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erhard.rechtsanwälte – Fachanwälte für IT- und Strafrecht

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Cybercrime & IT-Strafrecht

5.0 Google-Bewertung · 100% Strafrecht · 2 Fachanwaltstitel · 17+ Jahre IT-Erfahrung

Digitale Strafverfahren werden von IT-Forensik, Verschlüsselungstechnologie und komplexen Datenanalysen bestimmt. Unsere Kanzlei vereint Fachanwaltstitel in Strafrecht und IT-Recht mit über 17 Jahren Erfahrung in der Software-Entwicklung. Diese Kombination ermöglicht eine Verteidigung, die digitale Beweismittel nicht nur juristisch würdigt, sondern technisch versteht und hinterfragt.

Warum erhard.rechtsanwälte für Cybercrime

Cybercrime-Verteidigung erfordert mehr als juristisches Wissen. Wenn Ermittler mit EnCase, X-Ways Forensics oder Cellebrite arbeiten, muss die Verteidigung diese Werkzeuge verstehen – nicht nur die Paragraphen dahinter.

IT-Forensik eigenständig prüfen

Forensische Gutachten auf Basis von EnCase, X-Ways oder Cellebrite erzeugen nicht automatisch belastbare Beweise. Unser Team kann diese Ergebnisse technisch prüfen, Methodenfehler identifizieren und fehlerhafte Hash-Werte oder unvollständige Sicherungen aufdecken.

Doppelte Fachanwalts-Qualifikation

Die Kombination aus Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht ist in Deutschland selten. Sie ermöglicht eine Verteidigung, die technische Sachverhalte nicht nur juristisch subsumiert, sondern auch technisch hinterfragt und Ermittlungsfehler erkennt.

Sofort-Hilfe bei Durchsuchung

Bei einer Hausdurchsuchung wegen Cybercrime werden regelmäßig sämtliche digitale Geräte beschlagnahmt. Wir sind auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar und begleiten die Beschlagnahme vor Ort – um Übermaßmaßnahmen zu verhindern.

Sichere Mandantenkommunikation

Verschlüsselte Kommunikation ist in Cybercrime-Verfahren, in denen Telekommunikationsüberwachung häufig angeordnet wird, keine Option – sondern Pflicht. Wir gewährleisten sichere Kommunikationskanäle für alle Mandanten.

Bundesweite Verteidigung

Cybercrime-Verfahren werden von Schwerpunktstaatsanwaltschaften geführt – von der ZCB Bayern über die ZAC NRW bis zur StA Göttingen. Wir verteidigen vor allen deutschen Gerichten und kennen die jeweiligen Besonderheiten.

Fachpublikationen und Vorträge

Kanzleigründer Claus Erhard veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften und hält Vorträge zu IT-Strafrecht und Cybercrime. Diese aktuelle Fachkenntnis fließt direkt in jede Verteidigungsstrategie des gesamten Teams ein.

Unsere Cybercrime-Rechtsgebiete

Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Hauptverhandlung – wir begleiten Sie in jedem Verfahrensstadium. Unsere Spezialisierung umfasst insbesondere die folgenden Bereiche.

EncroChat, Sky ECC und ANOM

Die Verwertbarkeit von Daten aus EncroChat, Sky ECC und ANOM ist eine der umstrittensten Fragen im deutschen Strafprozessrecht. Wir greifen die Rechtmäßigkeit der ausländischen Datenerhebung an, prüfen die MLA-Voraussetzungen und identifizieren Verwertungsverbote im Einzelfall.

Anfechtung der Verwertbarkeit ausländischer Datenerhebung

Prüfung der MLA-Übermittlungsvoraussetzungen

Technische Analyse der Nutzerkonto-Zuordnung

Darknet-Handel und Marktplatz-Ermittlungen

Vom Betreiben krimineller Handelsplattformen über BtM-Handel bis zur Geldwäsche: Darknet-Verfahren sind technisch und rechtlich hochkomplex. Wir hinterfragen die Identifizierung über IP-Adressen, Kryptowährungs-Tracing und verdeckte Ermittlungen.

Verteidigung bei Marktplatz-Betrieb nach Paragraph 127 StGB

BtM-Handel über Darknet-Marktplätze

Angriff auf Blockchain-Analyse und Identifizierungsmethoden

Hacking, Datendiebstahl und Computersabotage

Das Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenveränderung und Computersabotage bilden den Kern des IT-Strafrechts. Wir verteidigen bei Verdacht auf aktives Hacking und beim Vorwurf, Hacking-Tools bereitgestellt zu haben.

Ausspähen von Daten und Abfangen von Daten

Computersabotage und DDoS-Angriffe

Abgrenzung legaler Sicherheitsforschung von strafbarem Hacking

Computerbetrug und Phishing

Computerbetrug ist einer der häufigsten Vorwürfe im Cybercrime. Ob Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen, Phishing-Attacken oder CEO-Fraud: Wir analysieren den technischen Sachverhalt und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Computerbetrug durch Manipulation

Spear-Phishing und Social Engineering

CEO-Fraud und Business Email Compromise

Kryptowährungs-Strafrecht und Anlagebetrug

Ermittlungen im Bereich Kryptowährungen nehmen rasant zu: Geldwäschevorwürfe, Bitcoin-Beschlagnahme, Trading-Betrug über unregulierte Plattformen. Wir kennen die technischen Grundlagen der Blockchain-Analyse und die Grenzen der Vermögensabschöpfung.

Geldwäsche mit Kryptowährungen

Online-Anlagebetrug und Cybertrading-Fraud

Bitcoin-Beschlagnahme und Einziehung

Ransomware, Erpressung und Datenhehlerei

Ransomware-Angriffe bilden einen Schwerpunkt der Cybercrime-Verfolgung. Verdächtigte sehen sich mit schweren Vorwürfen der Erpressung und Computersabotage konfrontiert. Wir verteidigen auch beim Tatbestand der Datenhehlerei.

Verteidigung bei Ransomware-Vorwürfen

Digitale Erpressung und Nötigung

Datenhehlerei

Identitätsdiebstahl, Doxing und Cyberstalking

Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Cyberstalking oder Identitätsmissbrauch – wir verteidigen bei allen Vorwürfen rund um digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen und vertreten auch Opfer als Nebenklagevertreter.

Verteidigung und Opfervertretung bei Doxing

Cyberstalking

Identitätsdiebstahl und Account-Übernahme

Digitale Ermittlungsmaßnahmen und Überwachung

Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ (Staatstrojaner), stille SMS, Funkzellenabfragen – die digitalen Ermittlungsinstrumente sind vielfältig. Wir prüfen jede Maßnahme auf Rechtmäßigkeit und setzen Verwertungsverbote durch.

Anfechtung rechtswidriger TKÜ und Online-Durchsuchung

Prüfung von Quellen-TKÜ (Staatstrojaner)

Verwertungsverbote bei digitalen Beweismitteln

Unser Vorgehen

Vom ersten Anruf bis zum Abschluss des Verfahrens – strukturiert, technisch fundiert und konsequent in Ihrem Interesse.

01 Soforthilfe

Telefonische Erstberatung und Einschätzung der Lage. Bei Durchsuchung oder Festnahme: sofortige Intervention vor Ort.

02 Technische Analyse

Umfassende Akteneinsicht mit eigener technischer Prüfung der digitalen Beweismittel. Keine blinde Abhängigkeit von Sachverständigen.

03 Strategie

Individuelle Verteidigungsstrategie, die juristische Argumente mit technischen Angriffspunkten auf die Beweisführung verbindet.

04 Verteidigung

Konsequente Verteidigung in Verhandlung, Berufung oder Revision. Wir kämpfen für Einstellung, Freispruch oder das mildeste Ergebnis.

Technischer Hintergrund

Warum technisches Know-how den Unterschied macht

Cybercrime-Verfahren beginnen fast immer mit Daten: Datenträger werden gespiegelt, Netzwerkverkehr analysiert, Kommunikationsvorgänge rekonstruiert. Ermittlungsbehörden setzen spezialisierte Forensik-Software ein – darunter EnCase, X-Ways Forensics, Cellebrite und Magnet AXIOM.

Diese Werkzeuge erzeugen umfangreiche Ergebnisse – aber nicht automatisch belastbare Beweise. Fehlerhafte Konfigurationen, unvollständige Sicherungen oder inkorrekte Hash-Werte können zu falschen Schlussfolgerungen führen.

Kanzleigründer Claus Erhard bringt über 17 Jahre Erfahrung als Software-Entwickler in die Verteidigung ein. Diese technische Kompetenz ermöglicht es, forensische Gutachten eigenständig auf Plausibilität zu prüfen und Methodenfehler zu identifizieren. Das gesamte Team profitiert von diesem technischen Hintergrund in der täglichen Arbeit.

Technische Kompetenzfelder

IT-Forensik: EnCase, X-Ways, Cellebrite, Magnet AXIOM

Blockchain-Analyse: Wallet-Tracing, Mixer-Erkennung, Smart Contracts

Netzwerkforensik: TOR/VPN-Analyse, IP-Zuordnung, DNS-Forensik

Digitale Beweismittel: Hash-Validierung, Logfile-Analyse, Metadaten

Überwachungstechnik: TKÜ, Quellen-TKÜ, stille SMS, IMSI-Catcher

Verschlüsselung: EncroChat, Sky ECC, ANOM, PGP, Signal

Häufige Fragen zu Cybercrime

Was Mandanten in Cybercrime-Verfahren am häufigsten wissen wollen.

Brauche ich bei einer Hausdurchsuchung wegen Cybercrime sofort einen Anwalt?

Ja, unbedingt. Bei einer Durchsuchung wegen Cybercrime-Vorwürfen werden regelmäßig sämtliche digitale Geräte beschlagnahmt – Computer, Smartphones, Tablets, Server und externe Datenträger. Ein spezialisierter Anwalt kann bereits vor Ort die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüfen, die Beschlagnahme dokumentieren und sicherstellen, dass nicht mehr Geräte mitgenommen werden als nötig. Wir sind auch in Notfällen erreichbar unter 089 215 263 980.

Was ist der Vorteil eines Fachanwalts für IT-Recht bei Cybercrime-Verfahren?

Cybercrime-Verfahren sind hochgradig technisch. Digitale Beweismittel, IP-Adressen, Verschlüsselungstechnologien und forensische Gutachten muss ein Verteidiger nicht nur juristisch, sondern auch technisch verstehen. Ein Fachanwalt für IT-Recht bringt dieses Verständnis mit und kann Sachverständigengutachten kritisch prüfen, technische Fehler in den Ermittlungen aufdecken und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die bei rein juristisch arbeitenden Verteidigern häufig zu kurz kommt.

Können EncroChat-Beweise in Deutschland vor Gericht verwertet werden?

Die Verwertbarkeit von EncroChat-Daten ist hochumstritten und wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Der BGH hat zwar grundsätzlich eine Verwertbarkeit bejaht, zahlreiche Landgerichte haben jedoch in Einzelfällen Verwertungsverbote festgestellt. Die Verteidigung kann insbesondere angreifen: die Rechtmäßigkeit der französischen Datenerhebung, die Voraussetzungen der internationalen Rechtshilfe, die Zuordnung der Nutzerkonten zu konkreten Personen und die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Gerade hier ist spezialisierte Verteidigung entscheidend.

Was droht bei einer Verurteilung wegen Computerbetrug?

Computerbetrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Mitglied einer Bande – droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Neben der eigentlichen Strafe können Vermögensabschöpfung und Einziehung von Tatmitteln hinzukommen. Frühzeitige spezialisierte Verteidigung kann den Unterschied zwischen Einstellung, Freispruch oder Verurteilung ausmachen.

Was tun bei einer Vorladung wegen Cybercrime?

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei wegen eines Cybercrime-Vorwurfs erhalten haben, sollten Sie den Termin auf keinen Fall wahrnehmen, ohne vorher einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen – und Sie sollten es auch nicht tun. Jede unbedachte Äußerung kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger, der Akteneinsicht beantragt, die Vorwürfe prüft und dann gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen entscheidet.

Wie läuft ein Cybercrime-Verfahren typischerweise ab?

Ein Cybercrime-Verfahren beginnt meist mit Ermittlungen der Polizei oder einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft, oft ausgelöst durch Strafanzeigen, internationale Rechtshilfe oder verdeckte Ermittlungen. Häufig folgt eine Durchsuchung mit Beschlagnahme aller digitalen Geräte. Die Auswertung der Datenträger durch IT-Forensiker kann Monate dauern. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. Spätestens bei einer Anklage folgt die Hauptverhandlung vor Gericht. In jedem dieser Stadien bietet eine spezialisierte Verteidigung erhebliche Einflussmöglichkeiten – je früher, desto besser.

Verteidigung bei Darknet-Vorwürfen – was ist möglich?

Darknet-Verfahren bieten der Verteidigung zahlreiche Ansatzpunkte. Die Identifizierung von Nutzern über IP-Adressen, Kryptowährungs-Tracing oder Versandanalysen ist technisch fehleranfällig. Häufig basieren Vorwürfe auf der Zuordnung von Accounts zu Personen, die nicht zweifelsfrei belegt ist. Verdeckte Ermittlungen müssen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, was nicht immer gegeben ist. Blockchain-Analysen können durch Mixer, CoinJoin oder Zwischenadressen fehlgeleitet werden. Diese technischen Schwachstellen können zu Verwertungsverboten, Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen führen.

Welche Kanzlei ist auf Cybercrime und IT-Strafrecht spezialisiert?

erhard.rechtsanwälte in München ist eine auf Cybercrime und IT-Strafrecht spezialisierte Kanzlei. Die Kanzlei vereint Fachanwaltstitel in Strafrecht und IT-Recht mit technischem Hintergrund aus über 17 Jahren Software-Entwicklung. Das Team verteidigt bundesweit in Verfahren wegen EncroChat, Darknet-Handel, Hacking, Kryptobetrug, Phishing, Ransomware und weiteren Cybercrime-Delikten. Auch die Vertretung von Cybercrime-Opfern als Nebenklagevertreter gehört zum Leistungsspektrum.

Cybercrime-Vorwurf? Handeln Sie jetzt.

Jede Verzögerung kann Beweismittel gefährden und Verteidigungsmöglichkeiten einschränken.

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