Claus Erhard

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Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG – Was Sie wissen müssen

Der Missbrauch von Kennzeichen ist in § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Wenn Sie mit Vorwürfen des Kennzeichenmissbrauchs konfrontiert sind, ist es wichtig, diese ernst zu nehmen, da es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über typische Fallkonstellationen und erläutern, wie unsere Kanzlei Sie in solchen Fällen unterstützen kann.

Was ist Kennzeichenmissbrauch?

Kennzeichenmissbrauch umfasst laut § 22 StVG verschiedene Handlungen, die darauf abzielen, die amtliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen zu manipulieren oder unrechtmäßig zu verändern, häufig um damit die Behörden oder Dritte zu täuschen. Dabei macht sich auch strafbar, wer die Veränderung nicht selbst vorgenommen hat, aber davon Kenntnis hat und das Fahrzeug trotzdem nutzt.

Typische Fallkonstellationen

Häufige Fälle des Kennzeichenmissbrauchs sind:

Verwendung eines abgelaufenen oder ungültigen Kurzzeitkennzeichens: Insbesondere bei Fahrzeugüberführungen kommt es vor, dass Kennzeichen nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin verwendet werden.

  • Anbringen eines entwerteten Kennzeichens: Beispielsweise um ein gestohlenes Fahrzeug zu verschleiern oder um Bußgelder zu vermeiden.
  • Fahren mit falschen Kennzeichen: Dies umfasst auch das Verwenden von Fantasiekennzeichen, die den Anschein erwecken, amtliche Kennzeichen zu sein
  • Technische Manipulationen: Einsatz von reflektierenden Folien oder ähnlichen Techniken, um Kennzeichen bei Blitzlichtaufnahmen unleserlich zu machen.

In einigen Fällen liegt jedoch kein Kennzeichenmissbrauch, sondern eine Urkundenfälschung vor. Dann drohen statt bis zu einem Jahr gleich bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wir können für Sie prüfen, ob die Ihnen vorgeworfene Straftat rechtlich richtig eingeordnet wurde. Hier kann sich eine Chance ergeben, eine geringere Strafe zu erzielen.

Ergänzende Vorschrift: § 22a StVG

Neben dem Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG gibt es auch den Tatbestand des missbräuchlichen Herstellens, Vertreibens oder Ausgebens von Kennzeichen nach § 22a StVG. Diese Vorschrift zielt auf die Vorbereitungshandlungen ab, indem sie beispielsweise das unbefugte Herstellen von Kennzeichen unter Strafe stellt.

Der Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs beginnt in der Regel mit einer Anzeige, die häufig von der Polizei nach einer Verkehrskontrolle erstattet wird. Die Ermittlungsbehörden prüfen dann die Sachlage und erheben Beweise, wie Zeugenaussagen oder Videoaufzeichnungen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie in jeder Phase des Verfahrens:

  • Erstberatung: Wir klären mit Ihnen den Sachverhalt und erläutern Ihnen das weitere Verfahren und die nächsten Schritte.
  • Kontakt mit den Behörden: Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und beantragen Akteneinsicht, um uns einen umfassenden Überblick über die Beweislage zu verschaffen.
  • Verteidigung im Strafverfahren: Nachdem wir die Akte gesichtet haben, besprechen wir mit Ihnen den Inhalt und die weitere Strategie, um das bestmögliche Ergebnis im Verfahren zu erreichen. Wir verfassen Stellungnahmen und treffen anderweitige Vorkehrungen, um so im bestmöglichen Fall bereits im Vorfeld eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Sollte es dennoch zu einer Anklage kommen, vertreten wir Sie auch vor Gericht in der Hauptverhandlung und setzen uns für Sie ein.

Ihre Handlungsmöglichkeiten

Wenn Ihnen Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung vorgeworfen wird, sollten Sie sofort handeln:

  1. Keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand: Vermeiden Sie jederlei Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden. Lediglich zu Ihren Personalien können und müssen Sie Angaben machen.
  2. Kontaktieren Sie uns umgehend: Je früher wir in den Fall eingebunden werden, desto besser können wir Ihre Interessen vertreten.

Unsere Kanzlei für Strafrecht in München bietet Ihnen kompetente Unterstützung und verteidigt Ihre Rechte mit Nachdruck. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in unserem Online-Terminkalender oder rufen Sie uns direkt an.