Claus Erhard

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Mord und Totschlag

1. Mord oder Totschlag – was ist der Unterschied?

Der gravierende Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt in den Mordmerkmalen. Beim Mord handelt es sich um eine Tötung, die zusätzlich durch besondere Umstände hinsichtlich der Ausführung oder des Motivs gekennzeichnet ist. Hierunter zählen beispielsweise Heimtücke, Grausamkeit, niedrige Beweggründe oder die Verdeckung einer anderen Straftat. Demgegenüber bezeichnet Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne diese speziellen Merkmale.
Zusätzlich lässt sich noch die fahrlässige Tötung unterscheiden – diese kann insbesondere bei Verkehrsunfällen relevant sein – hierbei fehlt der Vorsatz bezüglich der Tötung.

2. Drohende Strafen

Die Strafen für Mord und Totschlag sind in Deutschland sehr hoch und reichen von langjährigen Freiheitsstrafen bis hin zur lebenslangen Haft. Eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts kann das Leben des Täters für immer verändern. Aus diesem Grund ist eine kompetente rechtliche Vertretung von größter Bedeutung, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

3. Verteidigungsmöglichkeiten

In einem Strafverfahren wegen Mord oder Totschlag stehen den Beschuldigten verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören die Wahrung der Schweigerechte, die Beweisführung, die Einholung von Gutachten und die Darlegung von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen. Unsere erfahrenen Anwälte werden gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen. Sollten Sie oder ein Angehöriger sich mit einem Tötungsvorwurf konfrontiert sehen, melden Sie sich noch heute bei uns, um die ersten Schritte einzuleiten.