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Drogenbesitz oder Drogenhandel (BtMG)

Drogenbesitz oder Drogenhandel (BtMG)

Einleitung und Überblick

Der Besitz und Handel von Betäubungsmitteln zählen in Deutschland zu den besonders sensiblen Bereichen des Strafrechts. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt, welche Substanzen als „Betäubungsmittel“ eingestuft und unter welchen Bedingungen sie verboten sind. Dazu gehören unter anderem Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamine und viele weitere Stoffe. Eine Verurteilung gemäß BtMG kann schwere Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen. Neben den juristischen Folgen ist oft auch das soziale und berufliche Umfeld betroffen. Vor allem bei Ermittlungen wegen Drogenhandel oder gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln kann es schnell zu einer Untersuchungshaft kommen.

Zusammenfassung

  • Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln sind nach dem BtMG strafbar.
  • Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen.
  • Drogenhandel wird oft besonders streng geahndet, insbesondere der gewerbs- oder bandenmäßige Handel.
  • Eine anwaltliche Beratung ist dringend anzuraten, wenn ein Ermittlungsverfahren droht.

Rechtlicher Hintergrund

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bildet die Grundlage für sämtliche Verbote und Strafen rund um den Besitz, Handel und Anbau von Betäubungsmitteln in Deutschland. Gemäß § 29 BtMG macht sich beispielsweise strafbar, wer unerlaubt Betäubungsmittel besitzt, herstellt oder mit ihnen Handel treibt. Allerdings unterscheiden sich die Strafen stark nach Art der Droge, der Menge und den jeweiligen Umständen. Beim Besitz gelten beispielsweise „geringe Mengen“ in einigen Bundesländern womöglich als geringfügiger Verstoß und können in seltenen Fällen gegen Auflagen eingestellt werden. Beim Handel hingegen werden deutlich höhere Strafen verhängt, vor allem wenn es sich um große Mengen oder um den organisierten Handel handelt.

  • §29 BtMG: Grundtatbestand für unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln.
  • §29a BtMG: Qualifizierte Tatbestände, z.B. bei nicht geringen Mengen.
  • §30 BtMG: Besonders schwere Fälle des illegalen Handeltreibens.
  • §31 BtMG: Möglichkeit der Strafmilderung bei Aufklärungshilfe.

All diese Normen verdeutlichen, dass die gesetzlichen Regelungen sehr komplex sind. Bereits kleine Abweichungen in der Bewertung einer Menge oder Art des Verstoßes können den Unterschied zwischen einer Bewährungsstrafe oder mehrjähriger Haft ausmachen. Deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung unverzichtbar.

Werden Sie mit Drogenbesitz oder Drogenhandel konfrontiert, sollten Sie sich sofort rechtlichen Beistand verschaffen. Die Unterscheidung zwischen „geringer Menge“, „normaler Menge“ oder „nicht geringer Menge“ kann bereits zu erheblich unterschiedlichen Strafen führen. Ohne professionellen Rechtsrat besteht die Gefahr, falsche Entscheidungen zu treffen, die später nicht mehr revidierbar sind.

 

Strafzumessung und mögliche Strafen

Die Strafzumessung bei Verstößen gegen das BtMG ist vielfältig. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  1. Menge: Je größer die sichergestellte Menge ist, desto höher ist in der Regel die Strafe.
  2. Art des Betäubungsmittels: Härtere Drogen wie Kokain oder Heroin werden oft strenger geahndet als Cannabis.
  3. Art der Tat: Besitz, Anbau oder Einfuhr werden unterschiedlich behandelt. Fangtaten können beispielsweise milder geahndet werden. Bandenmäßiger Handel hingegen ist besonders streng.
  4. Vorstrafen: Liegen bereits Vorstrafen im Bereich des BtMG vor, wird die Strafe in der Regel nach oben angepasst.
  5. Persönliche Umstände: Suchtprobleme oder eine leichte Tatbeteiligung können unter Umständen strafmildernd wirken.

In besonders schweren Fällen drohen Mindeststrafen von einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe gemäß §§29a und 30 BtMG. Insbesondere bei gewerbsmäßigem Handel oder bei der Abgabe an Minderjährige ist die Justiz äußerst konsequent.

 

Typischer Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

  1. Erste Hinweise: Häufig beginnt ein Verfahren nach einer Kontrolle, einer Hausdurchsuchung oder einer Anzeige. Die Polizei sucht nach Beweismaterial, um den Verdacht zu erhärten.
  2. Zeugenvernehmungen: Personen aus dem sozialen Umfeld oder mögliche Abnehmer werden befragt.
  3. Sicherstellung von Beweismitteln: Handys, Laptops und Kommunikationsverläufe sind wichtige Belege.
  4. Anklage oder Einstellung: Liegt ausreichend Beweismaterial vor, kann es zur Anklage kommen. Bei geringfügigen Verstößen kann das Verfahren manchmal gegen Auflagen eingestellt werden.
  5. Gerichtsverhandlung: Hier entscheidet sich, ob und in welcher Höhe eine Strafe verhängt wird.

Schon im Ermittlungsverfahren können strategische Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Ein unbedachtes Wort kann die eigene Verteidigung erschweren. Deswegen ist ein frühzeitiger Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger in München oder anderswo entscheidend.

 

Rechte der betroffenen Person

In einem Strafverfahren haben Sie zahlreiche Rechte, die Sie vor Willkür schützen sollen:

  • Schweigerecht: Sie müssen sich nicht selbst belasten und sollten ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen machen.
  • Akteneinsichtsrecht: Ihr Strafverteidiger kann bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen.
  • Recht auf Verteidigung: Sie können zu jeder Zeit einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Rechte zu wahren.
  • Anspruch auf ein faires Verfahren: Dazu zählen auch Fristen sowie das Recht, entlastende Beweise vorzutragen.

Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der BtMG-Verfahren ist eine professionelle Verteidigung essenziell: Kleine Versäumnisse im frühen Stadium eines Verfahrens können später große Auswirkungen haben, wenn zum Beispiel Beweise nicht rechtzeitig gewürdigt werden oder wichtige Zeugen nicht befragt wurden.

Warum ein Rechtsanwalt?

  • Die BtMG-Verfahren erfordern spezialisiertes Fachwissen.
  • Frühzeitiges Handeln kann unnötige Verfahren oder Untersuchungshaft abwenden.
  • Anwälte erkennen Chancen auf Einstellung oder Strafmilderung.
  • Strategisch wichtige Entscheidungen (z.B. Aussageverhalten) sollten nicht ohne juristischen Rat getroffen werden.

 

Verteidigungsstrategien

Die richtige Verteidigungsstrategie im BtMG-Verfahren hängt stark von den jeweiligen Umständen ab. Typische Ansätze sind:

  • Anfechtung der Beweisdichte: Liegen keine stichhaltigen Beweise für Handel oder Besitz vor?
  • Verweis auf persönliche Umstände: Handelt es sich um Eigenbedarf bei geringeren Mengen?
  • Kooperation mit den Behörden: In bestimmten Fällen kann Aufklärungshilfe die Strafe mildern (Stichwort „Kronzeugenregelung“).
  • Formfehler in der Ermittlung: Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss oder fehlende Belehrung können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.

Aufgrund der variantenreichen Fallkonstellationen ist es wichtig, einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten, dessen Berufserfahrung den Unterschied zwischen einer Haftstrafe und einer Bewährungsstrafe ausmachen kann.

Zwischenfazit

Wer frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktiert, kann in vielen Fällen das Verfahren in eine günstigere Richtung lenken. Vor allem bei Ermittlungen, die sich auf Drogenhandel beziehen, ist die Gefahr hoch, dass die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragt. Entlastende Aspekte sollten rechtzeitig vorgebracht werden, um die eigene Position zu stärken.

 

Warum wir als Rechtsanwälte in München helfen können

Als erfahrene Strafverteidiger in München haben wir bereits zahlreiche Mandanten bei Vorwürfen wie Drogenbesitz, Drogenhandel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln vertreten. Unsere langjährige Praxis im Umgang mit Ermittlungen nach dem BtMG ermöglicht es uns, strategisch kluge Entscheidungen gemeinsam mit unseren Mandanten zu treffen. Gleichzeitig behalten wir das Ziel einer möglichen Einstellung oder einer möglichst geringen Strafe im Blick.

Schnelles und überlegtes Handeln ist hier entscheidend. Zu Beginn des Verfahrens können bereits kleine Weichenstellungen große Wirkung haben. Deshalb sollten Sie nicht zögern, sofort fachkundigen Rat einzuholen, sobald Sie mit einem BtMG-Verfahren konfrontiert werden.

 

Fazit

Beim Vorwurf „Drogenbesitz oder Drogenhandel“ (BtMG) handelt es sich um einen hochkomplexen und sensiblen Bereich des Strafrechts. Die möglichen Strafen sind beträchtlich und reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen. Bereits im frühen Ermittlungsstadium können sich strategische Fehler fatal auswirken. Ein erfahrener Strafverteidiger in München kennt die typischen Fallen und sorgt dafür, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt werden. Zögern Sie daher nicht, zeitnah anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um eine optimale Verteidigung zu sichern. Auch vermeintlich kleine Mengen und Eigenbedarf-Fälle können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nutzen Sie deshalb die Chance, sich professionell beraten zu lassen, um im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine möglichst geringe Strafe zu erreichen.