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Meineid gemäß § 154 StGB – Schwere Konsequenzen für falsche Eidesaussagen

Meineid gemäß § 154 StGB – Schwere Konsequenzen für falsche Eidesaussagen

Hinweis: Als Strafverteidiger in München wissen wir, wie folgenschwer ein Meineid-Verfahren verlaufen kann. Menschen, die unter Eid eine Falschaussage machen, begeben sich in eine sehr gefährliche Lage. Vor Gericht wird ein Eid nicht leichtfertig abgenommen, da die Wahrheitspflicht für den gesamten Prozess zentral ist. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Tatbestand “Meineid” gemäß § 154 des Strafgesetzbuches (StGB)? Welche Rechte haben Betroffene und warum ist anwaltlicher Beistand so wichtig?

Hintergrund und Begriffserklärung

Der Begriff „Meineid“ stammt aus dem deutschen Strafrecht und bezeichnet eine vorsätzliche Falschaussage unter Eid. Sobald ein Zeuge oder eine Zeugin vor Gericht vereidigt wird, gehen die Richter davon aus, dass die an Eides statt gegebene Aussage der Wahrheit entspricht. Kommt es dennoch zu falschen Angaben, steht der Vorwurf des Meineids im Raum. Dieser Vorwurf wiegt deshalb besonders schwer, weil der Eid eine rechtlich bedeutsame Bekräftigung der Richtigkeit einer Aussage darstellt. Das Vertrauen des Gerichts und der beteiligten Parteien in ein gerechtes Verfahren wird damit direkt verletzt.

Der Unterschied zum normalen Tatbestand der Falschaussage (§ 153 StGB) liegt in der Eidesleistung: Erst wenn ein Zeuge oder eine Zeugin die Angaben „unter Eid“ macht, tritt der erheblich strengere Tatbestand des Meineids in Kraft. Der Gesetzgeber setzt hier bewusst höhere Strafandrohungen an, um den besonderen Unrechtsgehalt dieser Handlung zu verdeutlichen.

Gesetzliche Regelung gemäß § 154 StGB

§ 154 StGB regelt den Meineid: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle eine falsche Aussage unter Eid abgibt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Der Strafrahmen reicht demnach von einem Jahr bis hin zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, wenn besonders erschwerende Umstände hinzukommen. Diese Härte verdeutlicht, wie bedeutsam es ist, dass Zeugen und Zeuginnen konsequent bei der Wahrheit bleiben.

Darüber hinaus sind oft mehrere Prozessbeteiligte betroffen: Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und unter Umständen weitere Parteien, die auf die Richtigkeit der Aussagen angewiesen sind. Wer hier wissentlich manipuliert, gefährdet die Rechtspflege in ihrem Kern. Da es schwierig sein kann, eine Falschaussage unter Eid zu beweisen, entwickeln sich solche Verfahren schnell zu umfassenden Ermittlungen, in denen Zeugen, Sachverständige und Dokumente überprüft werden.

Kurze Zusammenfassung

  • Meineid ist die vorsätzliche Abgabe einer falschen Aussage unter Eid.
  • Geregelt ist der Tatbestand in § 154 StGB.
  • Strafmaß: mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.
  • Eine gründliche Verteidigung ist bei diesen Verfahren unerlässlich.

Rechte der Betroffenen

Wer beschuldigt wird, einen Meineid begangen zu haben, besitzt zunächst wie alle Angeklagten das Recht, sich durch einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin vertreten zu lassen. Dieses Recht ist in Deutschland gesetzlich garantiert und essenziell, um eine faire Verteidigung zu ermöglichen. Gerade weil die potenziellen Strafen für den Meineid so hoch sind, sollte niemand versuchen, sich allein vor Gericht zu rechtfertigen.

Darüber hinaus gilt in Strafverfahren das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht kann in vielen Situationen ratsam sein, gerade wenn es Unklarheiten oder Widersprüche gibt. Oft können bereits kleinste Unstimmigkeiten zu einer erheblichen Verschlechterung der Verteidigungsposition führen. Deshalb sollte frühzeitig ein erfahrener Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, idealerweise schon im Vorfeld einer Vernehmung oder einer Gerichtsverhandlung.

Ablauf eines Meineid-Verfahrens

Wird der Tatverdacht „Meineid“ laut, stellt die Staatsanwaltschaft zunächst Ermittlungen an. Hierbei können sowohl Zeugenaussagen als auch Protokolle aus vorangegangenen Gerichtsverhandlungen überprüft werden. Wenn sich die Verdachtsmomente erhärten, kommt es zur Anklageerhebung.

Im anschließenden Hauptverfahren werden die Beweise erneut erörtert. Zeugen und gegebenenfalls Sachverständige werden erneut gehört, Protokolle werden verlesen und auf ihre Stimmigkeit geprüft. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, zu klären, ob die beschuldigte Person tatsächlich vorsätzlich (also wissentlich und willentlich) falsche Angaben gemacht hat. Fehlende Erinnerung oder Missverständnisse können strafmildernd wirken, wenn sie glaubhaft gemacht werden. Das Gericht prüft insbesondere die Glaubwürdigkeit der Aussage und mögliche Motive für eine Falschaussage.

Zeit für die richtige Strategie

  • Der Ermittlungsprozess kann sehr komplex sein.
  • Eine gründliche Vorbereitung auf jede Anhörung ist unerlässlich.
  • Strategische Fehler in den frühen Phasen können später kaum korrigiert werden.

Mögliche Strafen und Konsequenzen

Die Bandbreite der Strafen für Meineid beginnt bei einem Jahr Freiheitsstrafe und kann bei besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren betragen. Häufig hängt der konkrete Strafrahmen davon ab, in welchem Kontext der Meineid geleistet wurde und welche Folgen daraus entstanden sind. Wenn beispielsweise durch die Falschaussage ein Unschuldiger verurteilt oder ein Verfahren in die falsche Richtung gelenkt wurde, kann sich dies erheblich strafverschärfend auswirken.

Neben der eigentlichen Freiheitsstrafe bringt ein Meineid auch weitere Konsequenzen mit sich, wie etwa den Verlust des Vertrauens von Justizorganen, Arbeitgebern oder auch im privaten Umfeld. Wer aufgrund eines Meineids verurteilt wird, muss zudem mit einem Eintrag ins Vorstrafenregister rechnen, was bei künftigen Bewerbungsverfahren oder staatsbürgerlichen Prüfungen hinderlich sein kann. Letztlich ist auch die psychische Belastung der beschuldigten Person und ihrer Familie nicht zu unterschätzen.

Warum ein Rechtsanwalt unverzichtbar ist

Angesichts der hohen Strafen und der Komplexität eines Verfahrens wegen Meineids ist der Beistand durch einen erfahrenen Anwalt oder eine erfahrene Anwältin unverzichtbar. Eine gut vorbereitete Verteidigungsstrategie kann maßgeblich zum Prozessausgang beitragen. Schon in den ersten Vernehmungen können Weichen gestellt werden, die den gesamten Verfahrenserfolg beeinflussen. Oft gilt es, Widersprüche aufzuklären, Beweise zu sichten und entlastendes Material einzubringen. Auch taktische Fragen spielen eine große Rolle: Soll sich der Beschuldigte auf sein Schweigerecht berufen oder proaktiv Angaben machen?

Unsere Kanzlei in München berät Sie umfassend, wenn Sie des Meineids beschuldigt werden oder anderweitig in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geraten sind. Jahrelange Erfahrung, fundiertes Fachwissen und ein souveräner Auftritt vor Gericht sind die besten Voraussetzungen dafür, dass Sie Ihre Rechte wahren und das bestmögliche Ergebnis erzielen können. Zögern Sie nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren, damit wir Sie in allen Verfahrensabschnitten kompetent begleiten können.

Fazit

Meineid gehört zweifellos zu den schwerwiegendsten Verstößen gegen die Wahrheitspflicht und wird vom Gesetzgeber entsprechend hart sanktioniert. Mit dem Entschluss, vor Gericht wissentlich falsch auszusagen, setzt man nicht nur die Glaubwürdigkeit der gesamten Justiz aufs Spiel, sondern riskiert auch empfindliche Freiheitsstrafen und lebensverändernde Konsequenzen. Gerade wegen der hohen Risiken ist eine fundierte Rechtsberatung unabdingbar. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten in den frühen Phasen des Verfahrens können sich später nur schwer ausräumen lassen. In jedem Fall ist es ratsam, auf die Unterstützung von erfahrenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern zu setzen, um die eigene Position zu wahren und eine sorgfältige, strategisch kluge Verteidigung aufzubauen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Meineid haben oder wenn Ihnen eine entsprechende Tat vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen als kompetente Strafverteidiger in München jederzeit zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, damit wir zeitnah die besten Schritte für Ihre Verteidigung einleiten können.