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Untreue nach § 266 StGB: Hintergründe, Verteidigungsstrategien & Tipps

Untreue nach § 266 StGB: Hintergründe, Verteidigungsstrategien & Tipps

Was genau bedeutet Untreue nach § 266 StGB?

Die Untreue ist ein komplexer Straftatbestand, der im deutschen Strafgesetzbuch unter § 266 StGB geregelt ist. Dieser Paragraph befasst sich mit der Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten. Im Kern geht es darum, dass eine Person (der sogenannte Treunehmer) eine Vermögensverantwortung für einen anderen trägt und seine Pflichten so gravierend verletzt, dass dem Vermögensinhaber ein Schaden entsteht. Typische Beispiele hierfür sind das nachlässige oder absichtliche Veruntreuen von Geldern in einer Geschäftsbeziehung, die unsachgemäße Verwendung anvertrauter Mittel oder das Überschreiten von Befugnissen bei der Finanzierung. Eine zentrale Rolle spielt hier auch das Vertrauen, das eine Person in eine andere setzt, die für sie Vermögensangelegenheiten regeln soll. Verstöße gegen diese Vertrauensstellung werden vom Gesetzgeber als besonders verwerflich eingestuft und entsprechend sanktioniert.

Bei Untreue nach § 266 StGB steht eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe im Raum. In besonders schweren Fällen kann das Strafmaß sogar höher ausfallen.

Wann liegt ein Vermögensschaden vor?

Ein zentrales Element des Straftatbestands der Untreue ist der Vermögensschaden. Dieser Schaden kann sowohl in Form eines konkreten finanziellen Verlusts als auch in einem sogenannten Gefährdungsschaden liegen, wenn das Vermögen des Geschädigten zumindest in erheblicher Weise gefährdet wird. Beispielsweise können illegitime Geldabflüsse, nicht autorisierte Investitionen oder die absichtliche Unterschlagung von Geldern Schaden verursachen. Auch der Umfang der Befugnisse und die Art und Weise, wie die anvertrauten Vermögenswerte verwendet werden, spielen eine wesentliche Rolle. Wichtig ist zu wissen, dass selbst bereits das bloße Aussetzen eines Vermögens in einem hohen Risiko unter Umständen einen Schaden darstellen kann. Ob ein bedeutender Vermögensschaden vorliegt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

  • Mitarbeiter in leitender Position, die Firmengelder veruntreuen oder zur Begleichung privater Rechnungen verwenden.
  • Treuhänder oder Rechtsanwälte, die Mandantengelder entgegen der Vereinbarung nutzen.
  • Geschäftsführer, die ihre Befugnisse überschreiten, indem sie riskante oder verbotene Geschäfte tätigen.
  • Vorstände von Vereinen oder Stiftungen, die zweckentfremdete Gelder einsetzen und damit finanzielle Risiken hervorrufen.
  • Notare oder Banken, die gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Vermögensverwaltung verstoßen.

Jeder dieser Fälle bringt komplexe Einzelfragen mit sich, bei denen es entscheidend ist, die tatsächlichen Umstände genau zu beleuchten und anhand des Gesetzes zu prüfen, ob tatsächlich ein Pflichtverstoß und ein konkreter Vermögensschaden gegeben sind.

Die Grenzen zwischen einer bloßen Pflichtverletzung und dem Straftatbestand Untreue können fließend sein. Frühzeitige juristische Beratung ist hier essenziell, um unnötige Risiken zu vermeiden.

Voraussetzungen für die Strafbarkeit

Damit eine Untreue überhaupt strafbar wird, verlangt das Gesetz, dass eine sogenannte Vermögensbetreuungspflicht bestanden hat. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Person – rechtlich verbindlich oder aus tatsächlichen Umständen heraus – fremdes Vermögen so zu verwalten hat, dass der Inhaber des Vermögens auf ihre Sorgfalt und Loyalität bauen darf. Weiterhin muss ein vorsätzliches oder zumindest bedingt vorsätzliches Handeln vorliegen. Das heißt, der Treunehmer muss zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass sein Handeln zu einem Vermögensschaden führt. Ein Fahrlässigkeitsdelikt ist in § 266 StGB nicht vorgesehen. Daher muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass der Beschuldigte um seine Vermögensverwaltungsbefugnisse wusste und sie zumindest in grober Weise verletzt hat.

Welche Strafen drohen bei Untreue?

Im Grundtatbestand nach § 266 StGB ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Allerdings kennt das Gesetz auch besonders schwere Fälle, in denen ein höheres Strafmaß droht. Ein solcher besonders schwerer Fall kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein bedeutender Vermögensverlust verursacht wird oder wenn der Täter eine berufliche Vertrauensstellung gezielt missbraucht hat. In diesen besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren reichen. Zusätzlich können berufsrechtliche Konsequenzen drohen, etwa für Anwälte, Steuerberater oder Notare, die ihre Zulassung verlieren können. Es ist daher äußerst wichtig, sich frühzeitig um kompetente Rechtsberatung zu bemühen und eine Verteidigungslinie klar zu formulieren.

• Strafrahmen bei Untreue: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
• Bei besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren
• Mögliche berufliche Konsequenzen für Berufsgeheimnisträger

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Wer wegen Untreue beschuldigt wird, hat zunächst diverse Rechte. Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) können Beschuldigte die Aussage verweigern und sich fachanwaltlich beraten lassen. Insbesondere zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens ist es ratsam, zunächst keine umfangreichen Angaben zu machen und umgehend rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Denn jede vorschnelle Aussage kann zu Missverständnissen führen oder ungewollt die eigene Position verschlechtern. Darüber hinaus müssen alle Ermittlungsmaßnahmen, etwa Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen, grundsätzlich einem Richtervorbehalt unterliegen, sofern nicht Eilbedürftigkeit besteht. Werden Sie aufgefordert, Unterlagen vorzulegen, sollten Sie stets überlegen, ob diese Unterlagen möglicherweise strafrechtliche Risiken bergen. Ein Strafverteidiger kann Sie dazu beraten, welche Schritte sinnvoll sind und was Sie vermeiden sollten.

Auch während der Vernehmungen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft dürfen Sie darauf bestehen, dass Ihr Anwalt anwesend ist und Sie unterstützt. Dieser wird Ihre Prozessrechte wahren und gegebenenfalls verhindern, dass es zu verbotenen Vernehmungsmethoden oder einem unzulässigen Druckaufbau kommt. In manchen Fällen lohnt sich unter Umständen auch der Versuch, über ein frühzeitiges Geständnis oder eine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden eine strafmildernde Wirkung zu erzielen. Welche Strategie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt jedoch stark von den konkreten Beweisen und Umständen ab.

Beschuldigte können und sollten sich frühzeitig von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten lassen, um ihre Rechte zu sichern und eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens wegen Untreue

Das Ermittlungsverfahren beginnt häufig mit einer Anzeige oder Verdachtsmeldung, beispielsweise durch einen Geschädigten, einen Arbeitgeber oder eine Finanzbehörde. Nach der Aufnahme des Verdachts prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und leitet entsprechende Ermittlungen ein. Dazu können Befragungen von Zeugen und Beschuldigten, Durchsicht von Geschäftsunterlagen und die Einholung von Sachverständigengutachten gehören. In besonders wirtschaftlich komplexen Fällen arbeiten oft spezialisierte Abteilungen der Polizei oder Wirtschaftsprüfer mit, um Kontoauszüge, Verträge oder Buchhaltungen zu analysieren.

Sobald die Staatsanwaltschaft genug Beweise für eine Anklageerhebung sieht, wird Anklage beim zuständigen Gericht erhoben. Im Hauptverfahren entscheidet das Gericht dann, ob die Tatbestandsmerkmale der Untreue erfüllt sind und ob sich ein hinreichender Nachweis für einen Vermögensschaden sowie einen vorsätzlichen Verstoß gegen Betreuungs- oder Treuepflichten führen lässt. Die Urteilsfindung richtet sich nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Daher ist es wichtig, in jeder Phase professionell und strategisch vorzugehen, um den eigenen Standpunkt und mögliche Entlastungsargumente klar zu artikulieren.

Verteidigungsstrategien – was kann ein Strafverteidiger tun?

  1. Frühe Akteneinsicht: Ihr Anwalt prüft die Ermittlungsakten, um zu verstehen, wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt bewertet.
  2. Beweisanträge & Sachverständige: Gemeinschaftlich kann entschieden werden, ob eigene Gutachten oder Gegenbeweise vorgelegt werden sollten, um etwaige Zweifel an einem Vermögensschaden zu stützen.
  3. Aussageverhalten steuern: Bei Untreue kann es sinnvoll sein, zunächst zu schweigen und auf eine bestimmte Verteidigungsstrategie hinzuarbeiten, oder aber Fehler einzugestehen und Schadenswiedergutmachung anzubieten.
  4. Juristische Argumentation: Es wird geprüft, inwieweit eine bestehende Vermögensbetreuungspflicht tatsächlich vorlag oder ob ein Vermögensschaden wirklich eingetreten ist.
  5. Vergleich und Einstellung: In einigen Fällen kann versucht werden, das Verfahren gegen Auflagen – zum Beispiel gegen Zahlung einer Geldbuße – einzustellen.

Jeder Einzelfall ist anders. Oft zeigt sich erst bei genauer Aktenprüfung, wie gravierend die Vorwürfe sind und ob eine Anklage überhaupt aussichtsreich ist.

• Rechtzeitig anwaltlichen Rat suchen
• Strategische Planung sämtlicher Handlungsschritte
• Besonderheiten im Wirtschaftsbereich genau klären

Warum ist ein Rechtsanwalt erforderlich?

Eine Anklage wegen Untreue kann weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur strafrechtlicher Natur, sondern auch beruflicher Art. Gerade bei Wirtschaftsdelikten sieht sich die Staatsanwaltschaft häufig mit hochkomplexen Sachverhalten konfrontiert, bei denen umfangreiche Buchhaltungs- und Finanzkenntnisse erforderlich sind. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt typische Fallstricke und weiß, in welchen Bereichen überzeugende Gegenargumente oder Entlastungsbeweise gefunden werden können. Gerade zu Beginn eines Verfahrens ist es äußerst wichtig, souverän und strategisch vorzugehen, um später keine Nachteile zu erleiden. Unbedachte Aussagen oder die Herausgabe bestimmter Dokumente können sich später als Bumerang erweisen und den Weg zu einem guten Ergebnis erschweren.

Dank unserer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger in München kennen wir die Verfahrenspraxis und wissen, wie Ermittlungsbehörden und Gerichte in Untreue-Fällen agieren. Jeder Schritt will wohlüberlegt sein: Sollten Sie dieses oder jenes Dokument herausgeben, bestimmte Zeugen benennen oder vor Gericht schweigen? Die Antworten auf solche Fragen erfordern spezialisierte Kenntnisse und eine taktische Vorgehensweise.

Fazit: Untreue erfordert frühzeitige und professionelle Verteidigung

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Tatvorwurf der Untreue nach § 266 StGB unter Umständen eine gravierende strafrechtliche und wirtschaftliche Herausforderung darstellen kann. Die besondere Komplexität dieser Delikte liegt darin, dass eine Vermögensbetreuungspflicht häufig mit vielen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten verflochten ist. Ob es sich um die Geschäftsführung eines Unternehmens, einen Verein oder eine andere Institution handelt – bereits kleine Fehler können große finanzielle Schäden und erheblichen Ärger nach sich ziehen.

Wer beschuldigt wird, sollte sich keinesfalls darauf verlassen, dass der Sachverhalt von allein aufgeklärt wird. Die Unterstützung eines kompetenten Strafverteidigers ist unverzichtbar, um die eigenen Rechte effektiv zu wahren, Missverständnisse auszuräumen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerade in München und Umgebung stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger gern zur Seite. Wir analysieren den Sachverhalt, entwickeln gemeinsam eine überzeugende Verteidigungslinie und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.