Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Geschäftsgeheimnisse sind das Rückgrat moderner Unternehmen. Sie schützen das Know-how, sichern Wettbewerbsvorteile und stellen oft eine erhebliche Investition dar. Der § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) regelt die strafrechtlichen Konsequenzen bei deren Verletzung. Doch was bedeutet das konkret – für Unternehmen und für potenzielle Täter?
1. Was sind Geschäftsgeheimnisse?
Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die nach § 2 Nr. 1 GeschGehG geschützt sind, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind geheim, das heißt, sie sind weder allgemein bekannt noch leicht zugänglich.
- Sie haben wirtschaftlichen Wert, der sich aus ihrer Geheimhaltung ergibt.
- Sie sind durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt.
Dazu zählen beispielsweise technische Erfindungen, Fertigungsprozesse, Kundenlisten, Marktstrategien, Rezepturen oder Marktanalysen. Entscheidend ist, dass Unternehmen aktiv Maßnahmen zum Schutz dieser Informationen ergreifen, wie etwa Zugangsbegrenzungen, Verschlüsselung oder Geheimhaltungsvereinbarungen. Fehlen solche Schutzmaßnahmen, entfällt der Schutzstatus nach dem Gesetz.
2. Wann macht man sich strafbar?
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnisse regelt die strafrechtlichen Konsequenzen für die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. § 23 GeschGehG nennt verschiedene Tatbestände, die strafrechtlich verfolgt werden können.
Dies umfasst insbesondere:
- Unbefugtes Erlangen: Wer ein Geschäftsgeheimnis durch Ausspähen, Diebstahl oder unbefugtes Kopieren erlangt, handelt strafbar. Typische Fälle sind Hackerangriffe, Abfotografieren vertraulicher Dokumente oder das Eindringen in geschützte Unternehmensbereiche.
- Nutzung oder Weitergabe: Wenn jemand ein rechtswidrig erlangtes Geschäftsgeheimnis verwendet oder an andere Personen weitergibt, beispielsweise um eigene Produkte zu entwickeln oder Wettbewerber zu schädigen, liegt ebenfalls ein Verstoß vor.
- Vertrauensbruch durch Insider: Besonders schwer wiegen Verstöße durch Personen, denen die Informationen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer Geschäftsbeziehung anvertraut wurden. Hier kommt es oft zu Missbrauchsfällen, etwa durch scheidende Mitarbeiter, die Unterlagen mitnehmen.
3. Welche Strafen drohen?
Die Strafen richten sich nach dem Schweregrad der Tat.
- In der Regel drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
- In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder internationalem Bezug, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.
Zusätzlich können erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen, etwa durch Schadensersatzforderungen oder den Verlust der Marktstellung.
4. Wie können sich Unternehmen schützen?
Unternehmen sollten proaktiv handeln, um ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Dazu gehören:
- Geheimhaltungsvereinbarungen: Diese sollten mit allen Mitarbeitern, externen Dienstleistern und Partnern abgeschlossen werden.
- Technische Maßnahmen: Dazu zählen verschlüsselte Datenübertragungen, gesicherte IT-Systeme und der Einsatz von Zutrittskontrollen.
- Mitarbeiterschulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Belegschaft für den Umgang mit sensiblen Informationen, um unbewusste Verstöße zu verhindern.
5. Fazit: Prävention und rechtliche Unterstützung
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Unternehmen, die ihre Informationen umfassend absichern, minimieren nicht nur das Risiko von Angriffen, sondern stärken auch ihre Position im Wettbewerb. Sollten dennoch Verstöße auftreten, ist schnelles und gezieltes Handeln entscheidend.
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