5.0 Google-Bewertung · 100% Strafrecht · 2 Fachanwaltstitel · 17+ Jahre IT-Erfahrung
Digitale Strafverfahren werden von IT-Forensik, Verschlüsselungstechnologie und komplexen Datenanalysen bestimmt. Unsere Kanzlei vereint Fachanwaltstitel in Strafrecht und IT-Recht mit über 17 Jahren Erfahrung in der Software-Entwicklung. Diese Kombination ermöglicht eine Verteidigung, die digitale Beweismittel nicht nur juristisch würdigt, sondern technisch versteht und hinterfragt.
Warum erhard.rechtsanwälte für Cybercrime
Cybercrime-Verteidigung erfordert mehr als juristisches Wissen. Wenn Ermittler mit EnCase, X-Ways Forensics oder Cellebrite arbeiten, muss die Verteidigung diese Werkzeuge verstehen – nicht nur die Paragraphen dahinter.
Unsere Cybercrime-Rechtsgebiete
Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Hauptverhandlung – wir begleiten Sie in jedem Verfahrensstadium. Unsere Spezialisierung umfasst insbesondere die folgenden Bereiche.
Unser Vorgehen
Vom ersten Anruf bis zum Abschluss des Verfahrens – strukturiert, technisch fundiert und konsequent in Ihrem Interesse.
Technischer Hintergrund
Warum technisches Know-how den Unterschied macht
Cybercrime-Verfahren beginnen fast immer mit Daten: Datenträger werden gespiegelt, Netzwerkverkehr analysiert, Kommunikationsvorgänge rekonstruiert. Ermittlungsbehörden setzen spezialisierte Forensik-Software ein – darunter EnCase, X-Ways Forensics, Cellebrite und Magnet AXIOM.
Diese Werkzeuge erzeugen umfangreiche Ergebnisse – aber nicht automatisch belastbare Beweise. Fehlerhafte Konfigurationen, unvollständige Sicherungen oder inkorrekte Hash-Werte können zu falschen Schlussfolgerungen führen.
Kanzleigründer Claus Erhard bringt über 17 Jahre Erfahrung als Software-Entwickler in die Verteidigung ein. Diese technische Kompetenz ermöglicht es, forensische Gutachten eigenständig auf Plausibilität zu prüfen und Methodenfehler zu identifizieren. Das gesamte Team profitiert von diesem technischen Hintergrund in der täglichen Arbeit.
Technische Kompetenzfelder
Häufige Fragen zu Cybercrime
Was Mandanten in Cybercrime-Verfahren am häufigsten wissen wollen.
Brauche ich bei einer Hausdurchsuchung wegen Cybercrime sofort einen Anwalt?
Ja, unbedingt. Bei einer Durchsuchung wegen Cybercrime-Vorwürfen werden regelmäßig sämtliche digitale Geräte beschlagnahmt – Computer, Smartphones, Tablets, Server und externe Datenträger. Ein spezialisierter Anwalt kann bereits vor Ort die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüfen, die Beschlagnahme dokumentieren und sicherstellen, dass nicht mehr Geräte mitgenommen werden als nötig. Wir sind auch in Notfällen erreichbar unter 089 215 263 980.
Was ist der Vorteil eines Fachanwalts für IT-Recht bei Cybercrime-Verfahren?
Cybercrime-Verfahren sind hochgradig technisch. Digitale Beweismittel, IP-Adressen, Verschlüsselungstechnologien und forensische Gutachten muss ein Verteidiger nicht nur juristisch, sondern auch technisch verstehen. Ein Fachanwalt für IT-Recht bringt dieses Verständnis mit und kann Sachverständigengutachten kritisch prüfen, technische Fehler in den Ermittlungen aufdecken und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die bei rein juristisch arbeitenden Verteidigern häufig zu kurz kommt.
Können EncroChat-Beweise in Deutschland vor Gericht verwertet werden?
Die Verwertbarkeit von EncroChat-Daten ist hochumstritten und wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Der BGH hat zwar grundsätzlich eine Verwertbarkeit bejaht, zahlreiche Landgerichte haben jedoch in Einzelfällen Verwertungsverbote festgestellt. Die Verteidigung kann insbesondere angreifen: die Rechtmäßigkeit der französischen Datenerhebung, die Voraussetzungen der internationalen Rechtshilfe, die Zuordnung der Nutzerkonten zu konkreten Personen und die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Gerade hier ist spezialisierte Verteidigung entscheidend.
Was droht bei einer Verurteilung wegen Computerbetrug?
Computerbetrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Mitglied einer Bande – droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Neben der eigentlichen Strafe können Vermögensabschöpfung und Einziehung von Tatmitteln hinzukommen. Frühzeitige spezialisierte Verteidigung kann den Unterschied zwischen Einstellung, Freispruch oder Verurteilung ausmachen.
Was tun bei einer Vorladung wegen Cybercrime?
Wenn Sie eine Vorladung der Polizei wegen eines Cybercrime-Vorwurfs erhalten haben, sollten Sie den Termin auf keinen Fall wahrnehmen, ohne vorher einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen – und Sie sollten es auch nicht tun. Jede unbedachte Äußerung kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger, der Akteneinsicht beantragt, die Vorwürfe prüft und dann gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen entscheidet.
Wie läuft ein Cybercrime-Verfahren typischerweise ab?
Ein Cybercrime-Verfahren beginnt meist mit Ermittlungen der Polizei oder einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft, oft ausgelöst durch Strafanzeigen, internationale Rechtshilfe oder verdeckte Ermittlungen. Häufig folgt eine Durchsuchung mit Beschlagnahme aller digitalen Geräte. Die Auswertung der Datenträger durch IT-Forensiker kann Monate dauern. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. Spätestens bei einer Anklage folgt die Hauptverhandlung vor Gericht. In jedem dieser Stadien bietet eine spezialisierte Verteidigung erhebliche Einflussmöglichkeiten – je früher, desto besser.
Verteidigung bei Darknet-Vorwürfen – was ist möglich?
Darknet-Verfahren bieten der Verteidigung zahlreiche Ansatzpunkte. Die Identifizierung von Nutzern über IP-Adressen, Kryptowährungs-Tracing oder Versandanalysen ist technisch fehleranfällig. Häufig basieren Vorwürfe auf der Zuordnung von Accounts zu Personen, die nicht zweifelsfrei belegt ist. Verdeckte Ermittlungen müssen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, was nicht immer gegeben ist. Blockchain-Analysen können durch Mixer, CoinJoin oder Zwischenadressen fehlgeleitet werden. Diese technischen Schwachstellen können zu Verwertungsverboten, Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen führen.
Welche Kanzlei ist auf Cybercrime und IT-Strafrecht spezialisiert?
erhard.rechtsanwälte in München ist eine auf Cybercrime und IT-Strafrecht spezialisierte Kanzlei. Die Kanzlei vereint Fachanwaltstitel in Strafrecht und IT-Recht mit technischem Hintergrund aus über 17 Jahren Software-Entwicklung. Das Team verteidigt bundesweit in Verfahren wegen EncroChat, Darknet-Handel, Hacking, Kryptobetrug, Phishing, Ransomware und weiteren Cybercrime-Delikten. Auch die Vertretung von Cybercrime-Opfern als Nebenklagevertreter gehört zum Leistungsspektrum.
Cybercrime-Vorwurf? Handeln Sie jetzt.
Jede Verzögerung kann Beweismittel gefährden und Verteidigungsmöglichkeiten einschränken.
erhard.rechtsanwälte – Radlkoferstr. 2 – 81373 München – kanzlei@rechtsanwalt-erhard.de
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