Claus Erhard

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Verkehrsstrafrecht

Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG – Was Sie wissen müssen Der Missbrauch von Kennzeichen ist in § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Wenn Sie mit Vorwürfen des Kennzeichenmissbrauchs konfrontiert sind, ist es wichtig, diese ernst zu nehmen, da es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über typische Fallkonstellationen und erläutern, wie unsere Kanzlei Sie in solchen Fällen unterstützen kann. Was ist Kennzeichenmissbrauch? Kennzeichenmissbrauch umfasst laut § 22 StVG verschiedene Handlungen, die darauf abzielen, die amtliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen zu manipulieren oder unrechtmäßig zu verändern, häufig um damit die Behörden oder

Entzug der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens: Ihre Rechte und Möglichkeiten Der Entzug der Fahrerlaubnis kann gravierende Folgen haben. Wenn Ihnen dieser Schritt droht, ist schnelles Handeln gefragt. Wir erklären, wann Ihnen im Rahmen eines Strafverfahrens die Fahrerlaubnis entzogen werden kann und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu verteidigen. I. Voraussetzungen Wenn Ihnen aufgrund einer Straftat die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 1. Begehung einer rechtswidrigen Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs: Der Täter muss eine Straftat begangen haben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht oder die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verletzt. Dabei ist

Wenn das Verhalten nicht nur riskant, sondern auch strafbar ist: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Der § 315b des Strafgesetzbuches (StGB) stellt gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr unter Strafe und schützt damit die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und deren Eigentum. Der Straftatbestand richtet sich gegen Handlungen, die nicht durch Verkehrsteilnehmer selbst beziehungsweise nicht im Rahmen des normalen Verkehrsablaufs erfolgen. Typische Fallkonstellationen Die Vorschrift deckt eine Vielzahl von Szenarien ab. Voraussetzung ist immer die Gefährdung eines anderen Menschen oder von bedeutenden Sachwerten. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Praxisfälle: Zerstörung oder Beschädigung von Verkehrseinrichtungen und Fahrzeugen: Hierunter fällt beispielsweise das Entfernen oder Zerstören von

Wenn der Vollrausch zur Straftat wird Ausgangslage Nach deutschem Recht ist es erforderlich, dass man bei Begehung einer Straftat auch körperlich und geistig in der Lage ist, das Unrecht der Tat einzusehen. Viele Leute kennen die Situation: man trinkt bei einer Party viel Alkohol und mutet sich dann mehr zu als man kann. Manchmal schätzt man die Lage der Dinge aufgrund des Rausches falsch ein. In einigen Fällen kommt es zu einem Filmriss und am nächsten Tag kann man sich nicht mehr erinnern, was gestern eigentlich passiert ist. Wenn der Konsum von Alkohol oder Drogen so ausschweifend war, kommt es in einigen Fällen

Nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar: Gefährdung des Straßenverkehrs Die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB ist ein ernstes Vergehen, das schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle im Straßenverkehr. Oft kommt es zu einem hohen Sachschaden oder ernsten Verletzungen bis hin zum Tod. Daher hat der Gesetzgeber bestimmte Verhaltensweisen im Straßenverkehr unter Strafe gestellt. Für eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs muss es nicht erst zum Unfall kommen, es reicht, wenn durch das Verhalten eine konkrete Gefahr für Leib und Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert entsteht. Fallkonstellationen Die verschiedenen Verstöße, die

Das Fahrverbot gemäß § 44 StGB ist ein wichtiges Instrument im deutschen Strafrecht. Es wird oft als Sanktion verhängt und hat weitreichende Auswirkungen auf die Betroffenen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte und typischen Anwendungsfälle dieser Maßnahme. I. Was ist ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB? Ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB wird als Nebenstrafe verhängt, wenn jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wird. Dieses Fahrverbot kann für eine Dauer von einem bis zu sechs Monaten gelten und ist nicht darauf beschränkt, dass die zugrunde liegende Straftat im Straßenverkehr begangen wurde. Es kann auch bei

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich oft als "Fahrerflucht" bezeichnet, ist ein schwerwiegendes Vergehen im deutschen Strafrecht, das unter § 142 StGB geregelt ist. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Cybercrime sowie IT-Recht und Strafrecht, bietet umfassende Unterstützung in solchen Fällen an. Typische Fälle von Unfallflucht Unfallflucht kann in unterschiedlichen Situationen auftreten: Kleiner Auffahrunfall: Ein Fahrzeug prallt auf ein anderes auf und der Fahrer verlässt den Unfallort, ohne die Personalien anzugeben. Parkplatzrempler: Beim Ein- oder Ausparken wird ein anderes Fahrzeug beschädigt und der Verursacher fährt weg. Kollision mit Fußgängern oder Radfahrern: Ein Fahrzeug stößt mit einem Fußgänger oder Radfahrer zusammen und der Fahrer entfernt

1. Berauschende Substanzen im Straßenverkehr – wo beginnt die Strafbarkeit? Der Straftatbestand des § 316 StGB umfasst das Fahren im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder berauschenden Mitteln. Entscheidend ist nicht nur der Alkoholgehalt im Blut entscheidend, sondern auch Ausfallerscheinungen des Fahrzeugführers. Auch der Nachweis anderer berauschender Substanzen oder Medikamente kann zur Anwendung des Gesetzes führen. Die Regelungen gelten nicht nur für Autofahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Fahrradfahrer oder motorisierte Zweiradfahrer. Hierzu zählen insbesondere die in letzter Zeit immer beliebteren E-Scooter. Bei nicht-motorisierten Gefährten, wie normalen Fahrrädern, ist die sogenannte Promillegrenze jedoch höher als bei motorisierten Fahrzeugen. 2.

1. Fahren ohne Führerschein vs. Fahren ohne Fahrerlaubnis Das „Fahren ohne Führerschein“ bezieht sich auf die Situation, in der eine Person zwar im Besitz eines Fahrerlaubnis ist, den Führerschein jedoch nicht bei sich führt oder ihn zu Hause vergessen hat. Im Gegensatz dazu bezeichnet „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ das Führen eines Fahrzeugs, obwohl man nie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war oder diese aufgrund eines Entzugs oder einer Aberkennung nicht mehr besitzt. Hierzu zählen ebenfalls Fälle, in denen eine Fahrerlaubnis zwar vorliegt, aber nicht das tatsächlich geführte Fahrzeug abdeckt („Führerscheinklassen“). 2. Konsequenzen für den Fahrer Wenn lediglich der Führerschein zu Hause vergessen wurde, kann eine