Claus Erhard

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Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB

Entzug der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann gravierende Folgen haben. Wenn Ihnen dieser Schritt droht, ist schnelles Handeln gefragt. Wir erklären, wann Ihnen im Rahmen eines Strafverfahrens die Fahrerlaubnis entzogen werden kann und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu verteidigen.

I. Voraussetzungen

Wenn Ihnen aufgrund einer Straftat die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Begehung einer rechtswidrigen Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs:

Der Täter muss eine Straftat begangen haben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht oder die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verletzt. Dabei ist der Zusammenhang zwischen dem Führen des Fahrzeugs und der Straftat weiter als man meint und in jedem Einzelfall zu prüfen. Der erforderliche Zusammenhang wurde bereits bejaht, wenn nur die Beute oder das Tatopfer mit dem Fahrzeug transportiert oder wenn der Tatort mit dem Fahrzeug ausgekundschaftet wurde.

2. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen:

Aus der begangenen Tat muss sich ergeben, dass der Täter für das Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Diese Ungeeignetheit kann auf körperliche, geistige oder charakterliche Mängel zurückzuführen sein. Bei bestimmten Straftaten, beispielsweise etwa dem betrunkenen Fahren oder der Gefährdung des Straßenverkehrs, wird es vermutet, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

3. Rechtskräftige Verurteilung:

Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel erst mit Rechtskraft des Urteils. Das Gericht prüft hierbei in jedem Einzelfall, ob die genannten Voraussetzungen vorliegen. In bestimmten Fällen kann aber bereits im Vorfeld eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO angeordnet werden.

II. Folgen der Fahrerlaubnisentziehung

Die Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft des Urteils. Ab diesem Zeitpunkt darf der Betroffene keine Fahrzeuge mehr führen, für die man eine Fahrerlaubnis braucht. Das kann weitreichende berufliche und private Konsequenzen haben. Oft wird neben dem Entzug der Fahrerlaubnis auch eine Sperrfrist angeordnet. Während dieser Sperrfrist kann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis grundsätzlich möglich, jedoch oftmals an die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder andere Auflage gebunden.

III. Ihre Handlungsmöglichkeiten

Wenn Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder bereits ausgesprochen wurde, sollten Sie unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafrecht, daher bieten wir Ihnen in diesem Fall eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis wirklich vorliegen und ob alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. In vielen Fällen kann eine erfolgreiche Verteidigung die Sperrfrist verkürzen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis ganz verhindern.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen für eine persönliche Beratung in München oder ein Telefonat zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unsere online Terminvereinbarung unter: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.