Claus Erhard

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Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelrecht: Chancen und Risiken für Beschuldigte

Die Kronzeugenregelung gemäß § 31 BtMG bzw. nun auch § 35 KCanG bietet Beschuldigten im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts die Möglichkeit, sich durch Kooperation mit den Ermittlungsbehörden Vorteile im Strafverfahren zu verschaffen. Insbesondere kann eine Mitwirkung zur Aufklärung von Straftaten zu einer erheblichen Strafmilderung oder sogar zu einem Absehen von Strafe führen. Dies kann für viele Beschuldigte eine entscheidende Wende im Strafverfahren darstellen.

I. Voraussetzungen für die Anwendung der Kronzeugenregelung

Um die Kronzeugenregelung nach § 31 BtMG bzw. § 35 KCanG in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Freiwilligkeit der Angaben: Der Beschuldigte muss freiwillig und ohne Zwang umfassende Angaben machen.

2. Umfassende Aufklärungshilfe: Die Angaben des Beschuldigten müssen wesentlich zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Dies bedeutet, dass die Informationen entweder zur Aufdeckung weiterer Beteiligter führen oder zur Verhinderung zukünftiger Straftaten beitragen müssen, die ohne die Aussage des Beschuldigten nicht hätten aufgeklärt werden können. Es reicht nicht aus, dass die Informationen nur den eigenen oder einen geringen anderen Teilaspekt der Tat abdecken oder aber lediglich bereits bekannte Fakten bestätigen.

Dass es tatsächlich zu einem Fahndungs- bzw. Ermittlungserfolg kommt, ist nicht notwendig. Es reicht, wenn das zuständige Gericht davon überzeugt ist, dass die gemachten Angaben stimmen und in der Theorie zur Überführung anderer Tatbeteiligter geeignet sind.

3. Fristgerechte Mitwirkung: Die Angaben müssen rechtzeitig und noch im Ermittlungsverfahren erfolgen. Sobald das zuständige Gericht das Hauptverfahren eröffnet hat, ist es zu spät, um sich die Vorteile des § 31 BtMG bzw. § 35 KCanG zu sichern. Wer also erst im Gerichtstermin auspackt, kann dadurch nicht mehr ohne Weiteres erwirken, dass das Strafverfahren aufgrund der Aufklärungshilfe eingestellt wird.

II. Typische Aufklärungshilfe

Eine Aufklärungshilfe im Rahmen der Kronzeugenregelungen ist in vielen verschiedenen Konstellationen denkbar. Häufig teilen Konsumenten mit, von welchem Dealer sie ihre Drogen erworben haben. Viele Dealer wiederum hängen ihre Lieferanten hin, um selbst eine geringere Strafe oder gar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Oft erfahren Ermittlungsbehörden im Rahmen der Aufklärungshilfe auch, wo sich die Betäubungsmittel befinden und wer Zugang zu den Bunkern hat.

III. Verfahren bei der Anwendung des § 31 BtMG

Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln steht, ist es wichtig zunächst so schnell wie möglich einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Dieser kann Ihnen wichtige Informationen zu dem Verfahren liefern und dann mit Ihnen im Einzelnen die Voraussetzungen, Chancen und Risiken der Aufklärungshilfe im Sinne des § 31 BtMG bzw. § 35 KCanG besprechen. Eine solche Aufklärungshilfe kann in vielen Fällen sinnvoll sein, jedoch nicht in allen. Es ist wichtig zunächst zu prüfen, ob Sie überhaupt Informationen haben, die die Voraussetzungen der Kronzeugenregelungen erfüllen, damit Sie nicht umsonst gegen andere Personen aussagen und schlussendlich hierfür selbst keinen Bonus bekommen.

Sofern sich im Rahmen dieser Prüfung ergibt, dass es sinnvoll ist, eine Aufklärungshilfe zu leisten, bietet es sich in den meisten Fällen an, eine polizeiliche Vernehmung in Begleitung des Verteidigers zu machen oder eine Stellungnahme durch den Verteidiger an die Staatsanwaltschaft zu senden.

Letztlich entscheidet dann das Gericht, ob und in welchem Umfang eine Strafmilderung gewährt oder ob gänzlich von einer Strafe abgesehen wird.

Falls Sie Beschuldigter einer Straftat im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln sind, können Sie jederzeit einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei in München oder ein Telefonat über unser Online-Terminbuchungssystem vereinbaren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden.