
Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
Das Vortäuschen einer Straftat ist ein häufig unterschätztes Delikt, das in § 145d StGB geregelt ist.
Viele Menschen wissen gar nicht, dass bereits das absichtliche Melden einer erfundenen Straftat oder das gezielte Verleiten der Ermittlungsbehörden zu unnötigen Maßnahmen strafbar sein kann.
Unser Beitrag erklärt die Hintergründe des Gesetzes, zeigt, welche Handlung genau unter Strafe gestellt wird, und wieso eine anwaltliche Vertretung hier unerlässlich ist.
Gerade wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat läuft, sollten Sie frühzeitig juristische Hilfe in Anspruch nehmen, denn strategische Entscheidungen zu Beginn können das gesamte Verfahren beeinflussen.
Was bedeutet Vortäuschen einer Straftat genau?
- Das Vortäuschen liegt darin, dass jemand wissentlich eine Straftat behauptet, die gar nicht stattgefunden hat, oder Ermittlungsbehörden vorspiegeln will, dass eine solche Tat geplant oder begangen wurde.
- Auch die bewusste Falschbeschuldigung einer Person kann unter diesen Tatbestand fallen, wenn dadurch der Eindruck einer nicht existenten Straftat erweckt wird.
- Nach § 145d StGB genügt es bereits, wenn die Behörden zu Tätigkeiten veranlasst werden, die bei korrekter Sachlage nicht nötig wären.
- Wichtig ist, dass das Vortäuschen vorsätzlich geschehen muss: Der Täter muss also wissen, dass sein Verhalten zu unberechtigten Maßnahmen führt.
- Bereits die Kontaktaufnahme zur Polizei mit dem Vorsatz, eine nicht existierende Straftat anzuzeigen, kann den Anfangsverdacht begründen.
• Vorsätzliche Falschmeldung einer angeblichen Straftat
• Bewusstes Herbeiführen von polizeilichen Maßnahmen
• Bereits der Versuch, eine solche Täuschung zu erzeugen, kann relevant sein
Rechtlicher Hintergrund: Warum ist das strafbar?
- Der Gesetzgeber will verhindern, dass Strafverfolgungsbehörden unnötig belastet werden und Ressourcen in nicht vorhandene Delikte investieren.
- Zudem soll die öffentliche Sicherheit gewährleistet und das Vertrauen in die Polizeiarbeit geschützt werden. Jede Falschmeldung führt zu einem potenziellen Fehlalarm, der echte Straftaten unaufgeklärt lassen kann.
- § 145d StGB deckt dabei verschiedene Konstellationen ab, von der reinen Falschanzeige bis zur inszenierten Tatort-Manipulation.
- Wird eine vermeintliche Straftat nur vorgetäuscht, kann dies auch für unbeteiligte Personen negative Konsequenzen haben, etwa wenn die beschuldigte Person zu Unrecht ins Visier der Ermittler gerät.
- Daher ist die Strafe, die nach dem Gesetz droht, nicht zu unterschätzen und kann Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Welche Strafen drohen laut StGB?
- Das Strafmaß bei Vortäuschen einer Straftat kann laut § 145d StGB variieren und berufliche wie private Konsequenzen haben.
- In der Regel ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich.
- Eine Geldstrafe berechnet sich unter anderem nach Tagessätzen, die sich an Ihren Einkommensverhältnissen orientieren.
- Bei schwerwiegenderen Fällen oder wenn sich das Täuschungsmanöver über einen längeren Zeitraum zieht, kann das Gericht den Strafrahmen ausschöpfen.
- Um das konkrete Strafmaß einzuschätzen, ist jedoch immer eine individuelle Prüfung durch einen Anwalt entscheidend.
• Rechtsanwalt sichert Ihre Rechte im Zusammenhang mit polizeilichen Vernehmungen
• Strategische Beratung vermeidet unnötige Risiken
• Professionelle Einschätzung des Strafmaßes und eventueller Verteidigungsansätze
Verlauf des Ermittlungsverfahrens bei Vortäuschen einer Straftat
- Erster Kontakt mit der Behörde: Sobald die Strafanzeige oder ein Hinweis bei der Polizei eingeht, wird ein Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Person eingeleitet.
- Überprüfung der Beweise: Die Polizei sammelt Indizien und Beweise, um festzustellen, ob die gemeldete Straftat tatsächlich stattgefunden hat.
- Vernehmung: Oft wird der Beschuldigte geladen, um seine Sicht der Dinge zu schildern. Eine Anwesenheit eines Strafverteidigers in München oder an Ihrem Wohnort kann essenziell sein, um sich nicht ungewollt zu belasten.
- Stellungnahme: Hier haben Sie oder Ihr Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Vorwürfe zu entkräften. Erfahrungsgemäß ist es jedoch ratsam, vor einer Aussage Akteneinsicht zu beantragen.
- Abschluss des Verfahrens: Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.
Typische Fehlerquellen und Verteidigungsstrategien
- Wer als Beschuldigter ohne anwaltliche Beratung sofort ein Geständnis ablegt oder sich in Widersprüche verstrickt, handelt oft vorschnell.
- Häufig wird unterschätzt, dass schon kleine Ungenauigkeiten oder ungünstige Formulierungen in Vernehmungen große negative Konsequenzen haben können.
- Eine der wichtigsten Verteidigungsstrategien ist, die tatsächlichen Umstände aufzuklären und darzulegen, dass kein Vorsatz vorlag oder dass es sich allenfalls um ein Missverständnis gehandelt hat.
- Hierbei kann das persönliche Motiv eine Rolle spielen: Wurde aus Panik oder Verzweiflung eine Falschmeldung getätigt, kann dies die Strafzumessung beeinflussen.
- Mit professioneller Begleitung durch einen Strafverteidiger in München lassen sich potenzielle Schwachstellen in Ihrer Aussage identifizieren und klug ausräumen.
Was tun bei einer Vorladung wegen Vortäuschens?
- Sobald Sie eine Vorladung erhalten, sollten Sie keinesfalls unüberlegt zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
- Konsultieren Sie einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt. Nur ein juristischer Experte kann nach Akteneinsicht die für Sie passende Verteidigungsstrategie entwickeln.
- Zugleich sollten Sie selbst keine weiteren Aussagen gegenüber Dritten tätigen, da alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden kann.
- Notieren Sie nur die wichtigsten Eckdaten und Sachverhalte für Ihren Verteidiger.
- Ob Sie überhaupt zur polizeilichen Vernehmung erscheinen müssen, hängt oftmals von den Umständen ab. Gesetzlich sind Sie nur verpflichtet, auf Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu erscheinen, nicht jedoch zwangsläufig auf polizeiliche Ladungen.
Rechte der beschuldigten Person
- Schweigen: Sie haben das Recht, zu den Vorwürfen keine Aussage zu machen und dies kann keinesfalls zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
- Rechtsanwalt hinzuziehen: Sie können jederzeit von Ihrem Recht auf anwaltlichen Beistand Gebrauch machen. Wir als Kanzlei Erhard beraten Sie umfassend.
- Akteneinsicht: Nur über einen Rechtsanwalt erhalten Sie Einsicht in die Ermittlungsakte und können so Ihren Fall effektiv verteidigen lassen.
- Unschuldsvermutung: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Niemand darf Sie vorverurteilen.
- Faire Behandlung: Die Behörden müssen die Grundsätze eines fairen Verfahrens wahren und dürfen Ihnen keine Rechte verwehren oder Sie zu einer Aussage drängen.
Wann sollten Sie einen Strafverteidiger einschalten?
- Idealerweise sollten Sie sich sofort nach Erhalt einer Vorladung oder Beschuldigtenanhörung anwaltlich beraten lassen.
- Bereits vor der ersten polizeilichen Vernehmung ist es sinnvoll, die Aktenlage zu kennen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
- Unsere Kanzlei in München kümmert sich um die formalen Abläufe, nimmt Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und setzt sich vehement für Ihre Rechte ein.
- Auch wenn Sie unsicher sind, ob die Tat wirklich den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat erfüllt, hilft ein Frühes-Gespräch mit einem erfahrenen Strafverteidiger, Risiken zu minimieren.
- Selbst wenn das Verfahren noch in einer frühen Phase eingestellt werden kann, sind professionelle Argumente ein entscheidender Faktor dafür.
Fazit und Ausblick
Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Ob eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe droht, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie dem Ausmaß der Täuschung und den verursachten Konsequenzen für die Ermittlungsbehörden oder betroffene Einzelpersonen. Wer sich mit diesem Vorwurf konfrontiert sieht, sollte – schon allein wegen der komplexen Beweislage – sofort einen kompetenten Strafverteidiger hinzuziehen. Wir in München sind auf das Strafrecht spezialisiert und begleiten Sie durch sämtliche Phasen des Verfahrens, vom ersten Verdacht bis zur möglichen Gerichtsverhandlung. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie können wir versuchen, eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Strafe zu erreichen. Ihr Fall ist uns wichtig: Dank unserer langjährigen Expertise im Strafrecht erkennen wir früh potenzielle Fehlerquellen und klären Sie umfassend über Ihre Rechte auf.