Claus Erhard

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Korruption im Wirtschaftskontext, § 299 StGB

Korruption ist ein gravierendes wirtschaftliches und rechtliches Problem, das Unternehmen und Wirtschaft schwer schädigen kann. Doch was genau bedeutet Korruption, welche Formen gibt es, und was können Betroffene tun?

 

Was ist Korruption?

Korruption ist auch bekannt unter den Begriffen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit. Sie beschreibt das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen von Vorteilen, um das Verhalten des Gegenübers zu beeinflussen. Der Annehmende verletzt durch sein Verhalten die Pflichten, die er im Unternehmen innehat. Sie wird häufig in wirtschaftlichen Beziehungen beobachtet, etwa bei der Vergabe von Aufträgen.

 

Warum ist Korruption strafbar?

Korruption wird von der Rechtsordnung missbilligt, weil sie:

  • Wettbewerb verzerrt: Unternehmen, die sich an die Regeln halten, werden benachteiligt.
  • Vertrauen zerstört: Bürger und Unternehmen verlieren Vertrauen in staatliche Institutionen und faire Wirtschaftsbeziehungen.
  • Wirtschaftliche Schäden verursacht: Die Kosten für Korruptionsfälle tragen letztendlich oft die Steuerzahler oder Kunden durch höhere Preise.

 

Korruption im Strafgesetzbuch

  • Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 299 ff. StGB): Das Annehmen oder Gewähren von Vorteilen durch oder für Angestellte eines Unternehmens, um Wettbewerbsverhältnisse zu beeinflussen.
  • Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331–333 StGB): Diese Delikte können nur in Zusammenhang mitAmtsträgern vorgenommen werden, etwa wenn Beamte für zukünftige Entscheidungen oder die allgemeine Bevorzugung Vorteile versprochen bekommen.

Dieser Artikel soll sich mit den Bestechungsdelikten im Wirtschaftsbereich befassen.

 

Typische Fallkonstellationen

  1. Kickback-Zahlungen:
    Der Einkaufsleiter einer Firma fordert vom Lieferanten eine Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises als „Provision“, dafür, dass er den Lieferanten auswählt. Diese Provision fließt heimlich auf ein privates Konto des Einkaufsleiters.
  2. Manipulierte Vertragsabschlüsse:
    Ein Mitarbeiter eines Unternehmens nimmt einen finanziellen Vorteil dafür an, dass er bei der Vergabe eines Auftrags eine bestimmte Firma bevorzugt, obwohl diese nicht das beste Angebot gemacht hat.
  3. Schmiergeld im Baugewerbe:
    Besonders häufig kommt Korruption im Bau- und Immobiliengewerbe vor. Der Auftraggeber akzeptiert Bestechungsgelder einer Baufirma, damit diese beauftragt wird, obwohl deren Angebot schlechter ist als andere Angebote.

 

Zusätzlich werden in § 300 StGB besonders schwere Fälle unter eine höhere Strafe gestellt. Dazu zählen:

  • Nr. 1 Hohes Bestechungsgeld: Wenn der gewährte Vorteil besonders hoch ist, etwa durch Zahlungen im sechsstelligen Bereich, um einen großen Auftrag zu sichern.
  • Nr. 2 Alt. 1 Gewerbsmäßige Bestechung: Der Täter nutzt die Bestechungen, um sich daraus eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.
  • Nr. 2 Alt. 2 Bandenmäßige Bestechung: Die Taten ereignen sich im Rahmen eines Zusammenschlusses von mindestens drei Person, die die Bestechung wiederholt durchführen wollen.

 

Rechtsfolgen für Beteiligte

Strafrechtliche Konsequenzen treffen nicht nur denjenigen, der den Vorteil annimmt, sondern auch den Vorteilsgeber. Zwar ist keine explizite Versuchsstrafbarkeit geregelt, allerdings erfasst der Tatbestand bereits das Fordern, Versprechen lassen, Anbieten und Versprechen. Das Delikt ist somit meist schon vollendet, bevor Geld fließen oder andere Vorteile gewährt werden können. Bestraft wird also der Widerspruch zwischen der Pflichtenstellung als Mitarbeiter eines Unternehmens und dem Interesse, an das er sich durch die Annahme des Vorteils bindet.

Auf welche Seite der Täter sich letztendlich bei seiner Handlung stellt, ist irrelevant: Es liegt auch eine Bestechung vor, wenn der Vorteil angenommen und dann trotzdem vorschriftsgemäß gehandelt wird. Der Anschein der Beeinflussbarkeit, der nach außen entsteht, genügt also für eine Strafbarkeit.

Die Konsequenzen sind nicht zu vernachlässigen:

  • Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren.
  • Geldstrafen und Vermögenseinziehung; die gewährten Vorteile dürfen natürlich nicht behalten werden.
  • Reputationsverluste der Unternehmen und häufig Verlust des Arbeitsplatzes sowie Schwierigkeiten bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle.

 

Handeln Sie schnell

Korruption wird oft durch interne Ermittlungen oder aufgrund von Anzeigen anderer (möglicherweise durch die Korruption benachteiligte) Unternehmen aufgedeckt. Diese Hinweisgeber haben nicht selten Zugang zu stichhaltigen Beweisen, was dazu führt, dass Ihre Ausgangsposition im Verfahren oft schlecht ist. Je früher Sie also rechtlichen Beistand suchen, desto besser und schneller können wir reagieren und Ihre Vertretung vorbereiten. Auch für Geschäftsführer oder leitende Angestellte, die entdeckt haben, dass ihr Unternehmen in Korruptionshandlungen verstrickt ist, ist ein überlegtes Handeln wichtig. Suchen Sie deshalb frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht auf, um mögliche Vorgehensweisen zu erörtern.