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Raub (§ 249 StGB): Gewalt und Drohung zur Erlangung einer Sache

Raub (§ 249 StGB): Gewalt und Drohung zur Erlangung einer Sache

Der Raub gemäß § 249 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine der schwerwiegendsten Eigentumsdelikte im deutschen Strafrecht und zählt zu den Verbrechenstatbeständen. Diese Straftat kombiniert die Elemente des Diebstahls mit der Anwendung von Gewalt oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gegen eine Person, um eine fremde Sache zu erlangen. Aufgrund der erheblichen Strafandrohung und der komplexen Tatbestandsmerkmale ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unerlässlich.

Was versteht man unter Raub?

Unter Raub wird die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verstanden. Dies bedeutet, dass der Täter nicht nur die Sache entwenden will, sondern dabei auch bereit ist, Gewalt einzusetzen oder das Opfer massiv zu bedrohen, um sein Ziel zu erreichen.

Die Gewalt kann dabei sowohl physischer Natur sein, wie Schläge oder Festhalten, als auch psychischer Natur durch ernsthafte Drohungen. Entscheidend ist, dass die Gewaltanwendung oder Drohung unmittelbar dazu dient, den Widerstand des Opfers zu überwinden und die Wegnahme der Sache zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen

Der § 249 StGB lautet vollständig:

„Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“

Die Tatbestandsmerkmale sind also:

  • Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
  • Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
  • Vorsatz und Zueignungsabsicht
  • Rechtswidrigkeit der Zueignung

Diese Kombination macht den Raub zu einem komplexen Delikt, bei dem viele Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Strafmaß und Konsequenzen

Der einfache Raub wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren. In besonders schweren Fällen erhöht sich das Mindeststrafmaß:

  • Schwerer Raub (§ 250 StGB): Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren, z.B. wenn der Täter eine Waffe bei sich führt oder in einer Bande handelt.
  • Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB): Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe, wenn das Opfer infolge der Tat stirbt.

Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe können weitere Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen, Bewährungsauflagen oder Führungsaufsicht folgen.

Wussten Sie schon?Bereits das bloße Mitführen einer (auch ungeladenen) Schusswaffe kann den Tatbestand des schweren Raubes erfüllen, selbst wenn die Waffe nicht eingesetzt wird.

Abgrenzung zu anderen Delikten

Die genaue Abgrenzung zu anderen Delikten ist entscheidend für das Strafmaß:

  • Diebstahl (§ 242 StGB): Keine Gewaltanwendung oder Drohung gegen Personen.
  • Räuberische Erpressung (§ 255 StGB): Ähnlich dem Raub, jedoch liegt der Fokus auf der Vermögensverfügung des Opfers.
  • Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB): Gewalt oder Drohung wird angewendet, um eine bereits begangene Diebstahlshandlung zu sichern.

Eine falsche Einordnung kann erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren haben, weshalb eine genaue Prüfung durch einen Fachanwalt wichtig ist.

Rechte der beschuldigten Person

Als Beschuldigter haben Sie umfassende Rechte, um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen:

  • Aussageverweigerungsrecht: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
  • Recht auf einen Verteidiger: Ab einer möglichen Freiheitsstrafe von einem Jahr haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
  • Einsicht in die Ermittlungsakten: Über Ihren Anwalt können Sie die Beweise gegen Sie einsehen.
  • Anspruch auf ein faires Verfahren: Unabhängige Richter und das Recht auf Verteidigung gewährleisten dies.

Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und aktiv zu nutzen, um Ihre Position im Verfahren zu stärken.

Tipp vom Anwalt:Machen Sie von Anfang an keine Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden ohne Anwesenheit Ihres Verteidigers. Unüberlegte Äußerungen können schwerwiegende Folgen haben.

Die Bedeutung eines Anwalts im Raubverfahren

Ein Strafverfahren wegen Raubes ist komplex und erfordert spezialisiertes Fachwissen. Ein erfahrener Anwalt kann:

  • Die Beweislage sorgfältig prüfen und mögliche Fehler oder Lücken aufdecken.
  • Zeugenbefragungen vorbereiten und Unsicherheiten nutzen.
  • Strafzumessungsgesichtspunkte zu Ihren Gunsten hervorheben.
  • Vergünstigungen wie eine Einstellung des Verfahrens oder einen Strafnachlass verhandeln.

Ohne professionelle Unterstützung riskieren Sie, dass wichtige Details übersehen werden, die zu Ihren Gunsten sprechen könnten.

Mögliche Verteidigungsstrategien

Die Verteidigung in einem Raubverfahren kann verschiedene Ansätze verfolgen:

  • Anfechtung der Gewaltanwendung: War die angewendete Gewalt ausreichend für den Tatbestand?
  • Bestreiten der Zueignungsabsicht: Lag wirklich die Absicht vor, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen?
  • Notwehr oder Rechtfertigungsgründe: Handelte der Beschuldigte in einer Notwehrsituation?
  • Identitätszweifel: Kann die Täterschaft tatsächlich nachgewiesen werden?

Jede Strategie muss individuell an den Fall angepasst werden, weshalb eine detaillierte Fallanalyse unerlässlich ist.

Die Bedeutung frühzeitiger Beratung

Die ersten Schritte im Strafverfahren können entscheidend sein. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht:

  • Frühzeitiges Eingreifen in das Ermittlungsverfahren
  • Vermeidung von belastenden Fehlern oder Aussagen
  • Gezielte Einflussnahme auf das Verfahren
  • Optionen für eine Verfahrenseinstellung auszuloten

Je eher Sie rechtlichen Beistand suchen, desto größer sind die Chancen auf ein günstiges Verfahrensergebnis.

Ein Strafverfahren wegen Raubes ist eine ernste Angelegenheit mit weitreichenden Konsequenzen. Professionelle Unterstützung ist unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Wie wir Sie unterstützen können

Unsere Kanzlei verfügt über spezialisierte Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung bei Raubdelikten. Wir bieten Ihnen:

  • Persönliche und vertrauensvolle Beratung
  • Engagierte Vertretung vor Gericht und gegenüber den Behörden
  • Gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts
  • Entwicklung maßgeschneiderter Verteidigungsstrategien
  • Begleitung durch alle Phasen des Strafverfahrens

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einem fairen Verfahren zu verhelfen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie mit dem Vorwurf des Raubes konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und entwickeln gemeinsam eine Strategie für Ihre Verteidigung.