Claus Erhard

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Urkundenfälschung (§267 StGB): Strafmaß, Folgen und Verteidigungsstrategien

Urkundenfälschung (§267 StGB): Strafmaß, Folgen und Verteidigungsstrategien

Einleitung

Die Urkundenfälschung nach § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eines der häufigsten Delikte im deutschen Strafrecht und wird oft unterschätzt. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass bereits kleine Änderungen an Dokumenten eine Straftat darstellen können. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was unter Urkundenfälschung zu verstehen ist, welche Strafen drohen und welche Verteidigungsstrategien möglich sind.

Bereits das Verändern eines Arztattests oder das Nachtragen von Informationen in einem Vertrag kann als Urkundenfälschung gelten und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Was ist eine Urkunde im rechtlichen Sinne?

Um eine Urkundenfälschung zu begehen, muss zunächst eine Urkunde vorhanden sein. Doch was genau versteht das Gesetz darunter?

  • Verkörperte Gedankenerklärung: Es muss sich um eine menschliche Äußerung handeln, die in einer körperlichen Form vorliegt.
  • Beweisfunktion: Die Urkunde muss geeignet und bestimmt sein, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.
  • Erkennbarkeit des Ausstellers: Der Aussteller der Urkunde muss erkennbar sein.

Beispiele für Urkunden sind Ausweise, Verträge, Zeugnisse, Quittungen oder auch digitale Dokumente mit Signatur.

Die Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung

Nach § 267 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr:

  1. eine unechte Urkunde herstellt,
  2. eine echte Urkunde verfälscht oder
  3. eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

Wichtig ist dabei die Täuschungsabsicht. Es muss dem Täter darum gehen, einen Dritten über die Echtheit oder den Inhalt der Urkunde zu täuschen, um daraus einen Vorteil zu ziehen oder einen anderen zu schädigen.

Eine Urkundenfälschung liegt nicht nur bei gefälschten Ausweisen oder Zeugnissen vor. Auch das Verändern von Verträgen oder das Ausstellen von falschen Quittungen kann strafbar sein.

Typische Beispiele für Urkundenfälschung

Die Urkundenfälschung kann in verschiedenen Alltagssituationen vorkommen:

  • Verfälschung von Zeugnissen: Punkte oder Noten werden nachträglich geändert.
  • Manipulation von Verträgen: Es werden nachträglich Klauseln eingefügt oder entfernt.
  • Gebrauch gefälschter Ausweise: Nutzung eines gefälschten Personalausweises oder Führerscheins.
  • Erstellung falscher Atteste: Ausstellung eines Arztattests ohne Untersuchung.

In all diesen Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen, selbst wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Strafmaß und Konsequenzen

Die Urkundenfälschung wird gem. §267 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe sogar höher ausfallen. Zusätzlich zur strafrechtlichen Verurteilung drohen weitere Konsequenzen:

  • Eintrag im Führungszeugnis: Dieser kann die berufliche Karriere beeinträchtigen.
  • Berufsrechtliche Folgen: Verlust der Approbation oder Berufsverbote in bestimmten Branchen.
  • Schadensersatzansprüche: Zivilrechtliche Forderungen der Geschädigten.

Insbesondere für Personen in vertrauenswürdigen Positionen, wie Beamte oder Bankangestellte, können solche Verurteilungen das berufliche Aus bedeuten.

Die Folgen einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung können lebenslange Auswirkungen auf Ihre berufliche und private Zukunft haben.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wird, haben Sie folgende Rechte:

  1. Recht zu schweigen: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Es ist oft ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
  2. Anwaltlicher Beistand: Sie haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
  3. Einsicht in die Ermittlungsakte: Über Ihren Anwalt können Sie Einsicht in die Akten erhalten, um die Beweislage zu überprüfen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.

Warum ein Rechtsanwalt unverzichtbar ist

Die Verteidigung in Fällen der Urkundenfälschung erfordert spezialisiertes Fachwissen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann:

  • Die Rechtslage beurteilen und realistische Einschätzungen zum Verfahrensausgang geben.
  • Strategien entwickeln, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
  • Mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren und Ihre Rechte durchsetzen.
  • Im Falle einer Anklage vor Gericht Ihre Interessen vertreten und für ein mildes Strafmaß kämpfen.

Gerade bei komplexen Sachverhalten kann eine professionelle Verteidigung den Unterschied zwischen Verurteilung und Freispruch bedeuten.

Ohne juristische Expertise laufen Sie Gefahr, Ihre Rechte nicht vollständig wahrzunehmen und sich ungewollt selbst zu belasten.

Verteidigungsstrategien bei Urkundenfälschung

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, um sich gegen den Vorwurf der Urkundenfälschung zu verteidigen:

  1. Fehlende Täuschungsabsicht: Wenn keine Absicht bestand, Dritte zu täuschen, entfällt das Tatbestandsmerkmal.
  2. Keine Urkunde im rechtlichen Sinne: Nicht jedes Dokument ist eine Urkunde. Ihr Anwalt kann prüfen, ob das vorgeworfene Dokument tatsächlich als Urkunde gilt.
  3. Verfahrensfehler: Fehler bei den Ermittlungen können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.
  4. Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.

Gemeinsam mit Ihrem Anwalt können Sie die beste Strategie für Ihren individuellen Fall erarbeiten.

Frühzeitige Beratung vermeiden Fehler

Die ersten Schritte im Ermittlungsverfahren sind oft entscheidend. Ohne rechtliche Beratung laufen Sie Gefahr, durch unbedachte Aussagen oder Handlungen Ihre Situation zu verschlechtern. Ein Anwalt kann:

  • Sie vor unüberlegten Reaktionen bewahren.
  • Die Kommunikation mit der Polizei übernehmen.
  • Frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen.

Kleinste Details können später große Auswirkungen haben. Daher ist eine sofortige anwaltliche Unterstützung unerlässlich.

Unsere Empfehlung:
Bei einem Vorwurf der Urkundenfälschung sollten Sie unverzüglich Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger aufnehmen.

Fazit

Die Urkundenfälschung gem. § 267 StGB ist ein ernstzunehmendes Delikt mit weitreichenden Konsequenzen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, und bereits vermeintliche Bagatellen können strafrechtlich relevant sein. Durch die Komplexität des Tatbestands und die möglichen Verteidigungsansätze ist professionelle juristische Unterstützung unverzichtbar.

Unsere Kanzlei in München steht Ihnen mit Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite. Wir analysieren Ihren Fall individuell und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – je früher wir für Sie tätig werden können, desto besser sind die Chancen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens.