Claus Erhard

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht

Sofort-Kontakt

+49 89 215 263 980


kanzlei@rechtsanwalt-erhard.de


Montag bis Sonntag 24h erreichbar

Büro

Radlkoferstr. 2
81373 München

Öffentliche Parkplätze vorhanden
Ubahn: U3/U6 Poccistraße

 

Impressum

erhard.rechtsanwälte – Fachanwälte für IT- und Strafrecht

Geldwäsche nach §261 StGB: Strafbarkeit, Rechte und Verteidigungsstrategien

Geldwäsche nach § 261 StGB: Strafbarkeit, Rechte und Verteidigungsstrategien

Einführung in die Geldwäsche

Die Geldwäsche stellt im deutschen Strafrecht einen schweren Verstoß dar und ist in § 261 Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich verankert. Sie dient Kriminellen dazu, illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen und ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern. Durch die stetig zunehmende Vernetzung der Finanzmärkte gewinnt dieses Delikt an Bedeutung. Betroffene werden oft unvermittelt mit komplexen rechtlichen Verfahren konfrontiert, die ohne professionelle Unterstützung kaum zu bewältigen sind.

Der Tatbestand des §261 StGB im Detail

Gemäß § 261 StGB macht sich strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder ihn ankauft, verwahrt oder in den Verkehr bringt. Dabei sind folgende Merkmale entscheidend:

  • Vortat: Es muss eine rechtswidrige Vortat gegeben haben, aus der der Gegenstand stammt. Dazu zählen beispielsweise Drogenhandel, Betrug oder Steuerhinterziehung.
  • Gegenstand: Dies kann Geld, aber auch andere Vermögenswerte umfassen, die aus der Vortat resultieren.
  • Tathandlung: Verbergen, Verschleiern, Ankauf, Verwahrung oder Weitergabe des Gegenstands.
  • Vorsatz: Der Täter muss zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt haben, also die kriminelle Herkunft für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben.

Strafrahmen und mögliche Sanktionen

Der Grundtatbestand der Geldwäsche wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, erhöht sich das Strafmaß auf Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus können Nebenstrafen wie Geldstrafen oder Einziehung von Vermögenswerten verhängt werden.

Wichtig: Auch der Versuch der Geldwäsche ist strafbar (§ 261 Abs. 2 StGB). Zudem kann bereits fahrlässiges Handeln zu einer Verurteilung führen, wenn der Täter die kriminelle Herkunft des Gegenstands aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat (§ 261 Abs. 5 StGB).

Internationale Aspekte der Geldwäsche

Geldwäsche ist ein globales Phänomen. Daher arbeitet Deutschland eng mit internationalen Organisationen wie der Financial Action Task Force (FATF) zusammen. Dies führt zu umfangreichen Meldepflichten und verstärkter Kontrolltätigkeit von Banken und Finanzdienstleistern. Für Beschuldigte bedeutet dies, dass Ermittlungen oft grenzüberschreitend stattfinden und internationale Rechtsvorschriften zu beachten sind.

Rechte der Beschuldigten im Geldwäscheverfahren

Als Beschuldigter haben Sie im Strafverfahren umfassende Rechte, die es zu kennen und zu nutzen gilt:

  • Aussageverweigerungsrecht: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und können die Aussage verweigern.
  • Recht auf Anwalt: Sie haben das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu konsultieren und sich von diesem begleiten zu lassen.
  • Akteneinsichtsrecht: Über Ihren Anwalt können Sie Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um den genauen Tatvorwurf zu kennen.
  • Recht auf faire Behandlung: Die Ermittlungsbehörden müssen Ihre Rechte wahren und dürfen keine unzulässigen Ermittlungsmethoden anwenden.

Die Rolle des Strafverteidigers

Ein erfahrener Strafverteidiger ist in Geldwäscheverfahren unverzichtbar. Er kann:

  • Die Rechtslage analysieren und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.
  • Sie über Ihre Rechte und mögliche Risiken aufklären.
  • Mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren und ggf. Einigungen erzielen.
  • Beweise prüfen und entlastendes Material einbringen.
  • Sicherstellen, dass Verfahrensfehler aufgedeckt und zu Ihren Gunsten genutzt werden.
Zwischenfazit: Die frühzeitige Einbindung eines Anwalts kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Fehler zu Beginn sind oft schwer wieder gutzumachen.

Strategische Verteidigungsansätze

Ein erfolgreicher Verteidigungsansatz kann verschiedene Elemente beinhalten:

Anfechtung der Vortat

Wenn die angebliche Vortat nicht nachweisbar ist oder keine rechtswidrige Tat darstellt, fehlt es an einer Grundvoraussetzung für die Geldwäsche. Ihr Anwalt kann hier Angriffspunkte finden.

Fehlender Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Es muss nachgewiesen werden, dass Sie zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt haben. Wenn Sie glaubhaft darlegen können, von der illegalen Herkunft des Geldes nichts gewusst zu haben und dies auch nicht hätten erkennen können, kann dies entlastend wirken.

Verfahrensfehler nutzen

Verstöße der Ermittlungsbehörden gegen Verfahrensvorschriften können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen. Dies kann den Tatvorwurf erheblich schwächen.

Kooperation und Offenlegung

In bestimmten Fällen kann eine kooperative Haltung gegenüber den Ermittlungsbehörden zu einer Milderung der Strafe führen. Dies sollte jedoch stets strategisch abgewogen und mit Ihrem Anwalt besprochen werden.

Präventive Maßnahmen und Compliance

Insbesondere für Unternehmen ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Geldwäscheaktivitäten vorzubeugen:

  • Implementierung von Compliance-Systemen: Etablierung interner Richtlinien und Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche.
  • Schulungen: Regelmäßige Fortbildungen für Mitarbeiter zur Sensibilisierung gegenüber Geldwäsche-Risiken.
  • Verdachtsmeldungen: Einrichtung von Meldewegen bei Verdacht auf Geldwäscheaktivitäten.
  • Kundenüberprüfung: Sorgfältige Prüfung von Geschäftspartnern und Transaktionen (Know Your Customer-Prinzip).

Möglichkeiten nach einer Verurteilung

Sollte es trotz aller Bemühungen zu einer Verurteilung kommen, stehen Ihnen weiterhin Rechtsmittel zur Verfügung:

  • Berufung: Überprüfung des Urteils durch das nächsthöhere Gericht.
  • Revision: Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler.
  • Wiederaufnahmeverfahren: In besonderen Fällen, wenn neue Beweise auftauchen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Komplexität von Geldwäscheverfahren und die Schwere der möglichen Konsequenzen erfordern eine professionelle und umsichtige Vorgehensweise. Als Betroffener sollten Sie:

  • Sofort einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren.
  • Keine Aussagen ohne vorherige Rechtsberatung tätigen.
  • Aktiv mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten und alle relevanten Informationen bereitstellen.
  • Ihre Rechte kennen und sie konsequent wahrnehmen.

Durch frühzeitiges und gezieltes Handeln erhöhen Sie die Chancen auf ein günstiges Verfahrensergebnis und schützen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen.

Abschließender Hinweis: Vertrauen Sie auf die Expertise erfahrener Strafverteidiger, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.