Claus Erhard

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht

Sofort-Kontakt

+49 89 215 263 980


kanzlei@rechtsanwalt-erhard.de


Montag bis Sonntag 24h erreichbar

Büro

Radlkoferstr. 2
81373 München

Öffentliche Parkplätze vorhanden
Ubahn: U3/U6 Poccistraße

 

Impressum

erhard.rechtsanwälte – Fachanwälte für IT- und Strafrecht

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – Rechtsfolgen und Verteidigungsmöglichkeiten

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – Rechtsfolgen und Verteidigungsmöglichkeiten

Einleitung

Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist in Deutschland streng geregelt. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ob Besitz, Handel oder Anbau von Drogen – die rechtlichen Folgen können für die Betroffenen gravierend sein. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema, welche Rechte Sie haben und warum es entscheidend ist, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren.

Was regelt das Betäubungsmittelgesetz?

Das BtMG ist das zentrale Gesetz in Deutschland, das den Umgang mit Betäubungsmitteln wie Aphetaminen, Kokain oder Heroin regelt. Es legt fest, welche Substanzen als illegal eingestuft sind und welche Handlungen strafbar sind. Gemäß § 29 BtMG macht sich strafbar, wer ohne Erlaubnis mit Betäubungsmitteln umgeht, sie besitzt, anbaut, herstellt, handelt oder einführt.

Welche Handlungen sind strafbar?

Unter das BtMG fallen verschiedene verbotene Handlungen:

  • Besitz von Betäubungsmitteln: Schon der Besitz kleinster Mengen kann strafbar sein.
  • Handel und Weitergabe: Verkauf, aber auch die unentgeltliche Weitergabe werden streng bestraft.
  • Anbau und Herstellung: Die Herstellung synthetischer Drogen ist illegal.
  • Einfuhr und Ausfuhr: Der Transport über die Landesgrenzen hinweg ist ebenfalls strafbar.

Mögliche Strafen bei Verstößen

Die Strafen variieren je nach Art und Schwere des Vergehens:

  • Freiheitsstrafen: Je nach Menge und Art der Droge können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder mehr drohen.
  • Geldstrafen: In weniger schweren Fällen können Geldstrafen verhängt werden.
  • Führerscheinentzug: Der Führerschein kann auch bei Verkehrsunabhängigkeit entzogen werden.
  • Besondere Umstände: Bei gewerbsmäßigem Handel oder Bandenkriminalität steigen die Strafmaße erheblich.

Unterschied zwischen weichen und harten Drogen

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen sogenannten weichen und harten Drogen. Auch der Besitz kleiner Mengen von weichen Drogen ist strafbar. Allerdings wird bei geringen Mengen für den Eigenbedarf oft von einer Verfolgung abgesehen (§ 31a BtMG).

Rechte der Betroffenen im Strafverfahren

Als Beschuldigter in einem BtMG-Verfahren haben Sie wichtige Rechte:

  • Recht auf Aussageverweigerung: Sie müssen sich nicht selbst belasten und können die Aussage verweigern.
  • Recht auf einen Anwalt: Sie können jederzeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
  • Zugang zu Akten: Ihr Anwalt hat das Recht auf Akteneinsicht, um den Stand des Verfahrens zu kennen.

Warum ist ein Anwalt notwendig?

Die komplexe Rechtslage im BtMG erfordert fachkundige Unterstützung:

  • Erfahrung mit BtMG-Fällen: Ein spezialisierter Anwalt kennt die Besonderheiten solcher Verfahren.
  • Strategische Verteidigung: Frühzeitige Beratung kann die Weichen für den Ausgang des Verfahrens stellen.
  • Vermeidung von Fehlern: Unbedachte Aussagen können sich negativ auswirken.

Frühzeitige Beratung nutzen

Je früher Sie rechtlichen Beistand suchen, desto besser können Sie Ihre Rechte wahren. Schon kleine Versäumnisse am Anfang können später große Konsequenzen haben.

Verfahrensablauf bei BtMG-Verstößen

Der typische Ablauf eines Strafverfahrens umfasst mehrere Schritte:

  1. Ermittlungsverfahren: Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise.
  2. Anklageerhebung: Bei hinreichendem Tatverdacht wird Anklage erhoben.
  3. Hauptverhandlung: Das Gericht verhandelt über Schuld und Strafe.
  4. Urteil: Es erfolgt ein Freispruch oder eine Verurteilung.

Möglichkeiten der Verteidigung

Es gibt verschiedene Ansätze, sich zu verteidigen:

  • Anfechtung der Beweislage: Sind die Beweise rechtmäßig erhoben worden?
  • Geringe Schuld: Bei kleinen Mengen kann auf Strafmilderung plädiert werden.
  • Therapie statt Strafe: Bei Abhängigkeit kann eine Therapie vorteilhaft sein.

Therapie als Alternative

Das BtMG sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass anstelle einer Freiheitsstrafe eine Therapie angeordnet werden kann (§ 35 BtMG).

Präventive Maßnahmen

Um erst gar nicht in Konflikt mit dem BtMG zu geraten:

  • Kennen der Rechtslage: Informieren Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Verzicht auf riskante Handlungen: Meiden Sie den Besitz und Umgang mit Betäubungsmitteln.
  • Hilfe suchen: Bei Suchtproblemen professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Fazit

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind kein Kavaliersdelikt und werden von den Strafverfolgungsbehörden ernst genommen. Wenn Sie beschuldigt werden, ist es essenziell, Ihre Rechte zu kennen und von Beginn an durch einen erfahrenen Strafverteidiger vertreten zu werden. Die richtige Strategie kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger in München zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.