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Rechtsbeugung nach § 339 StGB – Straftat durch Amtsträger

Rechtsbeugung nach § 339 StGB – Straftat durch Amtsträger

Einleitung: In Deutschland unterliegt das Handeln von Richterinnen, Richtern und weiteren Amtsträgern strengen gesetzlichen Regeln. Diese dienen vor allem dem Vertrauensschutz in die Justiz und den öffentlichen Dienst. Hier kommt § 339 StGB ins Spiel, der die sogenannte Rechtsbeugung erfasst. In diesem Artikel beleuchten wir, was unter Rechtsbeugung gesetzlich verstanden wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche rechtlichen Konsequenzen drohen. Außerdem erklären wir, wie sich Beschuldigte gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung verteidigen können und warum ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht unverzichtbar ist, sobald ein Ermittlungsverfahren droht.

Was ist Rechtsbeugung nach § 339 StGB?

  1. Rechtsbeugung begeht nach § 339 StGB ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, wenn dieser sich bei der Ausübung seines Amtes bewusst und in schwerwiegender Weise vom Recht entfernt.
  2. Es handelt sich somit um eine vorsätzliche Verleugnung von Recht und Gesetz, die zu einem falschen oder verzerrten Ergebnis in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren führen kann.
  3. Damit die Strafbarkeit greift, bedarf es einer Handlung mit erheblicher Relevanz. Nicht jede Unrichtigkeit einer Entscheidung ist eine Rechtsbeugung, denn das Gesetz stellt hohe Anforderungen an den Vorsatz und die Intensität der Abweichung vom Rechtsvorschrift.
  4. Wer wegen Rechtsbeugung verurteilt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen, denn das Gesetz sieht hier keine Geldstrafe als Regelstrafmaß vor.
  5. Rechtsbeugung ist eine eigenständige Straftat, die eine herausgehobene Position einnimmt, weil sie das Vertrauen der Allgemeinheit in den Rechtsstaat direkt tangiert.
Bei Vorwürfen wegen Rechtsbeugung sind häufig die subjektiven Tatbestandsmerkmale entscheidend. Die Staatsanwaltschaft muss die willentliche und wissentliche Missachtung des Rechts durch den Amtsträger nachweisen.

Die gesetzlichen Grundlagen: § 339 StGB im Detail

  1. § 339 StGB stellt klar, dass nur bestimmte Personengruppen als Täter in Betracht kommen: Richter, Amtsträger, Schiedsrichter und Personen, die zur Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten oder zur Leitung eines Verfahrens berufen sind.
  2. Voraussetzung ist, dass diese Personen bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache in einer Weise das Recht beugen, die nicht mehr als bloße Fehlentscheidung durchgeht, sondern eine bewusst falsche Anwendung des Gesetzes darstellt.
  3. Der Strafrahmen für Rechtsbeugung liegt zwischen einem Jahr und fünf Jahren Freiheitsstrafe, wobei es sich um ein Verbrechen im Sinne des StGB handelt (Mindeststrafe ein Jahr).
  4. Die Norm schützt die Rechtspflege als Ganzes. Es geht um den Grundsatz, dass Recht einheitlich und unparteiisch angewandt werden muss.
  5. Vor allem die Frage des Vorsatzes ist in der Praxis oft umstritten. Die Verteidigungsstrategie richtet sich häufig darauf, dass ein Irrtum vorlag oder keine bewusste Rechtsbeugung stattgefunden hat.

Wann liegt ein “Beugen des Rechts” vor?

  1. Der Begriff “Beugen” ist weit zu verstehen und umfasst die vorsätzliche Abweichung – entgegen feststehenden Normen – mit dem Ziel, ein anderes Ergebnis herbeizuführen als das, was bei korrekter Rechtsanwendung erzielt worden wäre.
  2. Nicht jedes Fehlurteil stellt eine Rechtsbeugung dar. Erst die vorsätzliche und schwerwiegende Rechtsverletzung führt in den Bereich der Strafbarkeit.
  3. Beispiel: Ein Richter, der absichtlich zentrale Zeugen nicht anhört, um eine bestimmte Entscheidung zu stützen, könnte sich strafbar machen.
  4. Von einer Rechtsbeugung erfasst ist das gezielte Übergehen von Beweisanträgen, das absichtliche Ignorieren klarer Gesetzesvorschriften oder der willkürliche Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn das Gesetz das nicht zulässt.
  5. Da die Beweisführung zur subjektiven Tatbestandserfüllung komplex ist, erfordert die Verteidigung eine penible Aufarbeitung sämtlicher Akten und Indizien.
Rechtsbeugung setzt eine besondere Schädigungsabsicht oder zumindest die Inkaufnahme einer vorsätzlichen Rechtsverletzung voraus. Aufgrund dieser zentralen Bedeutung sind gründliche Ermittlungen und eine fundierte Verteidigung unumgänglich.

Welche strafrechtlichen Folgen drohen?

  1. Da es sich nach § 339 StGB um ein Verbrechen handelt, liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe.
  2. Je nach Schwere der Tat kann das Gericht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verhängen.
  3. Für die betroffene Person, zum Beispiel einen Richter oder eine Richterin, hat eine Verurteilung schwerwiegende berufliche Konsequenzen: In der Regel droht die Entfernung aus dem Dienst.
  4. Weitere Folgen sind der mögliche Verlust der Pensionsansprüche, berufliche Sperren und ein erheblicher Imageschaden.
  5. Da es hier um das Kernstück der Justiz, nämlich die Integrität der Entscheidungsfindung geht, setzen Polizei und Staatsanwaltschaft oft alle Hebel in Bewegung, um den Sachverhalt aufzuklären.

Rechte der betroffenen Person

  1. Wer des Delikts der Rechtsbeugung beschuldigt wird, genießt wie jeder andere Beschuldigte die vollen Rechte des strafrechtlichen Verfahrens, darunter das Recht auf Schweigen.
  2. Ein wesentlicher Vorteil in der Verteidigung besteht häufig in der Darstellung, dass keine bewusste Abweichung vom Gesetz erfolgte, sondern lediglich eine vertretbare, vielleicht sogar nur fehlerhafte Rechtsanwendung.
  3. Betroffene haben das Recht auf Akteneinsicht und dürfen aktiv am Verfahren mitwirken, Beweisanträge stellen und Entlastungszeugen benennen.
  4. Durch die Komplexität und das hohe Strafmaß ist frühzeitige anwaltliche Beratung unverzichtbar, um keine strategischen Fehler zu begehen.
  5. Gerade bei Vorwürfen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat berühren, kann das öffentliche Interesse sehr hoch sein. Deshalb ist eine konkrete Verteidigungsstrategie eine Grundvoraussetzung.
Je eher ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann das Vorgehen abgestimmt werden. Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens können vermeintliche Kleinigkeiten über den Ausgang entscheiden.

Verteidigungsstrategien und Rolle des Anwalts

  1. Der erfahrene Strafverteidiger prüft in einem ersten Schritt, ob alle Voraussetzungen der Rechtsbeugung tatsächlich vorliegen.
  2. Geklärt wird, ob die Fehlentscheidung auch eine bewusste und in schwerwiegender Weise vom Gesetz abweichende Entscheidung war.
  3. Oft wird unter juristischen Experten gestritten, wo die Grenze zwischen schlichter Rechtsfehlerhaftigkeit und strafrechtlich relevanter Rechtsbeugung verläuft. Diese Grauzonen sind Gegenstand sorgfältiger Prüfung.
  4. Ein guter Anwalt wird frühzeitig Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen und versuchen, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beeinflussen.
  5. Durch eine kluge Verteidigungsstrategie kann im besten Fall die Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion – etwa eine Einstellung gegen Auflagen – erreicht werden.

Warum ist eine frühe anwaltliche Beratung so wichtig?

  1. Gerade am Anfang eines Ermittlungsverfahrens legen Staatsanwaltschaft und Polizei die Weichen für die weitere Prozessführung.
  2. Wer bereits kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe in professioneller Begleitung ist, kann durch gezielte Aussagen oder das taktische Schweigen das Ermittlungsverfahren steuern.
  3. Rechtliche Argumentationen können früh in das Verfahren eingebracht werden.
  4. Eine fundierte Kenntnis des materiellen Strafrechts und der Prozessordnung ist unerlässlich, um nicht durch unbedachte Worte oder Handlungen die eigene Lage zu verschlechtern.
  5. Die Komplexität des Tatvorwurfs macht klar, dass nur mit einem Spezialisten an der Seite die Erfolgschancen steigen, sich gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung zur Wehr zu setzen.
In Rechtsbeugungsverfahren stehen Reputation und berufliche Existenz auf dem Spiel. Frühzeitige und kompetente Rechtsberatung ist maßgeblich, um Schäden zu begrenzen.

Praxisbeispiele für Rechtsbeugung

  1. Ein Richter ignoriert vollständig geltende Rechtsprechung und wendet bewusst eine ungültige Norm an, um einen Angeklagten zu verurteilen, den er aus persönlichen Gründen für schuldig hält.
  2. Ein Schiedsrichter in einem Schiedsverfahren, der im Auftrag eines Bekannten handelt, um dessen Interessen zu wahren. Dabei wird bewusst Beweismaterial übergangen.
  3. Eine Amtsrichterin, die gegen massive Zweifel an der Schuld der Beschuldigten konkrete Entlastungszeuginnen ablehnt, weil sie unter Zeitdruck schnell ein Urteil sprechen will, könnte sich zumindest dem Vorwurf einer vorsätzlich fehlerhaften Amtsausübung stellen müssen.
  4. Meist ist jedoch nur durch gründliche Analyse festzustellen, ob wirklich Vorsatz und ein gravierendes Abweichen vom Recht vorliegen oder ob es sich um eine einfache Rechtsirrtum-Situation handelt.
  5. Die Grenzen sind fließend, was den Vorwurf in der praktischen Anwendung extrem heikel macht.

Fazit

Rechtsbeugung nach § 339 StGB ist eines der schwerwiegendsten Delikte, das Amtsträger begehen können. Es richtet sich gegen das Herzstück des Rechtsstaats – eine unparteiliche, faire und rechtmäßige Justiz. Gerade weil das Vertrauen der Öffentlichkeit auf dem Spiel steht, sind die juristischen Anforderungen sowie die Strafandrohungen entsprechend hoch. Sollten Sie oder eine nahestehende Person mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung konfrontiert sein, ist es essenziell, umgehend eine erfahrene Strafverteidigung einzuschalten. Denn oftmals entscheidet sich schon früh im Verfahren, ob eine Einstellung, ein Freispruch oder eine Verurteilung im Raum steht. Unsere Kanzlei in München steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.