Claus Erhard

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Allgemeines Strafrecht

Ich habe gegen meine Führungsaufsicht verstoßen – was jetzt? Im Rahmen der Führungsaufsicht kann es vorkommen, dass Weisungen missachtet werden. Ein solcher Verstoß kann eine erneute Strafe nach sich ziehen. Unsere Kanzlei mit Fachanwälten für Strafrecht steht Ihnen in dieser Situation kompetent zur Seite. Was versteht man unter Führungsaufsicht? Die Führungsaufsicht (§§ 68 ff. StGB) ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die nach der Entlassung aus der Strafhaft angeordnet werden kann. Sie dient dazu, Straftäter auch nach der Haftzeit zu überwachen und zu lenken, um weitere Straftaten zu verhindern. Im Rahmen der Führungsaufsicht können Weisungen erteilt werden, wie z.B. Aufenthaltsbeschränkungen, Meldeauflagen oder

Die unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB ist ein strafrechtliches Delikt, das in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Allgemeinheit und verlangt von jedem, in Notsituationen Hilfe zu leisten, wenn dies ohne erhebliche eigene Gefahr oder ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist.   I. Voraussetzungen für den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung Der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB liegt vor, wenn folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sind: 1. Vorliegen einer Notsituation Zunächst muss eine Notsituation, auch als hilflose Lage bezeichnet, gegeben sein. Eine solche Situation kann durch verschiedene Ereignisse entstehen, wie zum Beispiel Unfälle: Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder Haushaltsunfälle, bei denen

Die Nötigung gemäß § 240 StGB zählt neben beispielsweise der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB, der Bedrohung gemäß § 241 StGB oder auch dem erpresserischen Menschenraub nach § 293 a StGB zu den Delikten, welche die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung schützen.   1. Wann liegt eine Nötigung nach § 240 StGB vor? Vereinfacht gesagt, liegt eine Nötigung nach § 240 StGB vor, wenn eine andere Person durch Anwendung von Gewalt oder die Äußerung einer Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten, Dulden oder Unterlassen gezwungen wird. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale lassen sich wie folgt definieren: Gewalt bedeutet jede körperliche Kraftentfaltung, die

Einleitung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie tätliche Angriffe auf sie sind ernste strafrechtliche Delikte in Deutschland. Gemäß den §§ 113, 114 und 115 StGB können solche Handlungen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, darunter Freiheitsstrafen und Geldstrafen. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Strafrecht, steht Ihnen in München und telefonisch zur Verfügung, um Sie in diesen Fällen kompetent zu vertreten. Vereinbaren Sie direkt einen Termin für eine persönliche Besprechung oder ein Telefonat über unseren Terminkalender. Typische Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte tritt in vielfältigen Situationen auf. Häufige Szenarien umfassen: Festnahmen: Der Beschuldigte leistet körperlichen Widerstand gegen seine Festnahme. Hausdurchsuchungen: Eine Person versucht, eine Hausdurchsuchung durch

1. Mord oder Totschlag - was ist der Unterschied? Der gravierende Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt in den Mordmerkmalen. Beim Mord handelt es sich um eine Tötung, die zusätzlich durch besondere Umstände hinsichtlich der Ausführung oder des Motivs gekennzeichnet ist. Hierunter zählen beispielsweise Heimtücke, Grausamkeit, niedrige Beweggründe oder die Verdeckung einer anderen Straftat. Demgegenüber bezeichnet Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne diese speziellen Merkmale. Zusätzlich lässt sich noch die fahrlässige Tötung unterscheiden – diese kann insbesondere bei Verkehrsunfällen relevant sein - hierbei fehlt der Vorsatz bezüglich der Tötung. 2. Drohende Strafen Die Strafen für Mord und Totschlag sind in Deutschland sehr hoch

1. Was fällt unter den Hausfriedensbruch? Hausfriedensbruch liegt vor, wenn eine Person unbefugt in eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück eindringt und damit den Hausfrieden stört. Dies kann durch Ignorieren eines Hausverbots, gewaltsames Eindringen oder widerrechtliches Betreten von Privaträumen geschehen. Auch das Verbleiben nach Aufforderung das Grundstück zu verlassen, stellt eine Form des Hausfriedensbruchs dar. 2. Welche Strafen drohen? Die Strafen für Hausfriedensbruch können je nach Schwere des Verstoßes variieren. In leichteren Fällen droht eine Geldstrafe, während bei schwerwiegenderen Verstößen sogar Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Allerdings ist für die strafrechtliche Verfolgung ein Strafantrag durch den Verletzten erforderlich. Ob ein solche bereits gestellt wurde

1. Beleidigung: Was fällt darunter? Unter Beleidigung gemäß § 185 StGB fällt jegliches Verhalten, das die Ehre einer Person verletzt, sei es durch verbale Äußerungen, Gesten oder schriftliche Äußerungen. Auch tätliche Angriffe können als Beleidigung gewertet werden. 2. Besonderheiten: Beleidigung im Internet Auch unter dem vermeintlichen Deckmantel der Anonymität können Beleidigungen, die im Internet stattfinden rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Oftmals kann durch den Account oder den Internetanschluss die tatsächliche Person hinter den Kommentaren oder Nachrichten identifiziert werden. Beleidigungen im Internet sind ein zunehmendes Problem und werden daher von den Justizbehörden ernstgenommen und konsequent geahndet. 3. Konsequenzen Eine Beleidigung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe geahndet

Informationen für Geschädigte Informationen für Beschuldigte Informationen für Geschädigte 1. Was tun nach einem körperlichen Angriff? Bei Opfern hinterlässt eine Körperverletzung oft nicht nur physische, sondern auch psychische Folgen. Unter anderem deswegen wird in vielen Fällen nicht oder nicht direkt die Polizei kontaktiert. Um sich später aber die Möglichkeit offenzuhalten, Anzeige gegen den Täter zu erstatten und juristisch gegen ihn vorzugehen, ist es sinnvoll, Beweise zu sichern. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dokumentieren Sie Ihre Verletzungen fotografisch. Wenn möglich, suchen Sie einen Arzt oder eine Klinik auf, um Ihre Verletzungen fachgerecht dokumentieren zu lassen. Es gibt auch spezielle Gewaltschutzambulanzen, die solche Untersuchungen