Claus Erhard

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Körperverletzung

Informationen für Geschädigte

1. Was tun nach einem körperlichen Angriff?

Bei Opfern hinterlässt eine Körperverletzung oft nicht nur physische, sondern auch psychische Folgen. Unter anderem deswegen wird in vielen Fällen nicht oder nicht direkt die Polizei kontaktiert. Um sich später aber die Möglichkeit offenzuhalten, Anzeige gegen den Täter zu erstatten und juristisch gegen ihn vorzugehen, ist es sinnvoll, Beweise zu sichern. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Dokumentieren Sie Ihre Verletzungen fotografisch.
  • Wenn möglich, suchen Sie einen Arzt oder eine Klinik auf, um Ihre Verletzungen fachgerecht dokumentieren zu lassen. Es gibt auch spezielle Gewaltschutzambulanzen, die solche Untersuchungen anonym durchführen.
  • Notieren Sie den Ablauf der Tat und Details, an die Sie sich erinnern können.
  • Wenn es Personen gibt, die die Tat beobachtet haben, notieren Sie sich deren Kontaktdaten. Sie könnten später wichtige Zeugen sein.
  • Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und/oder Hilfsorganisationen, um sich zu den möglichen Konsequenzen der Tat beraten zu lassen. Hierzu ist beispielsweise der „Weiße Ring“ eine Anlaufstelle.

Diese Schritte sollten Sie unabhängig davon unternehmen, ob Sie den Täter kennen oder nicht. Die Sicherung von Spuren ist der erste wichtige Schritt, um später bei einer möglichen Anzeigenerstattung eine gute Ausgangslage für Ermittlungen zu haben. Warten Sie mit der Dokumentation nicht zu lange, da insbesondere körperliche Verletzungen im Nachhinein nicht mehr nachweisbar bzw. einer Tat zurechenbar sein können.

2. Rechtliche Unterstützung

Wenn Sie sich dazu entschließen eine Strafanzeige aufzugeben, ist es sinnvoll dies vorab mit einem Fachanwalt für Strafrecht zu besprechen. Dieser kann die Strafanzeige für Sie erstellen und mit juristisch fundiertem Wissen untermauern, um die Chancen auf die Eröffnung eines Verfahrens und die spätere Verurteilung des/der Täter zu erhöhen. Außerdem kann er Sie darüber aufklären, was auf Sie zukommt und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Denn in manchen Fällen sind Körperverletzungen sogenannte Antragsdelikte. Hier genügt eine Strafanzeige nicht – lesen Sie Genaueres unter „Strafantrag oder Strafanzeige“.

Aber auch wenn Sie bereits selbständig eine Strafanzeige bei der Polizei aufgegeben haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Er kann Sie in einem späteren Strafverfahren als Nebenkläger vertreten – mehr Informationen zum Thema Nebenklage haben wir unter „Welche Rolle spielt die Nebenklage?“ für Sie zusammengefasst. Auch die Begleitung zu Zeugenvernehmungen und Gerichtsterminen kann er gewährleisten. Zudem kann ein Strafrechtler die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei durch zielgerichtete Hinweise unterstützen und beschleunigen. Sollte es zu einer verfrühten Einstellung des Verfahrens kommen, kann ein erfahrener Strafverteidiger Beschwerde dagegen erheben und auf weitere Ermittlungen drängen.

Insgesamt ist es daher zu empfehlen, sich als Opfer einer Straftat einen Rechtsanwalt zu nehmen. Neben der juristischen Beratung und der realistischen Einschätzung der nächsten Schritte kann es auch eine psychische Entlastung sein, wenn sich jemand um den Fall kümmert und man sich selber so wenig wie möglich damit beschäftigen muss.

Kontaktieren Sie unser Expertenteam für das Strafrecht in München: Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de/, oder rufen Sie uns einfach an – Wir sind für Sie da.

Informationen für Beschuldigte

1. Anzeige/Strafverfahren wegen Körperverletzung – Was passiert jetzt?

Sie waren in eine Auseinandersetzung verwickelt und sind nun Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung? Dann sollten Sie die wesentlichen Schritte kennen, die nun auf Sie zukommen. Grundsätzlich unterteilt sich das Verfahren wiefolgt:

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren
  • Vollstreckungsverfahren

Wichtig: Machen Sie zu keinem Zeitpunkt Aussagen ohne Ihren Anwalt; Sie haben als Beschuldigter das Recht zu Schweigen! Lediglich zur Abgabe Ihrer Personalien sind Sie verpflichtet.

Bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens sollten Sie einen Strafverteidiger beauftragen. Hier besteht noch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Rechtsanwalt das Verfahren zu einer Einstellung bringt und somit die weiteren Schritte gar nicht mehr erfolgen. Dies ist beispielsweise mithilfe einer Wiedergutmachung zugunsten des Opfers oder durch Erteilung von Auflagen möglich. Die genauen Handlungsmöglichkeiten sollten Sie daher unbedingt mit Ihrem Fachanwalt für Strafrecht besprechen.

2. Rechtsgrundlagen im StGB

Für die Körperverletzung gibt es gleich mehrere Paragrafen im Strafgesetzbuch. Die gängigsten sind:

  • § 223 StGB: einfache Körperverletzung zB. Ohrfeige mit der flachen Hand, Kratzen
  • § 224 StGB: gefährliche Körperverletzung zB. Tritt mit beschuhtem Fuß, Schnitt mit einem Messer
  • § 226 StGB: schwere Körperverletzung zB. Verlust des Sehvermögens durch die Körperverlezung
  • § 227 StGB: Körperverletzung mit Todesfolge
  • § 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung zB. „Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden“

3. Mögliche Konsequenzen

Je nach Schwere des Delikts wird die Körperverletzung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren geahndet. Das konkrete Strafmaß hängt dabei von weiteren Begleitumständen, unter anderem den Vorstrafen des Täters und den Folgen der Tat, ab.

Körperverletzungsdelikte sind also keinesfalls eine Lappalie, sondern können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Der Gesetzgeber versucht dadurch, die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit bestmöglich zu schützen. Mit den strafrechtlichen Sanktionen gehen immer auch weitere Folgen einher: Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, Ausschluss aus Teilen der Gesellschaft, Verlust des Führerscheins sind nur einige der möglichen Nachwirkungen einer Verurteilung.

4. Rechtliche Vertretung

Umso wichtiger ist es daher, sich professionelle Unterstützung zu suchen, wenn man mit dem Vorwurf einer Körperverletzung konfrontiert ist. Hierbei können wir Ihnen als Rechts- und Fachanwälte für Strafrecht vor Gericht beistehen. Aber auch außergerichtlich sind eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten gegeben – von der Einsichtnahme in die Akten über die Beauftragung von Gutachten bis hin zur Erarbeitung eines Täter-Opfer-Ausgleichs gibt es zahlreiche Handlungsoptionen. Gerne beraten wir auch Sie zur optimalen Vorgehensweise in Ihrem Fall. Kontaktieren Sie uns dafür persönlich oder telefonisch oder vereinbaren Sie hier einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch unter.