Claus Erhard

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Fahrverbot gemäß § 44 StGB

Das Fahrverbot gemäß § 44 StGB ist ein wichtiges Instrument im deutschen Strafrecht. Es wird oft als Sanktion verhängt und hat weitreichende Auswirkungen auf die Betroffenen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte und typischen Anwendungsfälle dieser Maßnahme.

I. Was ist ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB?

Ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB wird als Nebenstrafe verhängt, wenn jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wird. Dieses Fahrverbot kann für eine Dauer von einem bis zu sechs Monaten gelten und ist nicht darauf beschränkt, dass die zugrunde liegende Straftat im Straßenverkehr begangen wurde. Es kann auch bei allgemeinen Straftaten verhängt werden, wenn das Gericht es als notwendig erachtet, um auf den Täter einzuwirken oder die Rechtsordnung zu verteidigen.

Besonders häufig kommt das Fahrverbot zum Einsatz, wenn das Gericht eine mildere Sanktion als den Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB verhängen möchte oder wenn durch das Fahrverbot die Verhängung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vermieden werden kann. Das Fahrverbot wird wirksam, sobald der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gegeben wird, wodurch der Betroffene für die festgelegte Dauer keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen darf.

II. Typische Konstellationen, in denen ein Fahrverbot verhängt wird

In der Praxis wird ein Fahrverbot nach § 44 StGB in verschiedenen Situationen angewendet:

  • Verkehrsdelikte: Ein Fahrverbot wird häufig bei Verstößen wie Trunkenheit am Steuer oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verhängt, besonders dann, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht erfolgt.
  • Allgemeine Straftaten: Auch bei anderen Straftaten, wie z. B. Körperverletzung oder Diebstahl, kann ein Fahrverbot als erzieherische Maßnahme verhängt werden, um die Rechtsordnung zu wahren oder eine Freiheitsstrafe zu vermeiden.
  • Ersatz für Freiheitsstrafe: Das Fahrverbot kann dazu dienen, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

III. Rechtsfolgen und Durchsetzung

Ein verhängtes Fahrverbot hat zur Folge, dass der Betroffene für die festgelegte Dauer keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Der Führerschein muss für die Dauer des Fahrverbots bei der zuständigen Behörde hinterlegt werden. Verstöße gegen das Fahrverbot können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

IV. Abgrenzung zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB abzugrenzen. Ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB ist eine zeitlich begrenzte Nebenstrafe, bei der der Betroffene vorübergehend keine Kraftfahrzeuge führen darf, ohne dass die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wird. Im Gegensatz dazu führt die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB zu einem dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis, verbunden mit einer Sperrfrist, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese Maßnahme wird bei schweren Verkehrsverstößen angewendet und dient dem Schutz der Allgemeinheit.

V. Kontaktieren Sie uns

Das Fahrverbot gemäß § 44 StGB ist ein flexibles Instrument, das sowohl als Strafe als auch zur Milderung schwererer Sanktionen dient. Bei drohendem Fahrverbot ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden.

Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen oder Fragen zu einem drohenden Fahrverbot haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Besprechung in München oder ein Telefonat über unsere Website: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.