Claus Erhard

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht

Sofort-Kontakt

+49 89 215 263 980


kanzlei@rechtsanwalt-erhard.de


Montag bis Sonntag 24h erreichbar

Büro

Radlkoferstr. 2
81373 München

Öffentliche Parkplätze vorhanden
Ubahn: U3/U6 Poccistraße

 

Impressum

erhard.rechtsanwälte – Fachanwälte für IT- und Strafrecht

Verstoß gegen Führungsaufsicht § 145a StGB

Ich habe gegen meine Führungsaufsicht verstoßen – was jetzt?

Im Rahmen der Führungsaufsicht kann es vorkommen, dass Weisungen missachtet werden. Ein solcher Verstoß kann eine erneute Strafe nach sich ziehen. Unsere Kanzlei mit Fachanwälten für Strafrecht steht Ihnen in dieser Situation kompetent zur Seite.

Was versteht man unter Führungsaufsicht?

Die Führungsaufsicht (§§ 68 ff. StGB) ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die nach der Entlassung aus der Strafhaft angeordnet werden kann. Sie dient dazu, Straftäter auch nach der Haftzeit zu überwachen und zu lenken, um weitere Straftaten zu verhindern. Im Rahmen der Führungsaufsicht können Weisungen erteilt werden, wie z.B. Aufenthaltsbeschränkungen, Meldeauflagen oder Kontaktverbote.

Typische Fallkonstellationen bei Verstößen gegen die Führungsaufsicht

Die häufigsten Verstöße gegen die Führungsaufsicht sind:

– Nichteinhaltung von Meldeauflagen: Der Betroffene meldet sich nicht regelmäßig bei der zuständigen Stelle.

– Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkungen: Der Betroffene hält sich an Orten auf, die ihm verboten wurden.

– Missachtung von Kontaktverboten: Der Betroffene nimmt Kontakt zu Personen auf, zu denen ihm dies untersagt wurde.

Rechtliche Konsequenzen

Ein Verstoß gegen Führungsaufsicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird nur auf Antrag der Aufsichtsstelle verfolgt. Dieser Antrag liegt jedoch in den meisten Fällen vor. Zudem muss der Verstoß eine bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten begründen oder vergrößern.

Es handelt sich hierbei um eine ernstzunehmende Straftat, für die eine weitere Haftstrafe verhängt werden kann. Daher ist es wichtig, die Weisungen des Gerichts im Auge zu behalten und ihnen Folge zu leisten.

Wie kann unsere Kanzlei Ihnen helfen?

Wenn Sie nun gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht verstoßen und deswegen ein neues Strafverfahren am Hals haben, können wir Ihnen behilflich sein. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung und Verteidigung in einem solchen Fall. Wir analysieren Ihren Fall detailliert und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Folgende Schritte gehen wir gemeinsam mit Ihnen:

1. Analyse der Weisung: Überprüfung, ob die Weisung rechtlich zulässig und zumutbar war.

2. Feststellung der Tatbestandsmerkmale: Untersuchung, ob der konkrete Verstoß tatsächlich strafbar war.

3. Verteidigungsstrategie: Entwicklung einer Verteidigungsstrategie, die auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist.

4. Rechtsvertretung: Vertretung in allen Verfahrenslagen, sowohl gegenüber der Polizei, als auch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

Vereinbaren Sie einen Termin

Für eine erste Beratung können Sie direkt einen Termin über unseren Terminkalender vereinbaren. Wir stehen Ihnen persönlich in München sowie telefonisch zur Verfügung.

Unsere Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen rund um das Strafrecht. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.