Claus Erhard

Rechtsanwalt
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Durchsuchung / Verhaftung

Was jetzt wichtig ist

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Schweigen

Machen Sie keine Aussage zur Sache. Bleiben Sie immer höflich!

Verteidiger informieren

Bitten Sie um Aufschub, bis Ihr Verteidiger da ist. Keine Kurzschlussreaktionen (z.B. Beweismittel vernichten).

Keinen Widerstand

Leisten Sie keinerlei Widerstand. Achten Sie aber darauf, dass der Durchsuchungsbeschluss eingehalten wird.

Wie geht es weiter?

Rufen Sie mich kostenlos und unverbindlich an (Rückruf anfordern).
Ich bin in Notfällen rund um die Uhr erreichbar.

Ein Strafverfahren ist immer eine enorme Belastung für Betroffene und deren Familie. Daher gilt immer: Ruhe bewahren! Es gibt keinen Grund in Eile zu handeln. Beraten lassen und keine übereilten Entscheidungen treffen.

Sollte bei Ihnen durchsucht werden (meist in den Morgenstunden), ist es besonders wichtig, dass Sie keine Aussage zur Sache machen. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, den Beamten Auskunft zu geben, wo sich bestimmte Unterlagen befinden oder bereits vor Ort eine Aussage zu machen, um einen Tatverdacht zu entkräften. Das ist aber der Ausnahmefall, da in der Regel bereits so schwerwiegende Beweise bzw. ein so schwerer Verdacht vorliegt, dass die Durchsuchung angeordnet wurde. Es wird also nur sehr selten möglich sein, vor Ort einen Verdacht zu entkräften. Daher gilt immer die eiserne Regel: Schweigen!

Um sich für das richtige Verhalten zu entscheiden ist die Konsultation eines erfahrenen Strafverteidigers immer notwendig. Treffen Sie keine Entscheidung ohne Rückfrage oder Anwesenheit Ihres Verteidigers. Beim Eintreffen der Beamten können Sie den Ermittlungsführer höflich darum bitten, etwas zu Warten, bis Ihr Verteidiger informiert werden konnte. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen Sie ihn genau! Dieser ist nicht nur die Erlaubnis der Beamten, Ihre Wohnung zu betreten, sondern regelt auch die Grenzen, nach was und wo gesucht werden darf.

Häufig geht eine Durchsuchung mit einer Festnahme einher, sodass der Beschuldigte während oder im Anschluss der Durchsuchung auf das Polizeirevier gebracht wird und versucht wird, eine Beschuldigtenvernehmung durchzuführen. Auch hier gilt wieder: Schweigen! Nichts ohne Verteidiger entscheiden. Auch vermeintlich harmlose Gespräche im Polizeiauto dienen ausschließlich der Informationsgewinnung, mögen die Beamten noch so nett sein und z.B. Kaffee anbieten, um einen in Plauderlaune zu bekommen. Denken Sie daran, dass Sie es mit Profis zu tun haben, deren Job es ist, Informationen aus Ihnen herauszubekommen.

Sie sollten stets auf Ihren Verteidiger verweisen und dessen Ankunft erwarten. Bitten Sie auch darum, dass die Beamten dem Verteidiger Ihren Standort mitteilen.

Sie dürfen von der Polizei grundsätzlich bis zum nächsten Tag festgehalten werden. Dann muss über den Erlass eines Haftbefehls von einem Ermittlungsrichter / Haftrichter entschieden werden. Der Haftbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt. Spätestens bei Erlass des Haftbefehls muss Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bereits davor um einen Verteidiger kümmern bzw. dem Ermittlungsrichter mitteilen, dass Sie einen bestimmten Verteidiger wünschen. Ansonsten wird ein Verteidiger vom Ermittlungsrichter ausgewählt, was nicht immer vorteilhaft ist.

Sollte der Haftbefehl erlassen werden und nicht z.B. gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden, werden Sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und befinden sich ab diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Ein Verteidiger kann sich z.B. um Besuchserlaubnisse für die Familie kümmern und Ihnen alles erklären.

Der erste Schritt der Verteidigung wird immer sein, Akteneinsicht zu beantragen. Also Einsicht in die gesamte Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Es gibt nach Erlass eines Haftbefehls weiter die Möglichkeiten von Rechtsmitteln, also einer Haftprüfung oder einer Haftbeschwerde. Welches Rechtsmittel davon das richtige ist oder ob es besser ist, die Füße stillzuhalten, müssen Sie mit Ihrem Verteidiger diskutieren. Hier werden die wichtigen Weichen für Ihre Verteidigung gestellt.

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