
Fahrerflucht gemäß §142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Was Sie wissen müssen
Als erfahrene Strafverteidiger in München wissen wir, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch als Fahrerflucht bekannt, für viele Autofahrer ein brisantes Thema ist. Dieser Straftatbestand kann gravierende Folgen haben, sowohl strafrechtlich als auch für die Fahrerlaubnis. In diesem Artikel erläutern wir die rechtlichen Hintergründe und zeigen auf, welche Rechte Betroffene haben.
Was versteht man unter Fahrerflucht gemäß §142 StGB?
Der §142 des Strafgesetzbuches (StGB) regelt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Demnach macht sich strafbar, wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat oder
- eine angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, diese Feststellungen zu treffen.
Es ist also nicht nur das bewusste Flüchten gemeint, sondern auch das voreilige Verlassen des Unfallorts, ohne den erforderlichen Pflichten nachzukommen.
Rechtliche Pflichten nach einem Unfall
Nach einem Verkehrsunfall sind alle Beteiligten verpflichtet:
- Anzuhalten und den Verkehr zu sichern.
- Bei Personenschäden Erste Hilfe zu leisten.
- Die Feststellung der Personalien zu ermöglichen.
Diese Pflichten dienen nicht nur der Schadenregulierung, sondern auch dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Die Sanktionen für Fahrerflucht können erheblich sein:
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
- Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre für die Neuerteilung.
- Punkte in Flensburg und Eintrag ins Verkehrszentralregister.
Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie der Schwere des Unfalls und eventuellen Vorstrafen.
Fahrerflucht kann zu Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg führen. Eine frühzeitige juristische Beratung kann helfen, die Folgen zu mildern.
Besondere Fälle und Ausnahmen
Es gibt Situationen, in denen das Verlassen des Unfallorts gerechtfertigt sein kann, zum Beispiel:
- Bei Gefahr für die eigene Sicherheit.
- Wenn sofortige Hilfe geholt werden muss.
In solchen Fällen ist es jedoch wichtig, den Unfall schnellstmöglich bei der Polizei zu melden.
Wieso ist ein Rechtsanwalt notwendig?
Die Komplexität des §142 StGB und die damit verbundenen Rechtsfolgen erfordern eine professionelle Verteidigung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann:
- Die Akteneinsicht beantragen und den Sachverhalt prüfen.
- Strategische Entscheidungen treffen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
- Eventuelle Verfahrensfehler aufdecken.
Ohne fachkundige Unterstützung laufen Betroffene Gefahr, ihre Rechte nicht vollständig wahrzunehmen.
Tipps für Betroffene von Fahrerfluchtvorwürfen
Wenn Sie beschuldigt werden, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, sollten Sie:
- Keine Aussage bei der Polizei machen, ohne vorher einen Anwalt zu konsultieren.
- Schnellstmöglich rechtlichen Beistand suchen.
- Eigenständig keine Kontaktaufnahme mit Unfallbeteiligten vornehmen.
Die ersten Schritte nach dem Vorwurf sind entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Die richtige Vorgehensweise nach einem Unfall und bei einem Fahrerfluchtvorwurf ist entscheidend. Fachkundige Unterstützung schützt Sie vor unangenehmen Folgen und hilft, Ihre Rechte zu wahren.
Verjährung und Einstellung des Verfahrens
Die Verjährungsfrist bei Fahrerflucht beträgt fünf Jahre, kann aber auch unterbrochen werden, sodass Straftaten noch länger verfolgt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren eingestellt oder eine Geldauflage verhängt werden. Ein Anwalt kann prüfen, ob solche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Kontaktieren Sie uns für Ihren Fall
Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite und unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Ihr Team von erhard.rechtsanwälte in München.