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Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Einleitung

Der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB) schützt das verfassungsrechtlich gewährleistete Hausrecht und damit das Recht des Einzelnen, selbst über bestimmte Räumlichkeiten zu bestimmen. In Deutschland sind viele Menschen mit dem Begriff “Hausfriedensbruch” vertraut, wissen aber oft nicht genau, welche Handlungen konkret darunterfallen. Dabei kann ein Hausfriedensbruch schnell im Alltag entstehen, zum Beispiel durch das unbefugte Betreten einer Wohnung, eines Geschäfts oder einer abgeschlossenen Baustelle. Gerade Vorwürfe in diesem Bereich dürfen nicht unterschätzt werden, denn sie können erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Hier erfahren Sie, was Hausfriedensbruch nach § 123 StGB bedeutet, welche Rechte Ihnen zustehen und warum eine anwaltliche Beratung unverzichtbar ist.

Kurze Zusammenfassung

  • Hausfriedensbruch dient dem Schutz des Hausrechts.
  • Unbefugtes Eindringen oder Verweilen in geschützten Räumen ist strafbar.
  • Drohende Konsequenz: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Die Unterstützung eines Rechtsanwalts ist essentiell, um sich effektiv zu verteidigen.

Was besagt § 123 StGB konkret?

Der Wortlaut von § 123 StGB beschreibt den Hausfriedensbruch als das unbefugte Eindringen in eine Wohnung, in Geschäftsräume, in andere umschlossene Räume oder in abgeschlossene Grundstücke. Zudem gilt als Hausfriedensbruch auch, wenn man sich trotz Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt. Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass das Hausrecht und die Privatsphäre geschützt bleiben. Selbst wer der Meinung ist, gute Gründe für das Betreten zu haben, kann sich strafbar machen, wenn keine Berechtigung vorliegt. Bei einer Verurteilung drohen hier Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr – je nachdem, wie schwerwiegend der Einzelfall ist.

Der Schutzzweck dahinter ist die Unverletzlichkeit des sogenannten befriedeten Besitztums. Das bedeutet, dass genau festgelegte Räume oder Grundstücke nicht gegen den Willen eines Berechtigten betreten werden dürfen. Oft wird die Bedeutung von Hausfriedensbruch unterschätzt und als Bagatelle abgetan. Doch bereits ein einmaliges Betreten oder das Verweilen, wenn man zum Beispiel vom Hausbesitzer aufgefordert wurde zu gehen, kann zu einem Strafverfahren führen.

Voraussetzungen für die Strafbarkeit

Damit ein Verhalten als Hausfriedensbruch gewertet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Geschützter Raum: Dazu zählen Wohnungen, Geschäftsräume, umfriedete Grundstücke oder öffentliche Einrichtungen. Wichtig ist, dass diese Räume nicht frei zugänglich oder öffentlich für jedermann zugelassen sind.
  2. Unbefugtes Eindringen: Das Betreten muss gegen den Willen des Berechtigten erfolgen. Wer zum Beispiel ausdrücklich ausgeschlossen wird, darf die Räume nicht betreten.
  3. Vorsatz: Es muss eine bewusste und gewollte Handlung vorliegen. Wer unabsichtlich in einen geschützten Bereich gerät, handelt nicht vorsätzlich.
  4. Verweilen trotz Aufforderung: Auch wer zuerst berechtigt in den Räumen war, macht sich strafbar, wenn er nach Aufforderung nicht geht.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs schnell die Folge sein. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass es zu weiteren Straftaten vor Ort kommt, um den Tatbestand zu erfüllen.

Hausfriedensbruch wird oft als geringfügige Angelegenheit abgetan, kann aber empfindliche Strafen nach sich ziehen. Bereits das unerlaubte Betreten oder das Nichtverlassen einer Wohnung gegen den Willen des Berechtigten genügt für eine Strafbarkeit. Im Zweifel sollte man die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch nehmen, der die komplexen Rechtsfragen individuell prüfen kann.

Rechte der betroffenen Person

Wenn Ihnen Hausfriedensbruch vorgeworfen wird, sollten Sie wissen, dass Sie als Beschuldigter umfassende Rechte haben, um sich zu verteidigen. Dazu gehören:

  • Recht auf Aussageverweigerung: Sie müssen sich nicht selbst belasten und haben das Recht zu schweigen.
  • Recht auf Akteneinsicht: Über Ihren Anwalt können Sie die Ermittlungsakten einsehen und erfahren, wie die Beweislage aussieht.
  • Anspruch auf einen Verteidiger: Diese Person kann Sie im gesamten Verfahren vertreten und Ihre Interessen wahren.
  • Anhörung im Verfahren: Vor Gericht oder in einem Ermittlungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Version der Ereignisse darzulegen.

Gerade die Frage, ob man auf eine polizeiliche Vorladung reagieren soll oder nicht, ist für Laien oft schwierig zu beantworten. Viele Beschuldigte machen den Fehler, voreilig auszusagen, ohne die ganze Tragweite zu erkennen. In der Praxis kann das später zu Nachteilen führen. Ein früher anwaltlicher Rat kann entscheidend sein.

Typische Beispiele aus der Praxis

  • Nachbarschaftsstreit: Eine Person betritt gegen den Willen des Nachbarn dessen Gartengrundstück.
  • Ehemalige Lebenspartner: Nach einer Trennung will der eine Partner die Wohnung des anderen nicht verlassen, obwohl er aufgefordert wird, zu gehen.
  • Geschäftsräume: Kunden, die Hausverbot erhalten haben, bleiben dennoch im Laden oder kehren trotz Hausverbot immer wieder zurück.
  • Öffentliche Gebäude: Auch das unbefugte Betreten verschlossener Bereiche in einem öffentlichen Gebäude, etwa in einer Behörde, kann Hausfriedensbruch sein.

In all diesen Fällen entscheidet im Zweifel das Gericht, ob tatsächlich ein verbotener Betretensakt vorliegt oder ob möglicherweise Rechtfertigungsgründe greifen. Gerade bei unklaren Situationen (z.B. bei Hausverboten, die schnell mündlich ausgesprochen werden) sind juristische Details zu beachten.

Wann braucht man einen Anwalt?

Häufig sind die Fronten verhärtet und es stehen Zeugenaussagen gegeneinander. Dieser Umstand macht es sinnvoll, frühzeitig eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn gerade im Anfangsstadium lassen sich Weichen stellen, die maßgeblich den Ausgang des Verfahrens beeinflussen können. Oft kommen außerdem zivilrechtliche Aspekte hinzu, zum Beispiel Unterlassungsansprüche aus dem Nachbarschaftsrecht. Ein Rechtsanwalt prüft alle relevanten Fakten, um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Welche Strafen drohen bei Hausfriedensbruch?

Nach § 123 StGB wird Hausfriedensbruch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Welche Strafe im konkreten Einzelfall zu erwarten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

  • Die Schwere des Verstoßes: Wurde der Raum nur kurz betreten oder war ein aggressives Veralten im Spiel?
  • Vorstrafen: Wer bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft ist, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wer den Schaden wiedergutmacht oder sich entschuldigt, kann strafmildernd behandelt werden.
  • Verfahrensverhalten: Ein kooperatives, aber gut überlegtes Auftreten kann sich strafmildernd auswirken.

Da bereits geringfügige Rechtsverletzungen zu einer Geldstrafe führen können, ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Rechtsbeistand zusammenzusetzen. Ein versierter Strafverteidiger kann versuchen, das Verfahren unter günstigen Bedingungen zu beenden – zum Beispiel durch Einstellung oder einen Strafbefehl mit vergleichsweise geringer Strafe.

Warum ein erfahrener Strafverteidiger unverzichtbar ist

In manchen Situationen scheint der Sachverhalt klar: Entweder man hat ein Grundstück ohne Erlaubnis betreten oder man hat es nicht. Doch die Einzelheiten können sehr komplex sein, insbesondere wenn es um die Beweisführung oder um Auslegungsfragen geht. Ein Rechtsanwalt kann:

  1. Die Ermittlungsakte auswerten und Schwachstellen in der Beweisführung aufdecken.
  2. Mit Zeugen sprechen und deren Glaubwürdigkeit überprüfen.
  3. Darlegen, ob eine Rechtfertigung, z.B. ein Notstand, in Betracht kommt.
  4. Strategische Entscheidungen über eventuelle Geständnisse treffen.
  5. Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung des Verfahrens führen.

Kleinste Details im Verhalten des Beschuldigten können den Unterschied zwischen Verfahrenseinstellung und Anklage ausmachen. Nur wer die Rechtslage genau kennt und Erfahrung im Strafprozess hat, kann hier angemessen reagieren.

Hausfriedensbruch wird häufig unterschätzt, kann aber rasch zu einer Vorstrafe führen, die sich negativ auf das gesamte Leben auswirken kann. Ein frühzeitiger anwaltlicher Beistand ist deswegen dringend anzuraten, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Oft klärt sich ein vermeintlicher Bagatelldelikt erst nach genauer Prüfung der Sachlage auf, die ohne Rechtskenntnisse schwer zu überblicken ist.

Wie wir als Strafverteidiger in München helfen können

Als erfahrene Strafverteidiger in München vertreten wir Mandanten in sämtlichen Stadien eines Strafverfahrens wegen Hausfriedensbruchs – von der polizeilichen Vorladung über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bis hin zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Wir prüfen erste Anhaltspunkte, können Akteneinsicht beantragen und Ihnen genau erklären, welche Konsequenzen möglich sind oder wie wir Ihre Rechte am besten durchsetzen können. Unser Ziel ist es stets, eine schnelle und effektive Lösungen herbeizuführen. Ob Einstellung des Verfahrens, ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung oder Freispruch – wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach der optimalen Strategie. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns frühzeitig die Weichen richtig stellen.

Fazit und Ausblick

Der Vorwurf des Hausfriedensbruchs ist keinesfalls ein belangloses Vergehen. Wer unberechtigt die Wohnung, Geschäfts- oder Wohnräume anderer betritt oder trotz Aufforderung nicht verlässt, riskiert neben empfindlichen Strafen auch weitere Konsequenzen, wie ein mögliches Vorstrafenregister. Eine kompetente anwaltliche Vertretung ist deshalb der Schlüssel, um böse Überraschungen zu vermeiden. Mithilfe eines versierten Strafverteidigers können Sie im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Strafe erreichen. Gerade im Bereich des Hausfriedensbruchs, wo Nachbarschaftskonflikte oder private Streitigkeiten eine große Rolle spielen, ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich. Setzen Sie auf unsere Expertise als Strafverteidiger in München, um Ihre Interessen effizient zu wahren und das Verfahren zu einem für Sie bestmöglichen Ergebnis zu führen.