Untreue gemäß § 266 StGB – Ein Klassiker im Wirtschaftsstrafrecht
Untreue ist ein komplexes Delikt des deutschen Strafrechts, geregelt in § 266 StGB. Sowohl für Beschuldigte als auch für Geschädigte können die Konsequenzen einer solchen Tat schwerwiegend sein. Unsere Kanzlei in München, spezialisiert auf IT-Recht und Strafrecht, steht Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und Sie durch den juristischen Prozess zu begleiten. Was ist Untreue? Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen vor bestimmten Pflichtverletzungen. Ausschlaggebend ist hierbei die Nähe zwischen Täter und Opfer. Dabei unterscheidet das Gesetz zwei Varianten: Missbrauchstatbestand: Der Täter nutzt eine ihm eingeräumte Befugnis, um das Vermögen seines Auftraggebers entgegen der internen Vorgaben zu belasten. Beispiel: