Claus Erhard

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Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar: Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB ist ein ernstes Vergehen, das schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle im Straßenverkehr. Oft kommt es zu einem hohen Sachschaden oder ernsten Verletzungen bis hin zum Tod. Daher hat der Gesetzgeber bestimmte Verhaltensweisen im Straßenverkehr unter Strafe gestellt. Für eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs muss es nicht erst zum Unfall kommen, es reicht, wenn durch das Verhalten eine konkrete Gefahr für Leib und Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert entsteht.

Fallkonstellationen

Die verschiedenen Verstöße, die zu einer Strafbarkeit führen können, sind in § 315c StGB aufgelistet.

– Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen dem Konsum von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, dieses sicher zu steuern, macht sich strafbar, wenn es hierdurch zu einer konkreten Gefahr für andere kommt.

Grob verkehrswidriges Verhalten: Auch grob verkehrswidriges Verhalten kann bei einer Gefährdung andere zu einer Strafbarkeit führen. Hierzu sind im Gesetz die „sieben Todsünden“ des Straßenverkehrs geregelt. Unter anderem ist das Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen, das falsche Überholen oder das Nichtbeachten der Vorfahrt in bestimmten Fällen eine Straftat.

E-Scooter und Alkoholeinfluss

Ein besonders aktueller Fall der Gefährdung des Straßenverkehrs ist das Fahren von E-Scootern unter Alkoholeinfluss. E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, weshalb für sie dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autos. Wer betrunken mit einem E-Scooter fährt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird, sondern unter Umständen sogar eine Straftat. Die rechtlichen Folgen können in diesem Fall gravierend sein, einschließlich eines möglichen Verlusts der Fahrerlaubnis.

Rechtsfolgen und Handlungsmöglichkeiten

Bei einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Zudem kann ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Verteidigung im Strafrecht. Wir bieten Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung und unterstützen Sie sowohl in der Verteidigung als auch bei der Abwendung von weiteren negativen Folgen, wie dem Verlust der Fahrerlaubnis. Vom Ermittlungsverfahren, in dem wir in Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft sind, bis hin zur Gerichtsverhandlung unterstützen wir Sie in jedem Stadium und beantworten alle Ihre Fragen. Gemeinsam arbeiten wir eine auf Ihren Einzelfall angepasste Strategie aus und setzen uns für Ihre Rechte ein.

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