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Hehlerei (§ 259 StGB): Voraussetzungen, Strafen und Verteidigungsstrategien

Hehlerei (§ 259 StGB): Voraussetzungen, Strafen und Verteidigungsstrategien

Einführung in den Tatbestand der Hehlerei

Hehlerei nach § 259 StGB stellt einen Straftatbestand dar, der häufig im Zusammenhang mit Diebstahl oder anderen Vermögensdelikten auftritt. Während sich der Diebstahl auf das unerlaubte Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache bezieht, schließt die Hehlerei an diese Vortat an. Wer Hehlerei begeht, muss eine Sache, die aus einer rechtswidrigen Tat (beispielsweise Diebstahl) stammt, entweder ankaufen, absetzen oder einem Dritten verschaffen. Daneben kann auch das bloße Absetzenhelfen oder das Sich-Verschaffen dieser Sache zu strafbaren Handlungen führen. Dieser Tatbestand soll verhindern, dass Täter oder Dritte Nutzen aus rechtswidrig erlangtem Eigentum ziehen.

Für Betroffene besteht oft eine erhebliche Unsicherheit darüber, wann genau der Vorwurf der Hehlerei im Raum steht. Gerade Personen, die möglicherweise ahnungslos in den Besitz einer gestohlenen Sache gelangen, können schnell in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten. Da die genaue Prüfung der Voraussetzungen mitunter kompliziert ist, lohnt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Überblick über Hehlerei
• Rechtsgrundlage: § 259 StGB
• Tatobjekt: Aus einer rechtswidrigen Vortat stammende Ware
• Handlungsvarianten: Kaufen, Absetzen, Verschaffen, Absetzenhelfen
• Strafdrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
• Wichtig: Komplexe Abgrenzung zur gutgläubigen Erwerbung

Voraussetzungen des § 259 StGB

Der Gesetzgeber setzt für den Tatbestand der Hehlerei mehrere Voraussetzungen voraus. Zunächst muss eine fremde bewegliche Sache tatsächlich aus einer rechtswidrigen Vermögensstraftat stammen. Dabei kommt es nicht nur auf Diebstahl an; auch aus Betrug, Unterschlagung oder Raub erlangte Gegenstände können für die Hehlerei relevant sein. Wichtig ist, dass der Vorfall tatsächlich eine Straftat darstellt und dass die Sache noch immer „aus der rechtswidrigen Tat herrührt“.

Die zweite wesentliche Voraussetzung ist die Handlung selbst: Der Hehler muss die Sache entweder ankaufen, absetzen, einem Dritten verschaffen oder zumindest beim Absetzen helfen. Oftmals sind Betroffene unsicher, was unter „Absetzen“ zu verstehen ist. Hierunter fällt das Weiterverkaufen der Ware an einen Dritten, an dem der Täter ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Wer also beispielsweise gestohlene Elektronikartikel von einem Dieb kauft und diese weiter an andere Personen veräußert, macht sich der Hehlerei strafbar.

Zuletzt gehört zum Tatbestand auch der Vorsatz in Bezug auf die Vortat. Der Beschuldigte muss wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass die fragliche Sache gestohlen oder auf andere Weise rechtswidrig erlangt wurde. Es reicht nicht aus, dass jemand lediglich verschwommene Vermutungen hat. Allerdings genügt es, wenn eine Person es „ernstlich für möglich hält“ und sich mit dem Kauf trotzdem abfindet.

Warum eine anwaltliche Beratung unverzichtbar ist
Auch wenn der Nachweis, dass der Gegenstand „aus einer rechtswidrigen Tat“ stammt, auf den ersten Blick simpel wirkt, erfordert er oftmals eine genaue Betrachtung der Umstände. Nicht jedes vermeintlich günstige Angebot im Internet ist automatisch verdächtig. Doch schon kleine Details können bei der Strafverfolgung ein erhebliches Gewicht haben. Rechtsanwälte unterstützen dabei, die maßgeblichen Fakten herauszuarbeiten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Mögliche Strafen bei Hehlerei

Was die Strafdrohung angeht, sieht § 259 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Die Höhe der Strafe richtet sich nach den konkreten Tatumständen: beispielsweise der Wert der Sache, dem Maß an krimineller Energie oder dem Umfang der Beteiligung. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn die Hehlerei „gewerbsmäßig“ betrieben wird, kann die Strafe höher ausfallen. Dann droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

In der Praxis werden viele Verfahren wegen Hehlerei mit Geldstrafen geahndet, vor allem dann, wenn kein gewerbsmäßiges Vorgehen vorliegt und es sich um einen einmaligen oder geringfügigen Vorfall handelt. Gleichwohl sollte man die Angelegenheit keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Ein bloßes „Aussitzen“ oder eine unprofessionelle Kommunikation während der polizeilichen Vernehmung können fatale Auswirkungen haben und den Betroffenen empfindlich treffen.

Abgrenzung zur gutgläubigen Erwerbung

Ein entscheidender Punkt in vielen Verfahren ist die Abgrenzung zwischen Hehlerei und dem gutgläubigen Erwerb einer Sache. Das bürgerliche Recht lässt grundsätzlich den gutgläubigen Erwerb zu, wenn jemand beispielsweise auf einem Flohmarkt etwas kauft und nicht weiß sowie nicht erkennen kann, dass die Ware aus einer Straftat stammt. Im Strafrecht gilt allerdings: Sobald ein Käufer hätte merken können, dass mit der Herkunft etwas nicht stimmt, besteht die Gefahr, dass er sich wegen Hehlerei strafbar macht. Das heißt konkret: Findet man Markenartikel zu einem unrealistisch niedrigen Preis oder verzichtet der Verkäufer auf jede Rechnung, sollte man hellhörig werden.

Sobald Anzeichen bestehen, dass der Gegenstand möglicherweise illegal beschafft wurde, darf man nicht mehr arglos zugreifen. Der Übergang zwischen „nicht wissen“ und „nicht wissen wollen“ ist in der Rechtspraxis fließend. Anwälte schauen sich hierbei den Einzelfall an, insbesondere welche Indizien vorlagen und ob der Käufer tatsächlich hätte misstrauisch werden müssen.

Rechte der betroffenen Person im Ermittlungsverfahren

Wer aufgrund des Verdachts der Hehlerei mit Polizei oder Staatsanwaltschaft konfrontiert wird, hat diverse Rechte, die er oder sie unbedingt kennen sollte. Zunächst gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wichtig ist aber, dass man im Ermittlungsverfahren möglichst früh strategische Entscheidungen trifft, um negative Folgen im weiteren Verlauf zu vermeiden.

Sie haben zudem das Recht zu schweigen und sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Oft besitzen Untersuchungen von Handys, Computern oder Abrechnungsunterlagen eine besondere Bedeutung, wenn vermutet wird, dass jemand Hehlerware weiterveräußert hat. In solchen Fällen sollte man auf anwaltlichen Rat vertrauen, um keine voreiligen Aussagen zu treffen oder Dokumente herauszugeben, die später nachteilig verwendet werden könnten.

Rechte im Ermittlungsverfahren
• Schweigerecht beachten und nicht überstürzt aussagen
• Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte durch den Anwalt
• Möglichkeit, Kontakte zu Zeugen und potenziellen Mitbeschuldigten zu kontrollieren
• Vor Einlassungen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft: Rücksprache mit dem Anwalt halten
• Unschuldsvermutung gilt bis zum rechtskräftigen Urteil

Strategische Verteidigung bei Hehlerei

Die Erfolgsaussichten in einem Verfahren wegen Hehlerei hängen stark von den individuellen Umständen ab. Ein erfahrener Strafverteidiger kann verschiedene Verteidigungsansätze prüfen. Beispielsweise könnte infrage stehen, ob überhaupt eine rechtswidrige Vortat vorliegt, ob das Tatobjekt tatsächlich aus dieser Tat herrührt oder ob der Vorsatz des Beschuldigten nachweisbar ist. Mitunter lässt sich anhand von Zeugenaussagen, Dokumenten oder Chatverläufen belegen, dass der Beschuldigte die Herkunft der Ware nicht kannte oder keinen Grund hatte, Verdacht zu schöpfen.

In anderen Fällen kann es ratsam sein, eine sogenannte Strafmilderung zu erreichen, etwa durch Kooperation mit den Ermittlungsbehörden oder die Offenlegung relevanter Details. Nicht immer ist vollständiges Schweigen der beste Weg, insbesondere wenn die Beweislage bereits eine eindeutige Sprache spricht. Der erfahrene Anwalt prüft, ob eine Selbstanzeige oder Teilgeständnisse sinnvoll sein können. Dabei sind aber sämtliche Risiken sehr genau abzuwägen, um keine ungewollten Nachteile zu provozieren.

Wichtigkeit einer frühzeitigen Beratung

Viele Beschuldigte unterschätzen zunächst die Tragweite des Vorwurfs der Hehlerei. Doch schon der bloße Verdacht kann ernste Konsequenzen mit sich bringen. Nicht nur droht ein Strafverfahren, auch das soziale Umfeld reagiert oftmals beunruhigt. Hinzu kommt, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Regel versuchen, Rückschlüsse auf weitere Delikte zu ziehen, wenn sie eine Person der Hehlerei verdächtigen. Es besteht also das Risiko, dass sich das Verfahren ausweitet oder sich neue Vorwürfe ergeben.

Genau aus diesen Gründen ist eine frühzeitige Rechtsberatung so wichtig. Ein kompetenter Strafverteidiger sieht sich sämtliche Umstände an und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Schon kleine taktische Fehler können ein Ermittlungsverfahren maßgeblich beeinflussen und später schwer zu korrigieren sein. Ein beratendes Gespräch im Anfangsstadium kann hier den entscheidenden Unterschied machen.

Wann sich die Einschaltung eines Anwalts lohnt
• Bereits beim ersten Ermittlungsschritt, um Aussagen gezielt zu steuern
• Zur Prüfung, ob überhaupt eine rechtswidrige Vortat nachweisbar ist
• Zur Abgrenzung von gutgläubigem Erwerb und vorsätzlichem Handeln
• Für eine verlässliche Einschätzung möglicher Strafen und Chancen
• Um die Gefahr weiterer Straftatvorwürfe zu minimieren

Anwaltliche Unterstützung in München

Als erfahrene Strafverteidiger in München wissen wir, dass jedes Verfahren eine ganz eigene Dynamik aufweist. Dabei spielen Faktoren wie Beweislage, Aussagebereitschaft möglicher Mitbeschuldigter oder auch mediale Aufmerksamkeit eine Rolle. Ob eine Einstellung des Verfahrens realistisch ist oder ob sich eine Auseinandersetzung vor Gericht lohnt, kann nur nach sorgfältiger Prüfung aller Indizien beantwortet werden. Deswegen legen wir großen Wert auf die individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten.

Unsere Kanzlei erhard.rechtsanwälte in München bietet Ihnen eine intensive und persönliche Betreuung. Wir begleiten Sie vom ersten Anhörungsschreiben bis zur Vollstreckung einer Strafe oder einem Freispruch. Gerade bei der komplexen Thematik der Hehlerei lohnt es sich, von Anfang an professionellen Rat in Anspruch zu nehmen, um keine wichtigen Verteidigungsmöglichkeiten zu verpassen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Vorwurf der Hehlerei oder anderen Strafdelikten haben.

Fazit

Hehlerei nach § 259 StGB ist eine komplexe Materie, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Schon die Frage, ob eine rechtswidrige Vortat vorliegt, kann juristisch heikel sein. Hinzu kommen die unterschiedlichen Handlungsformen – Ankaufen, Absetzen, Verschaffen oder Absetzenhelfen –, die alle unterschiedlichen Anforderungen an Vorsatz und Tatnachweis stellen. Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, wobei eine erfahrene Verteidigung die Höhe der Strafe oft maßgeblich beeinflussen kann.

Wer mit dem Vorwurf der Hehlerei konfrontiert ist, sollte wissen, dass das Strafrecht auf Feinheiten beruht und eine frühzeitige anwaltliche Beratung unabdingbar ist. Die Rechtsprechung zur Hehlerei kann sehr einzelfallbezogen sein. Gerade kleine Details, die am Anfang unwichtig erscheinen, können später von zentraler Bedeutung sein. Als Suchender informieren Sie sich vermutlich, weil Sie entweder sofort Hilfe benötigen oder mehr über dieses Rechtsgebiet erfahren möchten. In beiden Fällen gilt: Konsultieren Sie so früh wie möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Rechte zu wahren und strategisch klug vorzugehen.