Claus Erhard

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Mord und Totschlag

Mord und Totschlag sind die wohl bekanntesten und zugleich schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Die Konsequenzen für Betroffene sind immens – sowohl auf Opfer- als auch auf Täterseite. Wenn Sie oder ein Angehöriger beschuldigt werden, eine solche Straftat begangen zu haben, ist es entscheidend, schnell und kompetent juristische Hilfe zu erhalten. Aber auch Angehörige des Opfers haben berechtigte Interessen, die in einem Strafprozess vertreten werden sollten.

Unterschied zwischen Mord und Totschlag

Der Unterschied zwischen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) liegt hauptsächlich in den Mordmerkmalen, die beim Mord vorliegen müssen. Dies können subjektive Merkmale, die den Täter betreffen oder objektive Merkmale, die die Tatausführung kennzeichnen sein. Zu den häufigsten Mordmerkmalen zählen Heimtücke, Habgier oder sonstige niedrige Beweggründe – diese sind in § 211 II StGB aufgezählt. Liegen diese Merkmale nicht vor, muss die Tat als Totschlag gewertet werden. Während für Mord grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist, beträgt die Strafe für Totschlag mindestens fünf Jahre, kann jedoch in besonders schweren Fällen ebenfalls lebenslang sein.

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Im Falle eines Mord- oder Totschlagverdachts beginnt das Verfahren mit der Einleitung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Diese umfassen in der Regel die Sicherung von Beweismitteln, Zeugenbefragungen und möglicherweise die Anordnung von Untersuchungshaft. Wenn bei diesen Delikten ein dringender Tatverdacht vorliegt, reicht das bereits, um Untersuchungshaft anzuordnen – es müssen im Gegensatz zu den meisten anderen Straftaten keine weiteren Gründe, wie zB. Fluchtgefahr vorliegen. Wenn ein Angehöriger in Untersuchungshaft genommen würde, kümmern wir uns umgehend um alles weitere. Dabei prüfen wir unter anderem, ob die Voraussetzungen für die Haft tatsächlich vorliegen und setzen uns gegebenenfalls für eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde ein.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl und auf ein faires Verfahren. Wir vertreten Ihre Interessen von Anfang an und sorgen dafür, dass Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben. In vielen Fällen kann eine frühzeitige Intervention durch einen erfahrenen Strafverteidiger den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Wir analysieren die Beweislage, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Unterstützung für Opfer und Angehörige

Auch für Opfer von versuchten Tötungsdelikten sowie für Angehörige von Getöteten bieten wir juristischen Beistand an. Im Rahmen des Verarbeitungsprozesses einer solch gravierenden Straftat reicht oft die strafrechtliche Aufarbeitung durch die Behörden nicht aus. Als Nebenkläger haben Sie die Möglichkeit, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und Ihre Rechte, beispielsweise bezüglich Entschädigungen, geltend zu machen. Wir unterstützen Sie dabei, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und die rechtlichen Schritte zu verstehen. Zudem begleiten wir Sie gerne zu den Gerichtsterminen und verhelfen Ihnen auch in der Hauptverhandlung zu Gehör.

Warum unsere Kanzlei?

Wir bieten Ihnen eine professionelle Rundumbetreuung: Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Strafrecht können wir frühzeitig alle notwendigen Schritte einleiten, um eine effektive rechtliche Vertretung zu garantieren. Durch die telefonische sowie persönliche Erreichbarkeit können wir Ihnen nicht nur eine juristische sondern auch eine menschliche Stütze zu sein.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie wegen eines Mord- oder Totschlagvorwurfs rechtlichen Beistand benötigen oder als Opfer bzw. Angehöriger Unterstützung suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.