Claus Erhard

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Untreue gemäß § 266 StGB – Ein Klassiker im Wirtschaftsstrafrecht

Untreue ist ein komplexes Delikt des deutschen Strafrechts, geregelt in § 266 StGB. Sowohl für Beschuldigte als auch für Geschädigte können die Konsequenzen einer solchen Tat schwerwiegend sein. Unsere Kanzlei in München, spezialisiert auf IT-Recht und Strafrecht, steht Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und Sie durch den juristischen Prozess zu begleiten.

Was ist Untreue?

Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen vor bestimmten Pflichtverletzungen. Ausschlaggebend ist hierbei die Nähe zwischen Täter und Opfer. Dabei unterscheidet das Gesetz zwei Varianten:

  1. Missbrauchstatbestand: Der Täter nutzt eine ihm eingeräumte Befugnis, um das Vermögen seines Auftraggebers entgegen der internen Vorgaben zu belasten.
    Beispiel: T ist als kaufmännischer Leiter der X-GmbH für die Buchhaltung zuständig und hat die Befugnis, Zahlungen in unbegrenzter Höhe anzuweisen. Seit einigen Jahren werden systematisch Gelder auf Auslandskonten in die Schweiz und nach Singapur transferiert. Diese Konten sind nicht offiziell bei der X-GmbH registriert, und die entsprechenden Buchungen werden verschleiert. Entgegen den strikten Vorgaben der Geschäftsführung, keine Bestechungsgelder zu zahlen, nutzt T die Konten, um bedeutende Geschäftspartner zu bestechen und so lukrative Aufträge zu sichern. Diese Aufträge bringen der X-GmbH zwar Gewinne in Millionenhöhe ein, doch die Bestechungszahlungen und der klare Verstoß gegen interne Regeln erfüllen den Straftatbestand der Untreue.
  2. Treuebruchtatbestand: Hierbei verletzt der Täter seine Pflicht, fremde Vermögensinteressen zu betreuen, auch ohne Einbeziehung eines Dritten.
    Beispiel: Der Schatzmeister eines Vereins nutzt Spendenmittel, um eigene Schulden zu begleichen.

In beiden Fällen muss ein Vermögensnachteil vorliegen – entweder als konkrete Summe oder in Form einer ernsthaften Gefährdung.

Personenkreise und typische Szenarien

Untreuevorwürfe richten sich aufgrund der Voraussetzung, fremdes Vermögen zu betreuen, meist gegen folgende Personengruppen:

  • Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
  • Notare, Rechtsanwälte und Beamte
  • Bankangestellte, Prokuristen und Buchhalter
  • Vermieter bei unzulässiger Anlage von Mietkautionen

Die steigende Zahl an Ermittlungsverfahren spiegelt nicht zwingend mehr Straftaten wider, sondern häufig die verstärkte Verfolgung durch spezialisierte Staatsanwaltschaften. Besonders Unternehmer können bereits durch Fehlentscheidungen, die finanziell nicht erfolgreich waren, ins Visier geraten. Der Anstieg ist auch den Finanzbehörden zu verdanken, die durch bessere Mechanismen schneller Unstimmigkeiten bei Buchungen erkennen können und an Ermittlungsbehörden melden.

Ermittlungsmaßnahmen bei Untreue

Zu Beginn eines Untreueverfahrens stehen häufig folgende Ermittlungen:

  • Durchsuchungen von Geschäftsräumen und Wohnungen
  • Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen
  • Beschlagnahmung von Vermögenswerten

Diese Maßnahmen können die Reputation des Betroffenen schwer beschädigen, selbst wenn das Verfahren später eingestellt wird. Es ist entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen und die Maßnahmen so diskret wie möglich ablaufen zu lassen.

Herausforderungen bei der Verteidigung

Ein Untreueverfahren erfordert eine tiefgehende Prüfung strafrechtlicher Aspekte. Dabei gilt:

  • Missbrauchstatbestand: Höhere Anforderungen an die rechtliche Befugnis.
  • Treuebruchtatbestand: Auch einfache Pflichtverletzungen können ausreichend sein, sofern eine Treuepflicht besteht.

Unsere Kanzlei setzt auf eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die alle Aspekte des Einzelfalls berücksichtigt. Insbesondere aufgrund der drohenden Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, teilweise sogar bis zu zehn Jahren, ist eine ausführliche Auseinandersetzung mit allen Umständen, insbesondere den Ermittlungsakten, nötig. Denn Im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere bei der Untreue, liegen die wichtigen Punkte oft im Detail.

Wie sollten Sie sich verhalten?

Wenn Sie von einem Untreuevorwurf betroffen sind:

Keine Aussagen ohne Anwalt: Schweigen Sie bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

Warten Sie auf Akteneinsicht: Erst danach lässt sich der Sachverhalt bewerten.

Handeln Sie schnell: Frühzeitige rechtliche Beratung kann die Weichen für eine Verfahrenseinstellung stellen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Mit unserer Spezialisierung im Strafrecht und langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung – egal ob Sie unsere Unterstützung in einem laufenden Verfahren benötigen, oder präventiv rechtliche Beratung wünschen.