
Der Straftatbestand des Drogenbesitzes nach deutschem Recht
Der Besitz von Drogen ist in Deutschland streng verboten und kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe des Drogenbesitzes gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und erklären, welche Rechte Betroffene haben. Dabei zeigen wir auf, warum es wichtig ist, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten, um strategische Entscheidungen zu treffen.
Was versteht man unter Drogenbesitz?
Der Drogenbesitz bezeichnet das vorsätzliche Innehaben von Betäubungsmitteln ohne entsprechende Erlaubnis. Dabei ist es irrelevant, ob die Drogen für den Eigenbedarf oder zur Weitergabe bestimmt sind. Das BtMG unterscheidet nicht zwischen harten und weichen Drogen; sowohl der Besitz von Cannabis ab einer bestimmten Menge als auch von Kokain oder Heroin ist strafbar.
Rechtliche Grundlagen im Betäubungsmittelgesetz
Der Besitz von Betäubungsmitteln wird in § 29 BtMG geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer ohne Erlaubnis Betäubungsmittel erwirbt, besitzt oder anderen überlässt. Die Strafe kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren betragen. In besonders schweren Fällen, etwa bei einer großen Menge oder gewerbsmäßigem Handel, drohen sogar höhere Strafen.
Welche Rechte haben Betroffene?
Personen, die des Drogenbesitzes verdächtigt werden, haben verschiedene Rechte:
- Schweigerecht: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen.
- Anwaltlicher Beistand: Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
- Einsicht in Akten: Über den Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakten genommen werden.
Warum ist ein Rechtsanwalt erforderlich?
Die Materie des Betäubungsmittelrechts ist komplex. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann:
- Die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Sicherstellungen überprüfen.
- Strafmildernde Umstände geltend machen.
- Frühzeitig strategische Entscheidungen treffen, die den Verlauf des Verfahrens positiv beeinflussen können.
- Evtl. eine Einstellung des Verfahrens erwirken, insbesondere bei geringer Menge und Ersttätern.
Wichtige Faktoren bei der Strafzumessung
Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Menge der Drogen: Bei geringen Mengen für den Eigenbedarf kann das Verfahren eingestellt werden.
- Art der Drogen: Harte Drogen werden strenger geahndet als weiche Drogen.
- Vorstrafen: Bei Ersttätern besteht eher die Chance auf Milde.
- Zweck des Besitzes: Besitz zum Handel wird schwerer bestraft als Besitz zum Eigenverbrauch.
Tipps für Betroffene
- Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand.
- Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
- Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt.
- Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.
Fazit: Frühzeitige Beratung ist entscheidend
Der Vorwurf des Drogenbesitzes sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bereits kleine Fehler zu Beginn des Verfahrens können zu erheblichen Nachteilen führen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann nicht nur die Strafe mildern, sondern unter Umständen auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken.
Unsere Kanzlei in München verfügt über umfangreiche Erfahrung im Betäubungsmittelrecht. Wir unterstützen Sie kompetent und diskret durch alle Phasen des Strafverfahrens.