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Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – Risiken, Strafen und Verteidigungsstrategien

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – Risiken, Strafen und Verteidigungsstrategien

Was bedeutet “Fahren ohne Fahrerlaubnis” genau?

Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG liegt immer dann vor, wenn eine Person ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrerlaubnis nie erworben wurde oder ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde und ein Fahrverbot besteht. Der Gesetzgeber sieht dieses Vergehen als schwerwiegend an, weil die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr unmittelbar gefährdet wird. Viele Betroffene unterschätzen jedoch die Folgen und glauben, sie riskieren lediglich ein Bußgeld. Tatsächlich aber handelt es sich bei dieser Tat um ein Vergehen, das mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen sanktioniert werden kann. Insbesondere Wiederholungstäter müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.

Warum ist das Thema so wichtig?

Die Anzahl an Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland relativ hoch. Sobald man ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer erwischt wird, droht eine strafrechtliche Verfolgung. Für Betroffene kann dies weitreichende Konsequenzen haben, etwa den weiteren Entzug bereits eingeräumter Sondergenehmigungen oder Probleme bei künftigen Anträgen auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch für die Versicherung kann dies gravierende Folgen haben, da Versicherungsschutz meist entfällt oder stark beeinträchtigt wird. Im schlimmsten Fall riskieren Betroffene eine Vorstrafe, die sich auf das gesamte berufliche und private Leben auswirken kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, kein bloßes Kavaliersdelikt.
  • Geregelt in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
  • Bereits der einmalige Verstoß kann zu hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.
  • Versicherungsschutz entfällt häufig, sodass hohe finanzielle Risiken entstehen.
  • Rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist unverzichtbar, um optimal gegen die Vorwürfe vorzugehen.

Was sagt das Gesetz genau?

Gemäß § 21 StVG macht sich strafbar, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er dafür die erforderliche Fahrerlaubnis nicht (mehr) besitzt oder ihm die Fahrerlaubnis gerichtlich oder behördlich untersagt wurde. Der Gesetzgeber will mit dieser Vorschrift den öffentlichen Straßenverkehr vor unqualifizierten oder ungeeigneten Fahrern schützen. Die Norm stellt klar, dass selbst leichte Verstöße nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden können. Wichtig ist hierbei, dass bereits der Versuch strafbar ist. Das heißt, selbst wenn man nur kurz gefahren ist, kann es bereits zu einer Anzeige kommen, die erhebliche Konsequenzen nach sich zieht.

Mögliche Strafen und Rechtsfolgen

Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, muss gemäß § 21 StVG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. In bestimmten Fällen, etwa wenn die Tat wiederholt begangen wurde oder zusätzliche Umstände wie Alkoholeinfluss hinzukommen, können die Strafen noch höher ausfallen. Zusätzlich droht das Fahrverbot für eine längere Zeit, was vor allem im beruflichen Kontext verheerend sein kann. Wer beispielsweise auf den Führerschein angewiesen ist, weil die tägliche Arbeit das Führen eines Fahrzeugs erfordert, kann schnell vor existenziellen Problemen stehen. Zudem werden Punkte in Flensburg eingetragen, die sich negativ auf die Chance einer späteren Wiederteilung des Führerscheins auswirken.

Für unbelehrbare Wiederholungstäter oder in besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe erheblich sein. Hinzu kommen mitunter Sperrfristen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die das Problem langfristig verfestigen können. Es ist also klar, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis alles andere als ein Bagatelldelikt ist.

Zwischenfazit

  • Hinter dem Tatvorwurf stehen empfindliche Strafen, selbst bei Ersttätern.
  • Je öfter man ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt wird, desto höher die Sanktionen.
  • Auch geringfügige Fahrten, etwa auf einem Parkplatz, können ausreichen.
  • Insbesondere bei Haftandrohungen ist eine anwaltliche Vertretung unverzichtbar.

Wie reagiert die Polizei bei einer Kontrolle?

Wird man im Rahmen einer Verkehrskontrolle ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen, stellt die Polizei regelmäßig eine Strafanzeige. Das Fahrzeug kann unter Umständen sichergestellt oder beschlagnahmt werden, vor allem wenn Wiederholungsgefahr besteht. Darüber hinaus findet stets eine Abfrage des Fahrerlaubnisregisters statt, um zu prüfen, ob tatsächlich kein gültiger Führerschein vorliegt oder ob vielleicht lediglich ein anderer Führerschein, wie beispielsweise eine ausländische Fahrerlaubnis, vorgezeigt werden könnte. In jedem Fall sollten Betroffene möglichst frühzeitig professionellen Rat einholen, um sicherzustellen, dass keine belastenden Aussagen gemacht werden, die später als Beweismittel dienen können.

Welche Rechte stehen Beschuldigten zu?

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren – also auch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis – hat man das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Man ist nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Angaben zur Sache zu machen. Dieses Recht sollte man in der Regel auch wahrnehmen, bis ein fachkundiger Anwalt aus dem Bereich des Verkehrs- oder Strafrechts hinzugezogen wurde. Darüber hinaus hat man das Recht auf Akteneinsicht, allerdings muss diese in der Praxis über den rechtlichen Beistand beantragt und durchgeführt werden. Hier wird meist deutlich, dass die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich ist.

Rechtliche Grundlagen§ 21 StVG bildet die Basis der Strafbarkeit: Bereits der Versuch ist erfasst, und wer einen Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führt, macht sich strafbar. Es handelt sich also nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um ein echtes Vergehen, das schon für Ersttäter weitreichende Folgen haben kann.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Die Komplexität eines Strafverfahrens wird oft unterschätzt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht kann zunächst prüfen, ob der Tatvorwurf in dieser Form überhaupt zutreffend ist. Manchmal sind bestimmte Ausnahmetatbestände oder Übergangsregelungen vorhanden, die dem Beschuldigten gar nicht bekannt waren. Auch die Frage der Schuld und des Vorsatzes ist relevant: Lag wirklich ein Wille vor, ohne Fahrerlaubnis zu fahren, oder befand sich die Person in einem Irrtum über die Gültigkeit des Führerscheins? Selbst kleine Details zu Beginn des Verfahrens können über den späteren Ausgang entscheiden. Ein erfahrener Strafverteidiger setzt sich dafür ein, dass eine möglichst milde Strafe erzielt oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreicht wird.

Überdies machen viele Beschuldigte in einem ersten Schockzustand unbedachte Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Ein kompetenter Anwalt kennt die optimale Verteidigungsstrategie und rät meist dazu, zunächst zu schweigen und Akteneinsicht zu beantragen. Erst nach Sichtung der Akte können taktische Entscheidungen getroffen werden, die die Chancen auf ein günstiges Verfahrensergebnis maximieren.

Typische Verteidigungsansätze

  • Fehlender Vorsatz: Wenn jemand glaubte, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen (z.B. bei abgelaufenem befristeten Führerschein), ist der Vorsatz zu prüfen.
  • Beweislage: Ist nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass der Beschuldigte selbst am Steuer saß, kann dies ein Verteidigungsansatz sein.
  • Mängel bei der Verkehrskontrolle: Wurde die Kontrolle rechtswidrig durchgeführt, könnten bestimmte Beweise nicht verwertbar sein.
  • Einstellung des Verfahrens: Insbesondere bei Ersttätern kann eine außergerichtliche Einigung oder eine Einstellung gegen Auflagen erfolgen.
  • Schadenskompensation: Bei eventuell entstandenen Schäden, z.B. nach einem Unfall, kann eine Wiedergutmachung strafmildernd wirken.
Strategische Bedeutung früher VerteidigungEin frühzeitiger Gang zum Rechtsanwalt ermöglicht es, bereits im Ermittlungsverfahren intervenieren zu können. So lassen sich Weichen stellen, bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Gerade im verkehrsrechtlichen Kontext können strategische Entscheidungen frühzeitig den Verlauf des gesamten Prozesses beeinflussen.

Spezielle Konstellationen und häufige Irrtümer

Viele Betroffene glauben, dass sie sich in einer “Grauzone” bewegen, wenn sie einen ausländischen Führerschein besitzen, der möglicherweise nicht anerkannt wird. Tatsächlich kann auch ein ausländischer Führerschein in Deutschland ungültig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein häufiger Irrtum ist zudem, dass kurze Fahrten innerhalb eines Parkplatzes oder abseits öffentlicher Straßen straflos seien. Doch auch ein privates Firmengelände kann der Öffentlichkeit zugänglich sein, sodass § 21 StVG Anwendung findet. Ebenso risikoreich ist das Ausprobieren eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss, wenn man gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. All diese Situationen verdeutlichen, wie komplex das Thema sein kann.

Ein weiterer Irrglaube bezieht sich darauf, dass ein Mitfahren ohne gültigen Führerschein nicht strafbar sei. Doch Achtung: Wer sein Fahrzeug einer Person überlässt, obwohl er weiß, dass diese keine Fahrerlaubnis hat, kann sich wegen “Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis” selbst strafbar machen. Dies kann sowohl für Familienmitglieder als auch für Freunde relevant werden.

Fazit: Rechtsanwalt beauftragen und Chancen wahren

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Lapsus, sondern ein ernstzunehmender Straftatbestand. Die Strafen können von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Eine einmal eingetragene Vorstrafe hat weitreichende Auswirkungen für die berufliche und private Zukunft. Gerade bei diesem sensiblen Thema kann ein frühzeitiger Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und eine bestmögliche Verteidigung zu garantieren. Wir als Ihre Strafverteidiger in München stehen Ihnen mit unserer umfassenden Erfahrung zur Seite. Wir prüfen jeden Fall individuell und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, damit Sie in jedem Stadium des Verfahrens bestens vertreten sind.

Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Beratungsgespräch, bevor Sie Schritte unternehmen, die Sie später bereuen könnten. Ein anwaltliches Vorgehen ist ratsam, da bereits in frühen Phasen des Verfahrens wichtige Weichen für den Ausgang gestellt werden. Ob eine Einstellung gegen Auflagen, eine Verhandlung über ein geringeres Strafmaß oder die Verhinderung einer Vorstrafe – unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen unbedingt zu wahren und Ihre Rechte bestmöglich zu verteidigen.