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Schwarzfahren (§ 265a StGB): Konsequenzen und Verteidigungsmöglichkeiten

Schwarzfahren (§ 265a StGB): Konsequenzen und Verteidigungsmöglichkeiten

Das sogenannte „Schwarzfahren“ ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Wer ohne gültigen Fahrausweis öffentliche Verkehrsmittel nutzt, macht sich gemäß § 265a Strafgesetzbuch (StGB) wegen Erschleichens von Leistungen strafbar. Doch welche Konsequenzen drohen tatsächlich und welche Rechte haben Betroffene? In diesem Artikel klären wir umfassend über die rechtlichen Hintergründe auf und zeigen auf, warum die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich ist.

§ 265a StGB: Was sagt das Gesetz?

Der § 265a StGB stellt das Erschleichen von Leistungen unter Strafe. Darunter fällt unter anderem die unbefugte Nutzung von Transportleistungen. Das Gesetz definiert hierbei klar, dass nicht nur das klassische Schwarzfahren erfasst wird, sondern auch andere Formen des Erschleichens.

Welche Strafen drohen beim Schwarzfahren?

Das Strafmaß für das Erschleichen von Leistungen reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Anzahl der Vorfälle oder möglichen Vorstrafen.

Info-Box: Zusammenfassung der möglichen Strafen

  • Erstvergehen: Meist Geldstrafe oder Einstellung gegen Auflagen.
  • Wiederholungstäter: Erhöhte Geldstrafen oder Freiheitsstrafen auf Bewährung.
  • Mehrfache Vorstrafen: Mögliche Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Rechte der betroffenen Person

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie umfangreiche Rechte. Dazu gehören das Recht auf Aussageverweigerung und das Recht auf einen Verteidiger. Es ist wichtig, diese Rechte frühzeitig wahrzunehmen, um keine Nachteile im weiteren Verfahren zu erleiden.

Wie kann ein Strafverteidiger helfen?

Die Verteidigung in Schwarzfahrverfahren erfordert strategisches Geschick und juristisches Know-how. Ein erfahrener Anwalt kann etwa prüfen, ob tatsächlich ein Erschleichen vorliegt oder ob eventuelle Verfahrensfehler gemacht wurden. Oft können so Strafen reduziert oder Verfahren ganz eingestellt werden.

Gründe für das Schwarzfahren – spielt das eine Rolle?

Die Motivation hinter dem Schwarzfahren kann vielfältig sein. Ob finanzielle Notlagen oder schlichtes Vergessen des Tickets – in manchen Fällen kann das Einfluss auf das Verfahren haben. Ein Anwalt kann diese Umstände geltend machen und so zu einer milderen Strafe beitragen.

Wichtige Schritte bei Erhalt eines Strafbefehls

  1. Fristen beachten: Es gibt meist nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
  2. Anwalt konsultieren: Rechtliche Beratung ist entscheidend für das weitere Vorgehen.
  3. Beweismittel sichern: Eventuelle Fahrkarten oder sonstige Belege sollten aufbewahrt werden.

Das Schwarzfahren kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, die Auswirkungen zu minimieren und Ihre Rechte zu wahren.

Die Bedeutung von Erfahrung im Strafverfahren

Strafverfahren sind komplex und können schnell unübersichtlich werden. Kleine Fehler oder Versäumnisse zu Beginn können später schwer wiegen. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die Fallstricke und kann frühzeitig gegensteuern.

Vermeidungsstrategien und Prävention

Um erst gar nicht in solche Situationen zu geraten, ist es wichtig, stets einen gültigen Fahrausweis mitzuführen. Sollte es dennoch zu Unklarheiten kommen, bewahren Sie Ruhe und kooperieren Sie mit dem Kontrollpersonal.

Fazit

Das Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB ist kein Bagatelldelikt. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein. Daher ist es essenziell, die eigenen Rechte zu kennen und einen kompetenten Strafverteidiger an der Seite zu haben. Unsere Kanzlei in München steht Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.