Claus Erhard

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht

Sofort-Kontakt

+49 89 215 263 980


kanzlei@rechtsanwalt-erhard.de


Montag bis Sonntag 24h erreichbar

Büro

Radlkoferstr. 2
81373 München

Öffentliche Parkplätze vorhanden
Ubahn: U3/U6 Poccistraße

 

Impressum

erhard.rechtsanwälte – Fachanwälte für IT- und Strafrecht

Hausfriedensbruch

1. Was fällt unter den Hausfriedensbruch?

Hausfriedensbruch liegt vor, wenn eine Person unbefugt in eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück eindringt und damit den Hausfrieden stört. Dies kann durch Ignorieren eines Hausverbots, gewaltsames Eindringen oder widerrechtliches Betreten von Privaträumen geschehen. Auch das Verbleiben nach Aufforderung das Grundstück zu verlassen, stellt eine Form des Hausfriedensbruchs dar.

2. Welche Strafen drohen?

Die Strafen für Hausfriedensbruch können je nach Schwere des Verstoßes variieren. In leichteren Fällen droht eine Geldstrafe, während bei schwerwiegenderen Verstößen sogar Freiheitsstrafe verhängt werden kann.

Allerdings ist für die strafrechtliche Verfolgung ein Strafantrag durch den Verletzten erforderlich. Ob ein solche bereits gestellt wurde und wie Sie sich dagegen wehren können, erfahren Sie in einer individuellen Beratung durch einen Strafverteidiger.

3. Rechtliche Beratung

Im Falle eines Hausfriedensbruchsvorwurfs sind Sie die Sache keines Falles sich selbst überlassen. Unsere Kanzlei für Strafrecht in München bietet professionelle Beratung und Vertretung im Falle von Hausfriedensbruch. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite, um eine optimale Lösung für Ihren Einzelfall zu finden. Vereinbaren Sie hier einen Termin für eine diskrete, unkomplizierte und professionelle Erstberatung.