Claus Erhard

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht

Sofort-Kontakt

+49 89 215 263 980


kanzlei@rechtsanwalt-erhard.de


Montag bis Sonntag 24h erreichbar

Büro

Radlkoferstr. 2
81373 München

Öffentliche Parkplätze vorhanden
Ubahn: U3/U6 Poccistraße

 

Impressum

erhard.rechtsanwälte – Fachanwälte für IT- und Strafrecht

Diebstahl

Weitere nützliche Artikel zu dem Thema finden Sie hier und hier.

1. Was ist Diebstahl?

Unter einem Diebstahl versteht man die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Der klassische und zugleich häufigste Fall ist der Ladendiebstahl: Waren werden im Geschäft an sich genommen oder konsumiert, aber nur zum Teil oder gar nicht bezahlt.

Maßgeblich ist beim Diebstahl, dass die Sache (auch) einer anderen Person gehört und dieser unfreiwillig entzogen wird. Damit unterschiedet sich der Diebstahl auch vom Betrug, bei dem die Sache vom Inhaber freiwillig aufgrund eines Irrtums an den Täter übergeben wird.

2. Welche Strafe gibt es für Diebstahl?

Nach § 242 StGB gibt es einen gewissen Spielraum. Das Strafmaß für einen einfachen Diebstahl kann eine Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geben. Die genaue Strafe hängt von individuellen Umständen, wie dem Wert der gestohlenen Sache, den Vorstrafen des Täters und weiteren Faktoren ab.

Es gibt aber auch Qualifizierungen des Delikts, bei denen die Strafe bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen kann: Dazu zählen beispielsweise der Diebstahl aus einer Wohnung oder Kirche aber auch die Begehung der Tat als Bande oder unter Mitführung von Waffen.

Wichtig: Bereits der Versuch ist strafbar. Das heißt, dass man, auch wenn man erwischt wird, die selbe Strafe bekommen kann, wie bei einem vollendeten Diebstahl.

3. Wie kann ein Strafverteidiger helfen?

Je nach Stadium des Strafverfahrens können unsere Fachanwälte für Strafrecht verschiedene Maßnahmen einleiten.

Zum einen begleiten wir den Mandanten bei seiner Vernehmung und verhindern, dass er sich dort durch unüberlegte Aussagen selber belastet. Unter Umständen sagen wir die Vernehmung auch für ihn ab. Wir beantragen Akteneinsicht bei den Behörden und stellen den Kontakt zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht her. Oft lässt sich durch direkte Kommunikation das für den Mandanten belastende Verfahren deutlich beschleunigen.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakten ist die Abgabe einer Stellungnahme möglich: In dieser legen wir entlastende Umstände dar, sodass die Staatsanwaltschaft im Optimalfall das Verfahren einstellt. Auch das Anbieten eines Täter-Opfer-Ausgleichs und die Durchführung dessen ist eine Möglichkeit, die Parteien zu befrieden und das Verfahren in eine positive Richtung zu lenken.
Bei Krankheiten, die mit der Tat in Zusammenhang stehen, wie Kleptomanie oder anderen psychischen Erkrankungen sowie bei Alkohol- und Drogenproblemen kann unsere Kanzlei den Kontakt zu Gutachtern und Therapieeinrichtungen herstellen. Dadurch kann die Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zum Positiven beeinflusst werden.

Wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, bereiten wir den Mandanten darauf vor und besprechen eine gemeinsame Strategie. Diese kann, abhängig von den Zielen des Angeklagten, der konkreten Tat, der Beweislage und den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft unterschiedlich ausfallen und wird deswegen vorher individuell mit dem Mandanten abgestimmt. Wir vertreten den Angeklagten vor Gericht nicht nur rechtlich, sondern begleiten ihn auch menschlich, damit er in dieser belastende Situation nicht alleine meistern muss.

Auch nach einer Verurteilung gibt es einige Dinge zu regeln. Die Zahlung der Geldstrafe, der Antritt einer Therapie oder die Erfüllung von Bewährungsauflagen sind nur einige davon. Wir kennen die Herausforderungen und begleiten Sie auch in diesem Verfahrensabschnitt.