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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB – Ablauf, Strafen und Verteidigungsstrategien

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB – Ablauf, Strafen und Verteidigungsstrategien

Wer sich mit dem Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB konfrontiert sieht, steht vor einem komplexen Strafverfahren mit teils erheblichen Konsequenzen. Gerade in einer Großstadt wie München, in der es zu vielen Polizeieinsätzen kommt, kann es schnell zu einer brenzligen Situation zwischen Bürger und Polizei kommen. Doch was genau besagt das Gesetz, und welche Rechte hat die beschuldigte Person? Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen, Strafen und möglichen Verteidigungsstrategien. Zur optimalen Bewältigung der rechtlichen Auseinandersetzung empfiehlt es sich – nicht nur wegen der möglichen Folgen – zeitnah einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen.

Was versteht man unter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Der Straftatbestand des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ ist in § 113 Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Er greift, wenn jemand einem Amtsträger (z. B. Polizei, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte) bei der rechtmäßigen Vollstreckungshandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet. Wichtig ist hierbei, dass die konkrete Situation als „Vollstreckungshandlung“ anzusehen ist – beispielsweise eine Festnahme, eine Durchsuchung oder eine ähnliche Maßnahme, die einen Eingriff in die Rechte der betroffenen Person darstellt.

In der Praxis sind die Grenzen zwischen zulässigem Widerspruch gegen polizeiliche Maßnahmen und strafbarem Widerstand mitunter fließend. Konflikte entstehen oft in hektischen Situationen, in denen sich Betroffene überrumpelt fühlen. Das Gesetz dient dem Schutz von Amtsträgern bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Wer sich hier nicht korrekt verhält, riskiert ein Strafverfahren, das von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe reichen kann.

• § 113 StGB schützt Amtsträger vor Widerstandshandlungen während vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen.
• Gewalt oder Drohung mit Gewalt sind die zentralen Elemente.
• Einfache verbale Auseinandersetzungen können unter Umständen bereits als Widerstand ausgelegt werden.
• Eine anwaltliche Beratung ist frühzeitig empfehlenswert, da schnell hohe Strafen drohen können.

Rechtliche Grundlagen und typische Situationen

Die rechtlichen Grundlagen für dieses Delikt sind eindeutig: In § 113 Abs. 1 StGB heißt es, dass „wer einem Amtsträger […] bei der Vornahme einer solchen Handlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird“. Entscheidend ist, dass die zugrunde liegende Handlung des Beamten eine rechtmäßige Vollstreckungshandlung ist. Ist diese nicht rechtmäßig, kann § 113 StGB nicht greifen, da dann kein rechtmäßiger Vollzug stattfindet.

Typisch sind Situationen wie zum Beispiel:

  • Ein Angehaltener wehrt sich gegen eine Personenkontrolle, reißt sich los oder schlägt um sich.
  • Bei einer Festnahme wehrt sich die betroffene Person so stark, dass Polizisten verletzt werden.
  • Bei einer Demonstration gegen staatliche Maßnahmen greifen einzelne Personen Polizisten an, um sich deren Anordnung zu entziehen.
  • In einem Gerichtsverfahren lehnt sich eine Person körperlich gegen die Justizvollzugsbeamten auf.

Für Betroffene ist entscheidend, möglichst früh zu erkennen, wann eine Vollstreckungshandlung „rechtmäßig“ ist. Nicht jede polizeiliche Maßnahme ist ohne Weiteres gerechtfertigt, doch häufig werden solche Fragen erst im Nachhinein geprüft. Wer sich in der Situation falsch verhält, kann schnell § 113 StGB verwirklichen, auch wenn er sich subjektiv nur „verteidigt“ hat.

Sanktionen und Strafmaße

Die Sanktionen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte können erheblich ausfallen. Das Gesetz sieht in der Regel eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Kommt es allerdings zu besonderen Schweregraden oder werden Amtsträger verletzt, drohen noch höhere Strafen. Wird ein Polizeibeamter zum Beispiel durch einen Tritt oder Schlag verletzt, kann nach § 113 StGB i. V. m. § 114 StGB und möglicherweise § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) eine erhebliche Strafandrohung greifen.

Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Das Ausmaß und die Intensität der Gewalt
  • Die Anzahl der beteiligten Personen (Mitläufer oder aktive Teilnehmer)
  • Eventuelle Vorstrafen der beschuldigten Person
  • Der Grad der Verletzungen bei den Amtsträgern
  • Ob eine gefährliche Waffe im Spiel war

Betroffene sollten niemals die Strenge des Gesetzgebers unterschätzen. Auch ein vermeintlich „leichtes“ Ringen mit Polizeibeamten kann in den Augen des Gerichts weit mehr als eine Kleinigkeit sein.

Für strategische Entscheidungen im Strafverfahren ist ein Rechtsanwalt unverzichtbar. Bereits zu Beginn des Verfahrens legen Sie mit Ihrer Aussage den Grundstein für den gesamten Prozess. Daher sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen, um keine Nachteile zu riskieren.

Typische Verteidigungsansätze im Strafverfahren

In der Verteidigungspraxis geht es häufig darum, die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung infrage zu stellen oder die Intensität des Widerstands zu relativieren. Zu den wichtigsten Verteidigungsstrategien zählen:

  1. Bestreiten der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung: War die polizeiliche Maßnahme tatsächlich rechtmäßig? Wenn nicht, liegt möglicherweise gar kein vollstreckungsrechtliches Handeln vor.
  2. Fehlende Gewaltanwendung: Auch wenn es zu einem Gerangel kam, ist zu klären, ob diese Handlungen wirklich als „Gewalt“ anzusehen sind. Eventuell handelte es sich nur um eine reflexartige Abwehr.
  3. Kein Vorsatz: Wusste der Beschuldigte, dass es sich um einen Vollstreckungsakt handelt? Oder hat er in der Hektik eine andere Situation angenommen?
  4. Notwehr oder Nothilfe: Unter sehr speziellen Umständen könnte eine Notwehrsituation vorliegen, beispielsweise wenn der Beamte die Grenzen seiner Befugnisse überschritten hat.

In jedem Einzelfall kommt es darauf an, sämtliche Details zu sammeln und zu prüfen. Oft ergeben sich aus Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder Gutachten (z. B. medizinischen Attesten) neue Aspekte, die die Argumentation stützen können. Ein erfahrener Verteidiger erkennt rasch, welche Fakten aufzuklären sind und welche Entlastungsmomente es noch geben könnte.

Der Ablauf des Strafverfahrens

Ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, nimmt die Staatsanwaltschaft zunächst Ihre Personalien auf und prüft Anschuldigungen. Danach folgt meist eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Bereits hier wichtig: Sie haben das Recht zu schweigen und sich anwaltlich beraten zu lassen. Es kann ratsam sein, vor jeder Aussage Rücksprache mit einem Strafverteidiger zu halten, um Fehler zu vermeiden.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft: Entweder kommt es zur Anklage vor Gericht, zu einer Einstellung des Verfahrens (ggf. gegen Auflagen) oder zu einem Strafbefehl. Falls angeklagt wird, findet eine Hauptverhandlung statt, in der alle Beweise – Zeugenaussagen, Gutachten, Strafregisterauszüge – diskutiert werden. Das Gericht wertet diese Beweise und fällt ein Urteil. Ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) ist im Anschluss meist noch möglich.

• Akteneinsicht verschaffen: Nur wer die Ermittlungsakte kennt, kann sich optimal verteidigen.
• Frühzeitig Schweigerecht nutzen: Unbedachte Aussagen erschweren die Verteidigung.
• Qualifizierten Strafverteidiger einschalten: Eine fundierte Rechtsberatung steigert die Chance auf ein günstiges Verfahrensergebnis.
• Gegebenenfalls Zeugen, Videos oder andere Beweismittel zur Entlastung sichern.

Die Rolle des Strafverteidigers

Die Auslegung von § 113 StGB ist teils kompliziert. Schon kleine Details entscheiden, ob eine Vollstreckungshandlung rechtmäßig war oder ob sich der Betroffene auf ein Gegenrecht – zum Beispiel aus dem Grundgesetz – stützen kann. Ein Strafverteidiger prüft sämtliche Indizien, führt eine umfassende Aktenrecherche durch und analysiert, ob die Polizei in der entsprechenden Situation korrekt gehandelt hat. Gerade im Raum München, wo die Polizei speziell geschult und gut vernetzt ist, ist eine professionelle Verteidigung essenziell.

Besonders wertvoll sind die Erfahrungen aus bisherigen Verfahren, in denen ähnliche Vorwürfe geprüft wurden. Rechtsanwalt Erhard in München weiß aus der Praxis, wie Gerichte bei Fällen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte tendenziell urteilen und was genau Staatsanwaltschaft und Richter von der Verteidigung erwarten. Von großer Bedeutung ist, dass frühzeitig eine überzeugende Verteidigungsstrategie entwickelt wird, weil in Strafsachen jeder unüberlegte Schritt negative Folgen haben kann.

Warum eine frühzeitige Beratung so wichtig ist

Strafverfahren in Deutschland können sich in die Länge ziehen und schnell über ein Jahr dauern. In dieser Zeit werden Sie möglicherweise mehrfach von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht kontaktiert. Jeder Schritt sollte juristisch abgesichert sein. Wer sich ohne rechtlichen Beistand in Verhandlungen oder Vernehmungen begibt, geht das Risiko ein, falsche oder unbedachte Aussagen zu tätigen. Häufig führen solche Fehler zu einer Verfestigung des Tatvorwurfs, den man später nur schwer aus der Welt schaffen kann. Deswegen ist es entscheidend, von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gerade im Bereich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte kann bereits ein einzelner unachtsamer Satz über die Motivation oder den Tathergang die Vorgehensweise des Gerichts massiv beeinflussen. Wer erst spät einen Anwalt einschaltet, hat mitunter weniger Spielraum bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Praktische Tipps für Betroffene

Wenn Sie in eine Auseinandersetzung mit der Polizei geraten sind oder bereits ein Ermittlungsverfahren läuft, beachten Sie folgende Punkte:

  • Keine spontanen Aussagen: Machen Sie keine Angaben ohne anwaltlichen Rat.
  • Dokumentation: Notieren Sie alle relevanten Details zum Vorfall (Zeitpunkt, Ort, Zeugen).
  • Akteneinsicht: Fordern Sie über Ihren Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte, um den genauen Tatvorwurf zu verstehen.
  • Rechtsberatung: Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger.
  • Zeugen benennen: Falls es Zeugen gibt, die Ihre Sicht bestätigen, geben Sie deren Kontaktdaten unverzüglich an Ihren Anwalt weiter.

Eine gute Vorbereitung und eine lückenlose Dokumentation sind das A und O, um im Verfahren glaubwürdig aufzutreten und potenzielle Fehler der Anklage aufzuzeigen.

• Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB ist ein ernstzunehmender Tatvorwurf.
• Hohe Strafen sind möglich, insbesondere bei Verletzung von Beamten.
• Rechtzeitige anwaltliche Vertretung verbessert die Chancen auf ein günstiges Verfahrensergebnis.
• Dokumentieren Sie jeden Schritt, um Fehlern und Missverständnissen vorzubeugen.

Fazit: Mit professioneller Hilfe die Weichen richtig stellen

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB kann schwerwiegende juristische Folgen haben. Das Risiko, dass eine Auseinandersetzung in einer Gefängnisstrafe münden kann, ist nicht zu unterschätzen. Gerade wenn man als Beschuldigter in diese Situation gerät, führt nur eine zuverlässige und kompetente Verteidigung zu einem bestmöglichen Ergebnis.

Wichtig ist vor allem, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und die eigenen Rechte frühzeitig wahrzunehmen. Aufgrund der Komplexität dieser Verfahren und der häufig unklaren Sachlage in Einsatzsituationen ist es nahezu unmöglich, ohne juristische Fachkenntnisse eine optimale Verteidigung zu führen. Unsere Strafverteidiger in München unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung und individuell zugeschnittener Beratung. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam Ihre Strategie entwickeln können!