Fahren ohne Fahrerlaubnis
1. Fahren ohne Führerschein vs. Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das „Fahren ohne Führerschein“ bezieht sich auf die Situation, in der eine Person zwar im Besitz eines Fahrerlaubnis ist, den Führerschein jedoch nicht bei sich führt oder ihn zu Hause vergessen hat.
Im Gegensatz dazu bezeichnet „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ das Führen eines Fahrzeugs, obwohl man nie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war oder diese aufgrund eines Entzugs oder einer Aberkennung nicht mehr besitzt. Hierzu zählen ebenfalls Fälle, in denen eine Fahrerlaubnis zwar vorliegt, aber nicht das tatsächlich geführte Fahrzeug abdeckt („Führerscheinklassen“).
2. Konsequenzen für den Fahrer
Wenn lediglich der Führerschein zu Hause vergessen wurde, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die unter Umständen mit einem kleinen Verwarngeld geahndet wird.
Die Konsequenzen für das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ sind dagegen ernsthaft und führen zu hohen Geldstrafen, Fahrverboten und sogar Freiheitsstrafen. Sie bestimmen sich nach § 21 StVG. Auch wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht im StGB verortet ist, stellt es eine Straftat dar.
3. Konsequenzen für den Halter
Strafbar macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter, wenn er wissentlich zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Halter des Fahrzeugs droht somit die gleiche Strafe, wie dem Fahrzeugführer.
4. Rechtliche Beratung
Aufgrund der drohenden Sanktionen ist beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ein juristischer Beistand zu konsultieren. Eine gute Verteidigungsstrategie kann zu einer Minimierung der Strafen führen und ist somit bei diesem Delikt immer zu empfehlen.