschenke an den Einkaufsleiter eines Unternehmens, um bevorzugt Aufträge zu erhalten.
  • Provisionen für Vermittlungen: Ein Mitarbeiter erhält heimlich Provisionen von Geschäftspartnern für die Vermittlung von Geschäften.
  • Einladungen zu Luxusreisen: Ein Unternehmen lädt potenzielle Geschäftspartner auf Luxusreisen ein, um Vertragsabschlüsse zu begünstigen.

Strategische Überlegungen im Strafverfahren

In Strafverfahren wegen § 299 StGB ist eine kluge Strategie entscheidend:

  • Frühzeitige Beratung: Je früher Sie Rechtsbeistand suchen, desto besser können Fehler vermieden werden.
  • Sorgfältige Vorbereitung: Alle relevanten Unterlagen sollten gesichert und dem Anwalt zur Verfügung gestellt werden.
  • Medienpräsenz: Bei öffentlich bekannten Fällen sollte auf eine angemessene Kommunikationsstrategie geachtet werden.

Folgen für das Berufsleben

Eine Verurteilung kann erhebliche berufliche Konsequenzen haben:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Schaden des beruflichen Rufs.
  • Einschränkungen bei zukünftigen Beschäftigungen.

Tipps für Betroffene

  • Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine vorschnellen Aussagen.
  • Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger.
  • Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Vorgänge.
  • Vermeiden Sie die Vernichtung von Unterlagen – dies kann als Strafvereitelung gewertet werden.

Fazit

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB sind ernstzunehmende Vorwürfe mit weitreichenden Konsequenzen. Aufgrund der komplexen Rechtslage und der möglichen Straffolgen ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich. Durch eine strategische Verteidigung können negative Auswirkungen minimiert und Ihre Rechte gewahrt werden.

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Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen.