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**Verleumdung: strafrechtliche Konsequenzen und Rechte der Betroffenen**

Verleumdung: strafrechtliche Konsequenzen und Rechte der Betroffenen

Die Verleumdung zählt im deutschen Strafrecht zu den ehrverletzenden Delikten und ist in § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie stellt eine besondere Form der üblen Nachrede dar und kann weitreichende rechtliche Folgen für den Beschuldigten haben. Doch was genau versteht man unter Verleumdung und welche Rechte haben Betroffene? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und erläutern, warum die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich ist.

Was ist Verleumdung nach § 187 StGB?

Verleumdung liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über eine Person behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Im Gegensatz zur üblen Nachrede (§ 186 StGB) handelt es sich bei der Verleumdung um bewusst falsche Behauptungen. Der Täter weiß also, dass seine Aussagen unwahr sind.

Die Tatbestandsmerkmale der Verleumdung

Für eine Strafbarkeit wegen Verleumdung müssen folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:

  • Behaupten oder Verbreiten: Der Täter stellt die unwahre Tatsache selbst auf oder verbreitet sie, indem er sie beispielsweise weitererzählt.
  • Unwahre Tatsachenbehauptung: Die Aussage bezieht sich auf eine überprüfbare Tatsache, nicht auf eine Meinungsäußerung, und ist objektiv falsch.
  • Wider besseres Wissen: Der Täter weiß, dass seine Aussagen falsch sind.
  • Ehrverletzender Inhalt: Die Aussage ist geeignet, das Ansehen der betroffenen Person zu schädigen.

Rechtsfolgen und Strafmaß

Ein Verstoß gegen § 187 StGB kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Erfolgt die Tat öffentlich, durch Verbreiten von Schriften oder mittels Telemedien, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Die Verleumdung ist auch ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittelt, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Dennoch ist in vielen Fällen ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich (§ 194 StGB).

Rechte der betroffenen Person

Wer Opfer einer Verleumdung wird, hat verschiedene rechtliche Möglichkeiten:

  • Strafanzeige stellen: Das Opfer kann Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
  • Strafantrag nach § 194 StGB: In vielen Fällen ist ein Strafantrag notwendig, damit die Tat verfolgt wird.
  • Zivilrechtliche Schritte: Neben dem Strafverfahren kann das Opfer auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, beispielsweise auf Unterlassung oder Schadensersatz.
  • Öffentliche Richtigstellung: Das Opfer kann die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangen.

Die Bedeutung eines erfahrenen Strafverteidigers

Die Verleumdung ist ein komplexes Delikt, bei dem es auf juristische Feinheiten ankommt. Für Beschuldigte ist es essentiell, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens können strategische Entscheidungen getroffen werden, die den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Eine kompetente Rechtsvertretung kann entscheidend sein. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Kleine Fehler oder Nachlässigkeiten können im späteren Verlauf große Auswirkungen haben.

Mögliche Verteidigungsstrategien

Eine effektive Verteidigung in Verleumdungsfällen umfasst unter anderem:

  • Überprüfung der Tatbestandsmerkmale: Sind alle Voraussetzungen der Verleumdung erfüllt?
  • Nachweis der Wahrheit: Kann die behauptete Tatsache doch als wahr bewiesen werden?
  • Irrtumsanfechtung: Liegt ein Irrtum über die Unwahrheit der Aussage vor?
  • Verfahrenshindernisse: Wurde der Strafantrag korrekt gestellt? Liegt Verfolgungsverjährung vor?

Tipps für Betroffene einer Verleumdung

Wenn Sie beschuldigt werden oder Opfer einer Verleumdung sind, sollten Sie:

  1. Ruhe bewahren: Unüberlegte Reaktionen können die Situation verschlimmern.
  2. Beweise sichern: Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Kontakte.
  3. Rechtsanwalt konsultieren: Holen Sie frühzeitig rechtlichen Rat ein.
  4. Keine Aussagen ohne Anwalt: Vermeiden Sie es, ohne rechtlichen Beistand Stellung zu nehmen.
  5. Antragsfristen beachten: Stellen Sie gegebenenfalls rechtzeitig einen Strafantrag.

Fazit

Die Verleumdung ist ein ernstes Delikt mit potentiell gravierenden Konsequenzen. Sowohl für Beschuldigte als auch für Opfer ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und professionellen juristischen Beistand zu suchen. Die Komplexität der Materie und die möglichen Fallstricke im Verfahren erfordern die Expertise eines spezialisierten Anwalts, um bestmöglich agieren zu können.