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Drogenhandel nach dem BtMG: Rechtliche Folgen und Verteidigungsmöglichkeiten

Drogenhandel nach dem BtMG: Rechtliche Folgen und Verteidigungsmöglichkeiten

Der Handel mit Betäubungsmitteln ist in Deutschland streng verboten und wird nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hart bestraft. Die Konsequenzen eines solchen Vergehens können gravierend sein und weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben.

Was versteht man unter Drogenhandel gemäß BtMG?

Drogenhandel umfasst alle Handlungen, die darauf abzielen, Betäubungsmittel unerlaubt in den Verkehr zu bringen. Dazu zählen das Anbauen, Herstellen, Handeln, Veräußern, Abgeben oder sonstiges Inverkehrbringen von illegalen Substanzen. Bereits der Versuch ist gemäß § 29 BtMG strafbar.

Rechtliche Grundlagen und Strafmaß

Das Betäubungsmittelgesetz bildet die rechtliche Basis für die Verfolgung von Drogendelikten. Die Strafen variieren je nach Art und Menge der Betäubungsmittel sowie den Umständen des Einzelfalls:

  • Grundtatbestand (§ 29 BtMG): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
  • Nicht geringe Menge (§ 29a BtMG): Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren.
  • Besonders schwere Fälle (§ 30 BtMG): Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
  • Bandenmäßiger Handel (§ 30a BtMG): Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Was ist eine „nicht geringe Menge“?

Die „nicht geringe Menge“ ist gesetzlich nicht exakt definiert und variiert je nach Substanz. Bei Cannabis lag sie beispielsweise bei 7,5 Gramm reinem THC. Das Überschreiten dieser Grenze führte zu deutlich höheren Strafen.

Rechte der Beschuldigten

Wenn Sie wegen Drogenhandels beschuldigt werden, haben Sie wichtige Rechte, die Sie kennen sollten:

  • Schweigerecht: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Es ist oft ratsam, vor einer Aussage juristischen Rat einzuholen.
  • Recht auf rechtliches Gehör: Sie haben das Recht, Ihre Sicht der Dinge darzustellen.
  • Recht auf einen Anwalt: Sie können jederzeit einen Verteidiger konsultieren, der Ihre Interessen vertritt.

Warum ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung wichtig?

Drogendelikte sind komplex und die rechtlichen Folgen erheblich. Ein erfahrener Strafverteidiger kann:

  • Die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen prüfen.
  • Verfahrensfehler aufdecken, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.
  • Eine Strategie entwickeln, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
  • Sie vor unnötigen Belastungen schützen und Ihre Rechte wahren.

Zwischenfazit

Die Expertise eines Fachanwalts kann entscheidend sein. Frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, erhöht die Chancen auf ein positives Verfahrensergebnis deutlich.

Mögliche Verteidigungsstrategien

Jeder Fall ist individuell, doch einige gängige Ansätze in der Verteidigung bei Drogenhandelsvorwürfen sind:

  • Anfechtung von Beweismitteln: Sind die Beweise rechtswidrig erlangt worden?
  • Infragestellung der Zeugenaussagen: Wie glaubwürdig sind die Aussagen gegen Sie?
  • Beweislast: Kann die Staatsanwaltschaft den Handel eindeutig nachweisen?
  • Minder schwerer Fall: Liegen mildernde Umstände vor, die das Strafmaß reduzieren können?

Die Rolle des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

Das BtMG regelt nicht nur die Strafbarkeit, sondern auch den Umgang mit Betäubungsmitteln insgesamt. Es definiert, welche Substanzen als illegal gelten und welche Ausnahmen es gibt. Für Beschuldigte ist es wichtig zu wissen, welche Paragraphen auf ihren Fall zutreffen.

Auswirkungen einer Verurteilung

Eine Verurteilung wegen Drogenhandels kann weitreichende Konsequenzen haben:

  • Freiheitsentzug: Je nach Schwere des Delikts drohen mehrjährige Haftstrafen.
  • Berufliche Nachteile: Ein Eintrag im Führungszeugnis kann die Jobchancen beeinträchtigen.
  • Soziale Folgen: Stigmatisierung und Beziehungsprobleme können die Folge sein.

Wie beeinflusst der Wirkstoffgehalt das Strafmaß?

Nicht nur die Menge, sondern auch der Wirkstoffgehalt der sichergestellten Substanzen spielt eine Rolle. Ein hoher Reinheitsgrad kann zu einer höheren Strafe führen.

Tipps für Betroffene

Wenn Sie mit dem Vorwurf des Drogenhandels konfrontiert sind, sollten Sie:

  1. Ruhig bleiben und nichts überstürzen.
  2. Von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
  3. Schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.
  4. Keine Unterlagen oder Geräte ohne rechtliche Beratung herausgeben.

Warum unsere Kanzlei Ihr kompetenter Partner ist

Mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht bieten wir Ihnen:

  • Individuelle Beratung und Vertretung.
  • Einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und Risiken.
  • Engagierte Verteidigung vor Gericht.
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden.

Fazit

Der Vorwurf des Drogenhandels ist ernst und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie und professioneller Unterstützung können jedoch Risiken minimiert und Chancen optimal genutzt werden. Zögern Sie nicht, uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu kontaktieren.