Claus Erhard

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Freiheitsberaubung (§239 StGB): Wann liegt Freiheitsberaubung vor?

Freiheitsberaubung (§239 StGB): Wann liegt Freiheitsberaubung vor?

Einleitung

Die Freiheitsberaubung ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit. Nach § 239 des Strafgesetzbuches (StGB) wird die Freiheitsberaubung strafrechtlich sanktioniert. Doch wann genau liegt eine Freiheitsberaubung vor, und welche Konsequenzen drohen dem Beschuldigten? In diesem Artikel klären wir die rechtlichen Hintergründe und zeigen auf, warum es bei einem solchen Vorwurf unerlässlich ist, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren.

Was versteht man unter Freiheitsberaubung?

Unter Freiheitsberaubung versteht das Gesetz das Einsperren oder auf andere Weise der Freiheit berauben eines Menschen. Es geht dabei um die Verhinderung der Fortbewegungsfreiheit gegen den Willen der betroffenen Person. Wichtig ist, dass auch kurzfristige Einschränkungen darunter fallen können.

Rechtliche Grundlagen des §239 StGB

Der §239 StGB lautet:

„Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Damit eine Freiheitsberaubung gegeben ist, müssen folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:

  • Objektiver Tatbestand: Einsperren oder auf andere Weise der Freiheit berauben.
  • Subjektiver Tatbestand: Vorsatz, also das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.

Wann liegt eine Freiheitsberaubung vor?

Eine Freiheitsberaubung kann in verschiedenen Situationen vorliegen:

  • Einschließen einer Person in einem Raum ohne Möglichkeit, diesen zu verlassen.
  • Festhalten einer Person gegen ihren Willen, zum Beispiel durch körperliche Gewalt.
  • Abschließen eines Gebäudes, um jemanden am Verlassen zu hindern.
  • Anbinden oder Fesseln einer Person.
Auch das Verbringen einer Person an einen unbekannten Ort oder das Entführen eines Kindes kann als Freiheitsberaubung gelten. Entscheidend ist immer die Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit gegen den Willen der Person.

Strafrahmen und mögliche Konsequenzen

Der Grundtatbestand sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen erhöht sich das Strafmaß. Beispielsweise:

  • Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, wenn durch die Tat schwere gesundheitliche Schäden verursacht werden.
  • Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren, wenn der Tod des Opfers verursacht wird.

Rechte der beschuldigten Person

Wer einer Freiheitsberaubung beschuldigt wird, hat als Betroffener verschiedene Rechte:

  • Schweigerecht: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und können die Aussage verweigern.
  • Recht auf einen Anwalt: Sie haben das Recht, jederzeit einen Verteidiger hinzuzuziehen.
  • Akteneinsicht: Über Ihren Anwalt können Sie Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten.

Warum ist ein Rechtsanwalt notwendig?

Die Verteidigung bei einem Vorwurf der Freiheitsberaubung erfordert strategisches Geschick und juristisches Fachwissen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann:

  • Die Beweislage prüfen und entlastende Umstände herausarbeiten.
  • Überprüfen, ob Verfahrensfehler vorliegen.
  • Ihnen Ihre Rechte erklären und Sie über das weitere Vorgehen beraten.
  • Mit der Staatsanwaltschaft verhandeln und möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Sie, sich unbewusst selbst zu belasten oder wichtige Fristen zu versäumen. Frühzeitige Beratung kann den Verlauf des Verfahrens positiv beeinflussen.

Strategische Entscheidungen im Ermittlungsverfahren

Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens werden entscheidende Weichen gestellt. Daher ist es wichtig:

  • Keine voreiligen Aussagen zu machen.
  • Nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt auf polizeiliche Schreiben zu reagieren.
  • Keine Dokumente oder Beweismittel ohne rechtliche Prüfung herauszugeben.

Kleinigkeiten, die zu Beginn unbeachtet bleiben, können später erhebliche Auswirkungen haben. Deshalb sollte jedes Vorgehen gut überlegt und mit einem Anwalt abgestimmt sein.

Anzeigen wegen Freiheitsberaubung – was tun?

Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie wegen Freiheitsberaubung ermittelt wird, sollten Sie:

  1. Ruhig bleiben und keine unüberlegten Handlungen vornehmen.
  2. Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
  3. Von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
  4. Alle weiteren Schritte mit Ihrem Anwalt abstimmen.

Fazit

Der Vorwurf der Freiheitsberaubung ist ernst und kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Durch die Komplexität des Strafverfahrens und die möglichen Folgen ist die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers unverzichtbar. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und kämpfen für Ihre Rechte.